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Luise Neuhaus-Wartenberg

Die Linke 27.03.2025 Sitzungen 8/11

Danke schön. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Liebe Daniela Kolbe! Ich möchte es wiederholen, damit du das auch sitzend noch einmal hörst: 55 628 Unterschriften. 55 628 Menschen, die in Sachsen die Einführung der fünf Tage Bildungszeit unterstützen. Ich finde, das ist mehr als beachtlich. Ich danke im Namen meiner Fraktion allen Bündnispartner/-innen und allen Unterstützer/-innen, die dazu beigetragen haben, dass dieser Volksantrag heute im Sächsischen Landtag eingebracht werden kann. Es ist nun zum zweiten Mal gelungen, über das Engagement und die Unterstützung der sächsischen Bürger/-innen einen Gesetzentwurf mit ihren Stimmen hier zur Beratung zu geben. Das dies nicht öfter passiert, müsste für uns eigentlich ein Signal sein; denn direkte demokratische Mitwirkung wird den Menschen nicht nur in Sachsen immer noch viel zu schwer gemacht. Das ist ein Fakt; denn Bürgerbeteiligung kann nur dann gelingen, wenn es für die Menschen möglichst niedrigschwellig möglich ist, sich einzubringen und mitzuentscheiden. Deshalb muss an dieser Stelle nochmal darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Quoren für echte Beteiligung immer noch zu hoch sind. Und – das will ich auch sagen – das haben einige von uns tatsächlich in dem ganzen Prozess des Unterschriftensammelns erlebt: Häufig haben Menschen in Vereinen und Verbänden gefragt, ob sich das lohnt, jetzt noch einmal Unterschriften zu sammeln oder sich auf den Weg zu machen oder überhaupt zu unterschreiben, und zwar immer mit der Begründung, dass das beim letzten Mal alles nicht so toll war und dass das, was dann hier tatsächlich verhandelt worden ist, mitnichten das war, wofür Leute gesammelt haben bzw. unterschrieben haben. Nun hoffen wir, dass das nicht so läuft, wie beim letzten Mal, und vom Volksantrag am Ende der parlamentarischen Beratung hoffentlich mehr übrig bleibt, als wir denken. Fünf Tage Bildungszeit für Sachsen ist keine utopische Forderung. In allen anderen Bundesländern, außer Bayern, gibt es diesen gesetzlichen Anspruch bereits. Als Linksfraktion möchte ich sagen, dass wir im Moment gerne noch daran festhalten würden, dass die fünf Tage eigentlich genau das sind, was wir wollen. Wir nehmen dennoch zur Kenntnis, dass CDU und SPD sich im Koalitionsvertrag auf drei Tage geeinigt haben und schauen dann, wie wir hier im Parlament damit umgehen. Wir finden auch, dass die Haushaltslage kein Argument ist, von vornherein auf drei Tage zu kürzen und nur ins Spiel zu bringen. Aber wie gesagt, wir werden sehen. Aus anderen Bundesländern wissen wir, dass der Anspruch im Moment noch nicht von sehr vielen Menschen genutzt wird. Wir finden: leider. Aber das ist ein Fakt, mit dem man umgehen kann, wenn wir das miteinander verhandeln. In Sachsen sollte uns die Möglichkeit zum lebenslangen Lernen Geld im Haushalt wert sein. Dass es diesen Anspruch braucht, wissen wir doch alle, denn die Welt ändert sich gerade massiv. Die Digitalisierung, der Strukturwandel und die Klimakrise gehören zu den herausforderndsten Themen dieser Zeit. Für viele Menschen bietet eine Bildungsfreistellung die Chance, sich genau in diesen Bereichen weiterzubilden und somit Schritt zu halten in einer sich tagtäglich verändernden Welt. Hinzu kommt, dass der Staat sich immer mehr auf ehrenamtliches Engagement verlässt – so in der Kinder- und Jugendarbeit, bei Feuerwehren und Projekten zur Stärkung demokratischer Beteiligung. Es wäre auch ein großes Zeichen der Anerkennung für genau diejenigen, die in Krisenzeiten den Laden am Laufen halten. Die über 70 Bündnispartner/-innen – bestehend aus dem Landesfeuerwehrverband, Gewerkschaften, Kinder- und Jugendringen, und Verbänden und vielen mehr – zeigen genau diesen Bedarf. Regelmäßig qualifizierte Aus- und Weiterbildungen für Beschäftigte sind eine Möglichkeit, den aktuellen und zukünftigen Aufgaben zu begegnen, mit Seminaren zur beruflichen, politischen, ehrenamtlichen, sozialen oder kulturellen Bildung. Politische Bildung – das zeigen die letzten Wahlergebnisse auf verheerende Weise – ist in Sachsen notwendiger denn je. Dafür braucht es aber auch die Zeit und gute landesweite Angebote. Ein Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung würde auch die Arbeit der Träger von Weiterbildungsangeboten stärken. Das Recht auf Bildung hört nicht nach der Berufsausbildung oder dem Studium auf. Um zur Wahrnehmung dieser Weiterbildungsmöglichkeit weder den Urlaub zu kürzen noch vom guten Willen eines Unternehmens abhängig zu sein, muss der Anspruch Gesetzeskraft erlangen. Die CDU hat diese gesetzliche Lücke bisher nicht geschlossen, und deshalb ist dieser Volksantrag unserer Meinung nach absolut notwendig und nur konsequent. Deshalb werden wir ihn mit aller Kraft weiterhin unterstützen. Haben Sie herzlichen Dank. Tagesordnungspunkt Erste Beratung Gesetz zur Stärkung der Drucksache 8/1857, Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung durchzuführen. Es spricht daher nur die Fraktion BSW als Einreicherin. Herr Richter, bitte.

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