Christin Melcher
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die sächsische Bevölkerung hat von ihrem Beteiligungsrecht Gebrauch gemacht. Das ist aus unserer Sicht gelebte Demokratie; denn genau diese Beteiligung braucht es, um das Vertrauen in unsere politischen Institutionen zu stärken. Mehr als 55 600 Unterschriften wurden für den Volksantrag „Fünf Tage Bildungszeit in Sachsen“ gesammelt. Das sind nicht nur 188 Ordner, das sind über 55 600 Menschen in Sachsen, die sich für das Recht auf Bildungsfreistellung eingesetzt haben. Das ist aus meiner Sicht eine beeindruckende Zahl, die vor allem dem Einsatz der vielen Ehrenamtlichen zu verdanken ist, die den Volksantrag aktiv bekannt gemacht haben. Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich engagiert haben und auch den beiden Vertrauenspersonen. Vielen Dank für euer Engagement. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, SPD und Staatsministerin Petra Köpping) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sächsinnen und Sachsen fordern uns auf, ein Bildungsfreistellungsgesetz zu verabschieden. Sie legen einen Volksantrag vor, der fünf Tage im Jahr für die individuelle Weiterbildung sichern soll. Zeit für berufliche Qualifikation, Zeit für politische oder kulturelle Bildung, Zeit für Ehrenamt. Wir BÜNDNISGRÜNE sind der festen Überzeugung, dass dieses Engagement den gebührenden Ernst benötigt. Daher bitte ich Sie, sich bei der weiteren Beratung hier im Landtag an konstruktiven Lösungsersuchen zu beteiligen und sich von der Erfahrung aus 14 anderen Bundesländern leiten zu lassen. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, fast alle anderen Bundesländer, mit Ausnahme von Bayern und Sachsen, haben bereits ein Bildungsfreistellungsgesetz. Sachsen hingegen gehört zu den letzten Bundesländern, die noch keine gesetzliche Grundlage für ein Weiterbildungsgesetz geschaffen haben. Wer sich weiterbilden möchte, muss in Sachsen oftmals den sogenannten Jahresurlaub opfern. Das ist aus unserer Sicht nicht zeitgemäß. Es wird Zeit, dass Sachsen hier endlich nachzieht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Auswertung der Praxis anderer Länder zeigt darüber hinaus: Bildungsfreistellung wird zu einem erheblichen Teil genutzt, um sich beruflich weiter zu qualifizieren. Diese berufliche Qualifikation geht oft über die aktuelle Position hinaus. In einem Bundesland wie unserem Freistaat, der sich gleich mehreren Strukturwandelprozessen stellen muss, ist das aus unserer Sicht von größter gesellschaftlicher Bedeutung. Doch auch im Bereich der berufsbezogenen Weiterbildung herrscht eklatanter Weiterbildungsbedarf. Fragen Sie beispielsweise unsere kleineren und mittleren Unternehmen, wie wichtig zum Beispiel die digitale Kompetenz für ihre Belegschaft ist. Vor allem digitale Anwendungskompetenzen werden zunehmend unerlässlich. Eine gesetzlich verankerte Bildungszeit kann hier ein Hebel sein, um Menschen und Unternehmen für die Herausforderungen unseres digitalen Wandels zu rüsten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, immer wieder wird die Sorge geäußert, dass ein Bildungsfreistellungsgesetz Unternehmen übermäßig belasten könnte. Doch ein Blick in andere Bundesländer zeigt: Diese Sorge ist nicht ganz begründet. In der Realität beanspruchen nämlich 2 % der Beschäftigten jährlich eine Bildungsfreistellung. Wir unterstützen dennoch die rechtsverbindliche Lösung. Auch beispielsweise das Recht auf die Kandidatur für ein politisches Amt wird nur von wenigen Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen. Betrachten Sie das Recht, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen oder auch das Recht, eine Partei zu gründen – dennoch bestehen all diese Rechte zum Schutz und zur Stärkung von uns allen. Der Gesetzentwurf sieht zudem die Möglichkeit vor, die Freistellung aus betrieblichen Gründen abzulehnen. Das heißt, das Recht gilt vorbehaltlich untragbarer betrieblicher Einschränkungen. Selbstverständlich wollen wir BÜNDNISGRÜNE eine gesamtgesellschaftliche Lösung erarbeiten. Uns liegt es dabei am Herzen, auch finanz- und personalschwächere KMUs zu berücksichtigen. Auch da können wir beispielsweise wieder aus der Erfahrung von anderen Bundesländern profitieren. In Rheinland-Pfalz oder in Hessen beispielsweise unterstützt das Land Unternehmen durch Lohnkostenerstattungen, wenn Mitarbeitende Bildungsfreistellung in Anspruch nehmen. Wir fordern die Koalition auf: Machen Sie Ernst mit Ihrer Unterstützung für KMU! Bieten Sie eine pauschalisierte Lösung zur Lohnkostenerstattung an, um die Ausfälle, wenn sie auch gering sind, abzufedern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind auch Bürgerinnen und Bürger. Sie engagieren sich ehrenamtlich in Vereinen, in Kirchen, im Sport oder auch in der Feuerwehr. Sie sind Teil unseres demokratischen Gemeinwesens. Ein Bildungsfreistellungsgesetz ist daher nicht nur eine Frage der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit, sondern auch eine wichtige Säule für den Erhalt unserer ehrenamtlich getragenen Strukturen. Deshalb setzen sich auch der Landessportbund, der Feuerwehrverband und die Kirchen für eine gesetzliche Regelung ein. Entsprechend sieht der Gesetzesentwurf auch die Freistellung zum Zweck der ehrenamtlichen Weiterbildung vor. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam dafür sorgen, dass unser Freistaat nicht länger Schlusslicht bleibt! Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und SPD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Frau Melcher von den BÜNDNISGRÜNEN. Als Nächstes folgt von den Linken Frau Neuhaus-Wartenberg.
