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Petra Köpping

27.03.2025 Sitzungen 8/11

Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Anfrage zusammenfassend wie folgt: Am 6. Juni 2023 wurde der Bericht zur Umsetzung des 20- Punkte-Programms dem SLT zur Unterrichtung zugeleitet (Drucksache 7/13626). Mit Kabinettsbeschluss vom 6. Juni 2023 wurde das SMS beauftragt, in Abstimmung mit den zuständigen Staatsministerien und unter Einbeziehung der zuständigen Körperschaften und Einrichtungen der Selbstverwaltungen und anderer Institutionen die Maßnahmen und gegebenenfalls deren Neuausrichtung zu prüfen. Das Ergebnis dieser Bewertung wurde dem Kabinett am 30. Januar 2024 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Als Schwerpunkte der Fortschreibung wurden neben der Fortsetzung zahlreicher bestehender Maßnahmen die Stärkung der Weiterbildung im ländlichen Raum und die Stärkung der Eigenverantwortung der Patientinnen und Patienten festgestellt. Insgesamt müssen die Maßnahmen unter anderem unter Berücksichtigung des Berichts zur Fortschreibung des Gutachtens zur Entwicklung des Versorgungsund Arztbedarfes in Sachsen bis zum Jahr 2035 als dauerhafter Prozess der Willensbildung ständig weitergedacht und fortentwickelt werden. Im Übrigen wird von einer Beantwortung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen kann die Staatsregierung von der Beantwortung absehen, wenn diese den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“ berühren. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung schließt einen nicht ausforschbaren lnitiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung ein. Hierzu gehören sämtliche internen Abstimmungs- und Willensbildungsprozesse sowie Planungen innerhalb der Staatsregierung, die der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen dienen (Sächs-VerfGH, Urteil vom 23. April 2008, Vf. 87-1-06). Die Frage berührt den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, weil aus der Sicht der Staatsregierung zur Notwendigkeit der Neuausrichtung und Fortschreibung des „20-Punkte-Programms Medizinische Versorgung 2030“ und zur Fortschreibung und zum Zeithorizont der Fortschreibung gefragt wird. Auch eine Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten Interesse des Abgeordneten an der Beantwortung seiner Fragen und dem ebenfalls verfassungsrechtlich garantierten Kernbereichsschutz ergibt nicht, dass die Fragen zu beantworten sind. Durch die Fragen kann der Prozess der Willensbildung innerhalb der Staatsregierung ausgeforscht werden. So werden die Maßnahmen des „20- Punkte-Programms – Medizinische Versorgung 2030“ derzeit überprüft und ihre Ausrichtung wird gegebenenfalls nachjustiert. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 11. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das Präden 3. April 2025, 10 Uhr, festgelegt. Einladung und Tagesordnung liegen Ihnen bereits vor. sen. (Schluss der Sitzung: 20:02 Uhr) Ergänzung zu Befragung der Staatsregierung,

Protokoll ↗