Luise Neuhaus-Wartenberg
Okay, vielen Dank. Meine letzte Frage – und damit springe ich jetzt zu einem anderen Thema, weil, wie gesagt, alles andere gefragt worden ist und Sie das sehr umfangreich beantwortet haben –: Kleine Anfragen von mir und auch von anderen haben ergeben, dass an bestimmten Hochschulen die Vertragslaufzeiten für studentische Beschäftigte immer noch umlaufen werden. Das ist festgestellt worden. Es ist auch beantwortet worden, dass das stattfindet. Meine Frage lautet, inwieweit das Ministerium und Sie irgendwie gedenken, dort bestimmte Maßnahmen einzuleiten, weil wir das hochgradig ungerecht und unfair finden. Sebastian Gemkow, Staatsminister für Wissenschaft, Hochschule und Forschung: Sie sprechen vermutlich die Anzahl der unbefristeten Beschäftigungsverhältnisse an, die im Prinzip durch die Hochschulen in den letzten Jahren durch die zusätzlichen Mittel ein Stück weit vergrößert werden konnten. Das war durch die zusätzlichen zur Verfügung gestellten Mittel des Zukunftsvertrags Studium und Lehre sowie durch Mittel des Bundes möglich. Die Hochschulen machen davon unterschiedlich Gebrauch. Man muss auch sagen, dass die Ausgangsbasis verschieden ist. Das heißt, der Prozentsatz der unbefristeten Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen differiert zum Teil erheblich. Das hat damit zu tun, wie sie aufgestellt sind, ob das HTWs, Universitäten, Kunsthochschulen oder Musikhochschulen sind. Nichtsdestotrotz ist es unser gemeinsames Anliegen, dass der Grad der unbefristeten Beschäftigungsverhältnisse erhöht wird; in meinen Augen trotzdem immer noch so ausbalanciert, dass in diesen Einrichtungen ausreichend Flexibilität vorhanden ist, um auch neue Personen in die Universitäten, in die Hochschulen hineinzubringen, um einen Austausch zu ermöglichen, neues Know-how, neue Impulse etc. Tagesordnungspunkt Rentner entlasten – Bezüge aus der einer Höhe von 2 000 Euro im Monat Drucksache 8/1992, Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in einer ersten Runde lautet: BSW, CDU, AfD, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, der fraktionslose Abgeordnete und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Wir beginnen mit der BSW-Fraktion; Herr Abg. Kupke, bitte. Es ist ein gemeinsames Anliegen, das zu erhöhen. Die einzige Steuerungsmöglichkeit, die das Ministerium hat – davon haben wir Gebrauch gemacht –, ist im Prinzip die Vereinbarung höherer Zielkorridore im Rahmen der sogenannten Zielvereinbarungen. Diese haben wir im vergangenen Jahr mit jeder Hochschule individuell abgeschlossen und damit innerhalb dieser Verpflichtung letzten Endes auf eine Erhöhung dieses Prozentsatzes unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse hingewirkt. Wenn Sie wissen wollen, wie das in den einzelnen Hochschulen aussieht und was sozusagen die Zielgrößen sind, dann kann ich Ihnen das im Anschluss gern zur Verfügung stellen. Wie gesagt, es gibt nicht den einen Prozentsatz, sondern immer einen an der Leistungsfähigkeit, an der Spezifität der Hochschulen orientierten Prozentsatz. Aber ich kann Ihnen das gern zukommen lassen, wenn Sie das möchten.
