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Luise Neuhaus-Wartenberg

Die Linke 27.03.2025 Sitzungen 8/11

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über den Antrag der Fraktion BSW, den wir im Grundanliegen richtig finden, nämlich Gedenkstättenbesuche für alle sächsischen Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen. Ja, das Erinnern ist unerlässlich. Es ist notwendig, unsere Geschichte nicht nur im Unterricht zu vermitteln, sondern sie an authentischen Orten erfahrbar zu machen. Nur so können junge Menschen begreifen, was Menschenverachtung und Faschismus anrichten. Gerade in einer Zeit, in der wir in Sachsen erneut rechtsextreme Vorfälle und Angriffe erleben müssen – denken wir an die Angriffe auf Geflüchtete in Heidenau, den Brandanschlag auf ein jüdisches Restaurant in Chemnitz oder die jüngsten rechtsextremen Drohbriefe an Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker –, wird uns vor Augen geführt, wie wichtig das Erinnern und die Auseinandersetzung mit unserer Geschichte sind. Aber – und dieses Aber ist für uns zentral –: Ein solches Vorhaben braucht Strukturen, die wir in Sachsen bislang nicht ausreichend haben. Unsere Gedenkstättenlandschaft ist wertvoll, aber vielerorts an ihrer Belastungsgrenze. Es fehlt an Personal, es fehlt an Kapazitäten, und es fehlt an einer nachhaltigen Infrastruktur, die solche verpflichtenden Besuche für alle Schulen umsetzbar machen würde. Hinzu kommt die finanzielle Realität. Viele Angebote in der sächsischen Gedenkkultur stehen aktuell auf der Kippe. Wenn die Mittel im Haushalt nicht erhöht werden, droht einer so wichtigen Institution wie der sächsischen Gedenkstättenstiftung ein faktisches Minus von rund 350 000 Euro pro Jahr. Eine sogenannte Nullrunde ist keine Nullrunde, sondern ein deutlicher Rückschritt, der das Engagement der Mitarbeitenden und die Qualität der Angebote massiv gefährdet. Meine Fraktion, die Linksfraktion, hat genau diese Problematik erkannt und daher einen Antrag eingebracht. Dieser wird heute im Plenum noch beraten. Wir wollen damit ein Unterrichtsfach Demokratische Bildung einführen, welches auch den Besuch außerschulischer Lernorte, wie Stätten der Erinnerungskultur, beinhaltet. Wir werben an dieser Stelle um die Zustimmung aller demokratischen Fraktionen zu diesem Antrag. Seit Jahren haben wir Anträge für eine Stärkung der strukturellen Voraussetzungen im Bereich der Erinnerungskultur eingereicht: für eine bessere Finanzierung, den Ausbau von pädagogischem Personal und die stärkere Verankerung der Erinnerungsarbeit im Schulalltag. Nur wenn wir das Fundament legen, können wir später auch das Dach aufsetzen, und das werden wir in den Haushaltsverhandlungen einfordern. (Unruhe) Wir sind uns in der Sache einig: Erinnerung ist unsere gemeinsame Verpflichtung. Aber wir müssen verantwortungsvoll handeln und dürfen nicht nur symbolische Politik betreiben. Ein politisches Signal allein reicht nicht aus. Es muss den notwendigen Ressourcen gegenüberstehen, sonst werden solche Vorhaben nicht nur zum Lippenbekenntnis, sondern konterkarieren am Ende die gute Absicht. Deshalb finden wir es gut – und es ist gut, dass Lutz Richter das beantragt hat –, im Ausschuss ausführlich darüber zu debattieren und auch der Frage zu begegnen – das ist schon angesprochen worden –, dass es wichtige Akteure in der Erinnerungskultur gibt, die große Schwierigkeiten mit dem Begriff „verpflichtend“ und auch Schwierigkeiten mit dem Portfolio an Gedenkstätten haben, die im Antrag erwähnt sind. Das Anliegen steht seit Jahren bei uns in den Wahlprogrammen. Wir finden dieses Anliegen bis heute grundsätzlich richtig. Wir begrüßen, dass wir im Ausschuss ausführlich darüber reden und würden dem Anliegen zustimmen wollen, es in den Ausschuss zu überweisen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Vielen Dank. Das war in der Aussprache Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg von der Fraktion Die Linke. Jetzt hätte der fraktionslose Abgeordnete die Möglichkeit, von seinem Rederecht Gebrauch zu machen. – Er ist nicht im Raum. Somit frage ich, ob es den Bedarf für eine zweite Rederunde gibt. – Das kann ich nicht erkennen. Wenn gewünscht, könnte die Staatsregierung von ihrem Rederecht Gebrauch machen. – Das wird mir nicht angezeigt. Insofern ist die Aussprache beendet. Der Kollege Lutz Richter von der Fraktion BSW hatte bereits in seinen Eingangsworten die Verweisung an den Ausschuss für Schule und Bildung – ich meine, auf der Grundlage von § 89 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung – beantragt. Ist das richtig, Herr Kollege? – Dann können wir diesen Geschäftsordnungsantrag nun zur Abstimmung stellen. Ich tue das hiermit und bitte diejenigen, die der Überweisung an den Ausschuss für Schule und Bildung zustimmen wollen, das jetzt anzuzeigen. Wer ist für die Überweisung an den Ausschuss für Schule und Bildung? – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Damit ist der Geschäftsordnungsantrag einstimmig positiv beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 9. Meine Damen und Herren, (Zuruf AfD: Jetzt wird es interessant!) dazu liegt Ihnen Drucksache – – Ich sehe an Mikrofon 2 Herrn Kollegen Lutz Richter. Pardon.

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