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Luise Neuhaus-Wartenberg

Die Linke 27.03.2025 Sitzungen 8/11

Vielen Dank. Noch einmal zu der dualen Hochschule. Meine Frage ist, ob es bereits Planungen bezüglich der Direktor/-innenstellen gibt bzw. auch für die Besetzung der Gremien der Hochschule. Auch das muss finanziell und durch personelle Ressourcen untersetzt werden. Welche Vorstellungen haben Sie diesbezüglich? Sebastian Gemkow, Staatsminister für Wissenschaft, Hochschule und Forschung: Zunächst sind die Verfahrensweisen zur Wahl des Direktors bzw. der Direktorin, des Rektors bzw. der Rektorin gesetzlich definiert. Das heißt, es obliegt nicht dem Ministerium, diesen Prozess zu gestalten oder in irgendeiner Art und Weise zu beeinflussen. Dementsprechend wird auch hier die Bestellung der Gremien den Rahmenbedingungen des Hochschulgesetzes folgen. In diesem Verfahren ist jedenfalls vorgesehen, zum 24. Juni die Rektorenwahl durchzuführen. Daraus ergeben sich dann wiederum weitere Bestellungen, Wahlen: Prorektoren und Ähnliches. Noch nicht vollständig abgeschlossen ist auch die Konstituierung der sieben erweiterten Studienakademieräte, die Wahlbestellung der Prodirektoren – wie schon gesagt – die Konstituierung der Direktorenversammlung und auch die Bestellung der Hochschulratsmitglieder. Das sind Prozesse, die jetzt noch stattfinden müssen, dann im Prinzip folgend auf diesen Prozess. Was die Ressourcen und finanzielle Ausstattung diesbezüglich betrifft, sehe ich keine Schwierigkeiten. Das ist aus dem Bestand zu leisten.

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