Christin Melcher
Ja, mit einer Kurzintervention genau. Ich möchte klarziehen, dass es an Schulen kein Recht auf Naziparolen gibt. Das Bildungswesen und der Bildungsauftrag sind in der Sächsischen Verfassung klar geregelt, und zwar im Artikel 101. Es ist so, dass in unserem Schulgesetz der Bildungsauftrag klar geregelt ist, und auf diesen Grundfesten agieren die Lehrkräfte in unserem Schulsystem. Dass Sie als verfassungsfeindlich eingestufte Partei damit ein Problem haben, ist offenkundig. Das war mir wichtig, hier noch einmal klarzuziehen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Kurzintervention. Nun die Erwiderung. Herr Kollege Wippel, bitte schön.
