Susanne Schaper
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das BSW erklärt heute das Rententhema zu ihrer Priorität und legt dafür diesen Antrag vor. Die Frage nach der Besteuerung kleinerer Renten beschäftigt uns als Linke schon lange. So brachte die Linksfraktion in Sachsen-Anhalt bereits im Januar solch einen Antrag ein, wonach Renten bis 1 800 Euro von der Steuer befreit werden sollen und die Landesregierung im gleichen Zug aufgefordert wird, sich für die Stärkung der gesetzlichen Rente durch eine solidarische Rentenversicherung für alle Einkommen starkzumachen. Das BSW schließt sich hier einer kürzlich eingebrachten Bundesratsinitiative von BSW und SPD aus Brandenburg an und fordert dazu auf, die Renten bis 2 000 Euro von der Besteuerung freizustellen. Das würde kleine und mittlere Renten entlasten und durch den Wegfall der Steuererklärung von Bürokratie befreien. Wir teilen die zugrundeliegende Feststellung, dass steigende Lebenshaltungskosten kleinere und mittlere Alterseinkommen erheblich belasten. Daher haben wir uns bereits im Januar aufgemacht. Hinzu kommt, dass Arbeitnehmerinnen, Beamte und Pensionäre einen steuerfreien Inflationsausgleich erhalten konnten. Für Rentnerinnen gab es hingegen nur eine Einmalzahlung von 300 Euro. Das ist nicht gerecht. Viele Renten, das haben wir gehört, liegen insbesondere in Sachsen kurz über der Armutsgrenze oder weit darunter. Das liegt nicht nur an den niedrigen Löhnen. Auch die gebrochenen Erwerbsbiografien der Nachwendezeit sorgen nach der Angleichung des Rentenwerts für niedrige Renten, insbesondere in Ostdeutschland; Frau Kollegin Schubert ist gerade darauf eingegangen. Die gesetzliche Rente ist die einzige Einkommensquelle im Alter. Dass es besonders Frauen betrifft, hat Kollegin Schubert auch erwähnt. Ich möchte das einmal mit Zahlen unterstreichen. Der sogenannten Gender-Pension-Gap im Alterssicherungsbericht – der Unterschied zwischen den Geschlechtern bei der Alterssicherung – betrug im Jahr 2023 47 % in West- und immerhin noch 21 % in Ostdeutschland. Die Zahl muss man sich mal reinziehen. (Zuruf Thomas Thumm, AfD) Das Ergebnis: Immer mehr ältere Menschen sind in Sachsen auf staatliche Grundsicherung angewiesen. Die Zahl der Menschen, die Grundsicherung im Alter beziehen, hat sich hier in den letzten 20 Jahren verdreifacht. Menschen müssen im Alter logischerweise – und damit wiederhole ich das, was alle Vorrednerinnen gesagt haben – gut leben können. Deshalb setzen wir vor allem auf eine Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Rentenniveau muss wieder auf 53 % steigen und keine Rente darf unter der Armutsgrenze von 1 400 Euro liegen. Für Renten über diesem Bezug steht nun der Vorschlag im Raum, diese bis 2 000 Euro von der Steuer zu entlasten. Besonders im unteren Bereich der Besteuerung sind 50 oder 100 Euro mehr oder weniger ein großer Unterschied. Der Vorschlag ist auch vor dem Hintergrund der Doppelbesteuerung bedenkenswert. Als Linke fordern wir daher einen höheren Grundfreibetrag und ein langsameres Abschmelzen des Rentenfreibetrages bis 2070 sowie einen Altersentlastungsbeitrag. Außerdem wollen wir Rentner/-innen durch eine vereinfachte Steuererklärung entgegenkommen. Denn es muss klar sein, dass eine isolierte Maßnahme eben nicht ausreicht, um die gesetzliche Rentenversicherung als Grundpfeiler der Altersvorsorge zukunftsfähig gegen demografische Herausforderungen in unserem Land zu wappnen. Damit die Beiträge der Einzahlenden nicht über die Maße steigen und die gesamtgesellschaftliche Aufgabe einer solidarischen Alterssicherung auch von allen getragen wird, bedarf es weiterhin ausreichender steuerlicher Beiträge des Bundes zur Rentenversicherung. Es handelt sich um Verantwortlichkeiten, die zudem nicht allein dem derzeitigen Kreis der Beitragszahlenden aufgedrückt werden können. Anlass zur Sorge besteht, denn die letzte Bundesregierung hat die Bundeszuschüsse bereits beschnitten und sah Kürzungen in nun nicht mehr beschlossenen Gesetzesentwürfen vor. Damit der Staat dieser Aufgabe nachkommt, wenn Steuereinnahmen aus niedrigen Renten entfallen, sollte die Finanzierungsrichtung im Antrag schon formuliert werden und nicht nur vage anklingen. Den vorliegenden Antrag ergänzen wir somit um einen Änderungsantrag, den ich hiermit einbringe. Für die Steuerbefreiung kleinerer und mittlerer Renten wollen wir die sehr Vermögenden zur Kasse bitten. (Christian Hartmann, CDU: Was?) Wir wollen den Spitzensteuersatz – das wird jetzt für die CDU ganz schwer – (Oh-Rufe CDU und AfD) – auf 53 % anheben, ab einem jährlichen Einkommen von 250 000 Euro auf 60 %. Für Einkommen ab 1 Mio. Euro sollen 75 % fällig werden. (Sören Voigt, CDU: Kommunismus!) Außerdem wollen wir die Vermögenssteuer für Millionäre und Milliardäre wieder einführen, und zwar ab einem Vermögen von eine Million Euro im Jahr 1 %. (Zurufe CDU und AfD, Unruhe im Saal) Ab 50 Millionen Euro wird ein Steuersatz von 5 % fällig. (Zuruf CDU: Das sind Symbole!) Über eine Milliarde Euro zahlen Milliardär/-innen 12 % pro Jahr. Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu und dieser Länderbeitrag kann die Bundesdebatte um gerechte Umverteilung von Steuerlasten bereichern! Entlasten wir diejenigen, die ein Leben lang gearbeitet haben und bitten wir stattdessen die Milliardäre und Superreichen zur Verantwortung! (Gelächter CDU) In einem Punkt widerspreche ich Herrn Unger: Sie präsentieren hier etwas als Gegenmodell, das eigentlich unter der Überschrift „Wackeln bis zum Umfallen“ steht. Aber in einem anderen Punkt unterstütze ich Sie: Die Auseinandersetzung zu diesem Antrag hätten auch wir gern im Ausschuss geführt, und zwar nicht wie unterstellt, um ihn still und heimlich dort abzulehnen. Sondern um ihn sogar beschlussfähig zu machen und dass ernst zu nehmen, was wir hier mit dem Konsultationsmechanismus wollen. Sie haben gemerkt, es gibt trotzdem eine sehr freundliche Debatte darüber. Es ist nicht fair, das durchzusetzen und anschließend zu behaupten, dass alle anderen nicht mitmachen. Fair wäre es, wenn Sie uns die Gelegenheit geben, das miteinander zu besprechen. Es wäre auch eine Möglichkeit, die Öffentlichkeit zu beteiligen bzw. die Debatte zu führen, um nach der Auseinandersetzung darauf zu verweisen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke, SPD und Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Schaper sprach für die Fraktion Die Linke in dieser ersten Rederunde. Der fraktionslose MdL hat keinen Redebedarf angemeldet. Wir könnten deshalb nun in eine zweite Rederunde einsteigen. Ich übergebe an die BSW-Fraktion, falls Redebedarf in der zweiten Runde besteht? – Gut. Dann frage ich, ob es Redebedarf seitens der anderen Fraktionen gibt? – Die AfD-Fraktion hat Redebedarf angezeigt. Herr Kollege Dünzel, bitte schön.
