Tobias Keller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Viele kennen das Problem vielleicht aus ihrer eigenen Schulzeit: Wenn der Lehrplan vorschreibt, dass ein bestimmtes Buch gelesen werden muss, haben die meisten Schüler schon keine Lust mehr darauf – und da kann das Buch noch so gut sein. Vielmehr müssen Lehrer den Schülern pädagogisch eine Neugier auf Geschichten entfachen, die zum Lesen animiert. Ähnlich verhält es sich mit Ihrem Antrag, den wir heute hier verhandeln. Sie wollen alle Schüler in Sachsen zwangsweise verpflichten, eine Gedenkstätte zur NS-Zeit zu besuchen. Ich befürchte, dass Sie damit genau das Gegenteil dessen erreichen, was Sie wollen. Das ist der erste Grund, aus dem wir diesen Antrag ablehnen müssten. Ganz im Gegenteil – Moment. (Lachen Ines Biebrach, BSW) Verstehen Sie mich nicht falsch: Wir haben überhaupt nichts gegen solche Besuche. Ganz im Gegenteil: Wenn ich etwas wirklich begreifen will, genügt es nicht, darüber zu lesen oder einen Film anzuschauen. Der Besuch eines Konzentrationslagers macht anschaulich, zu welchen Gräuel Ideologie und Wahn führen können. Doch hierzu benötigt der Besucher die innere Einstellung, mehr darüber erfahren zu wollen. Diese Einstellung muss auf Freiheit gründen. Mit Zwang lässt sich kein Lerneffekt erreichen. Das ist nicht allein meine Meinung, sondern auch die der Leiterin der Gedenkstätte des KZ Dachau. Problem Nummer zwei: Ihr Antrag deutet auf einen erheblichen Mehraufwand für das sächsische Schulsystem hin. Unsere Schulen kämpfen mit Lehrermangel. Letztes Schuljahr fielen allein 1,8 Millionen Stunden aus. Im ersten Schulhalbjahr war das fast jede zehnte Stunde – und da wollen Sie noch zusätzliche Pflichtexkursionen mit ausführlicher Vor- und Nachbereitung? Problem Nummer drei: Wenn der Freistaat die Schulen zu etwas verpflichtet, muss er auch Sorge dafür tragen, dass es funktioniert. Wer kommt für die Kosten solcher Fahrten auf, für Busse, für Fahrer? Reichen die Haushaltsmittel hierfür aus, wenn alle Klassen solche Exkursionen unternehmen sollen? Und welche zusätzlichen personellen Ressourcen werden in den Gedenkstätten benötigt? Diese Fragen sind nicht unlösbar, gewiss. Aber solange Ihr Antrag darauf keine Antworten bietet, kann man ihm kaum guten Gewissens zustimmen. Meine Damen und Herren, Erinnerung lässt sich auch ohne Zwangsmaßnahmen lebendig halten. Viele Klassen nehmen bereits das Angebot wahr, Gedenkstätten der NS-Zeit zu besuchen. Doch es gibt auch andere Möglichkeiten, sich dem Thema zu nähern. Denken Sie an Begegnungen mit Zeitzeugen oder deren Angehörigen, denken Sie an Gespräche mit Forschern und Geschichtsvermittlern oder auch an den Besuch von Museen und Orten der Mahnung, die nicht unbedingt Konzentrationslager sein müssen. Bevor ich schließe, will ich noch eine Frage stellen: Warum verengen Sie den Blick in Ihrem Antrag eigentlich auf die NS-Zeit? Was ist mit den gut erschlossenen Gedenkstätten, die Sachsen in Bezug auf die Gräuel der sozialistischen Diktatur zu bieten hat? (Beifall AfD) Der fehlende Bezug auf diesen Teil der Geschichte hat ein Geschmäckle, das mir nicht gefällt; denn – das sollten wir nicht vergessen – mit dem Ende der NS-Zeit war das Zeitalter der Diktaturen in Sachsen nicht vorbei. Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie sehen, gibt es viele Gründe, die aus unserer Sicht gegen den Antrag sprechen. Einer Überweisung an den Ausschuss und weiteren Diskussionen dazu werden wir uns aber natürlich nicht verweigern. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war der Abg. Keller von der AfD-Fraktion. Jetzt folgt für die SPD-Fraktion der Kollege Eisenblätter.
