Gerald Eisenblätter
Vielen Dank. Wir haben in der Gesetzgebung der Dualen Hochschule den Auftrag erteilt, Grundsätze über die Ausgestaltung der jeweiligen Vertragsverhältnisse zu treffen. Dabei war insbesondere die Mindestvergütung ein Thema. Können Sie Auskunft geben, welche Regelungen jetzt getroffen wurden und auf welchem Mindestsicherungsniveau wir uns befinden? Sebastian Gemkow, Staatsminister für Wissenschaft, Hochschule und Forschung: Die Mindestvergütung muss nach den gesetzlichen Vorgaben angepasst werden, und zwar bis zum Ende des kommenden Jahres. Momentan beträgt die Mindestvergütung 440 Euro pro Monat; das ist die gesetzliche Mindestvergütung. Aber, bevor diese entsprechende Anpassung vereinbart wird, kann man jetzt schon sagen, dass das Durchschnittswerte sind und dass sich die tatsächlichen Vergütungen in den letzten Jahren sehr positiv entwickelt haben. Das sind mit Stand zum 31.10.2024 im Fachbereich Technik etwa 1 047 Euro, im Fachbereich Wirtschaft rund 1 064 Euro und im Fachbereich Sozialund Gesundheitswesen etwa 892 Euro. Das heißt, die tatsächliche Entwicklung hat sich hier schon von den gesetzlichen Mindestanforderungen fortbewegt. Nichtsdestotrotz: Eine Anpassung ist gesetzlich vorgesehen und wird bis spätestens zum Ende des kommenden Jahres durchgeführt werden.
