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Simone Lang

SPD 27.03.2025 Sitzungen 8/11

Nein. – Dies würde zu einer unausgewogenen Belastung der Jüngeren führen, das hatte mein Kollege Tom Unger schon ausgeführt. Zum vollständigen Bild gehört zudem, dass eine Einkommenssteuererklärung von Rentnerinnen und Rentnern verlangt wird, wenn die Einkünfte höher sind als der Grundfreibetrag. Für das Steuerjahr 2024 lag er bei 11 784 Euro. Bei verheirateten Paaren verdoppelt sich dieser Betrag. Darüber hinaus befinden wir uns mitten in einer seit 2005 andauernden Umstellung des Systems der nachgelagerten Besteuerung. Auch das hatte mein Kollege schon gesagt. Gesetzliche Renten werden derzeit nur zum Teil in die Besteuerung einbezogen. Es gilt momentan eine langjährige Übergangsphase. In dieser Zeit sinkt der steuerfreie Anteil der Rente Jahr für Jahr und der steuerpflichtige Anteil steigt. (Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.) Dafür lassen sich im Erwerbsleben die Aufwendungen für die Altersvorsorge von der Steuer absetzen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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