Alexander Dierks
Ich gratuliere auch Ihnen herzlich zur Wahl. Damit ist Tagesordnungspunkt 1 geschlossen und ich rufe auf Tagesordnungspunkt Wahl von Mitgliedern des Sächsischen der Kulturstiftung des Freistaates Gesetzes über die Errichtung der Drucksache 8/2567, Drucksache 8/2062, Das Gesetz über die Errichtung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen schreibt in § 5 Abs. 1 Nr. 7 vor, dass zwei Abgeordnete des Sächsischen Landtags als Mitglieder für das Kuratorium der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen gewählt werden. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen in folgenden Drucksachen vor: für die Fraktion CDU in Drucksache 8/2567, Frau Kollegin Firmenich, und der Wahlvorschlag der Fraktion AfD in Drucksache 8/2062, Herr Kollege Gahler. Auch hier gilt, dass wir durch Handzeichen abstimmen können, solange kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage, ob es Widerspruch gegen eine Wahl per Handzeichen gibt? – Das kann ich nicht erkennen. Ich schlage wiederum vor, dass wir gesondert über die beiden Wahlvorschläge in den jeweiligen Drucksachen abstimmen. Ich beginne mit dem, das scheint Konsens zu sein, Wahlvorschlag der Fraktion CDU in Drucksache 8/2567, Frau Kollegin Firmenich. Ich bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Ich stelle fest, dass Frau Kollegin Firmenich einstimmig gewählt ist. Ich frage Sie, Frau Kollegin, ob Sie die Wahl annehmen. Tagesordnungspunkt Wahl von Mitgliedern des Sächsischen den Justizvollzugsanstalten gemäß den Drucksache 8/2616, Drucksache 8/2687, Drucksache 8/2688, Drucksache 8/2676, Drucksache 8/2641, Wahlvorschlag der Drucksache 8/2629, Wahlvorschlag räte für die Justizvollzugsanstalten Bautzen, Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig, Torgau, Waldheim, Zeithain und Zwickau sowie für die Jugendstrafvollzugsanstalten RegisBreitingen mit je zwei Abgeordneten als Mitglieder im Beirat zu besetzen. Demnach sind insgesamt 20 Beiratsmitglieder zu wählen. Abweichend vom bisherigen Verfahren, sind die Wahlen nicht mehr durch das Präsidium vorzunehmen, da sie dem Landtag in gesetzlichen Vorschriften zugewiesen sind. Gemäß § 13 Abs. 4 Nr. 2 in Verbindung mit den Abs. 2 und 3 Landtags für das Kuratorium Sachsen gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 7 des Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Wahlvorschlag der Fraktion CDU Wahlvorschlag der Fraktion AfD
