Prof. Dr. Jörg Scheibe
Es besteht aus unserer Sicht kein Unterschied, ob eine Anwendungs- oder ein kooperativer Forschungsauftrag vorliegt. Meine Frage an Sie lautet: Warum haben die Professoren der Dualen Hochschule bei vergleichbarem Forschungsauftrag, wie die Hochschulen für angewandte Wissenschaften, 600 und nicht 540 Lehrveranstaltungsstunden an Lehrdeputat zu halten? Sebastian Gemkow, Staatsminister für Wissenschaft, Hochschule und Forschung: Mit einem kooperativen Forschungsauftrag ist es notwendig, dass man einen externen Partner hinzunimmt, ein Unternehmen in diesem Falle; denn wir wollen, dass die Duale Hochschule Sachsen zukünftig gemeinsam mit den Praxispartnern ganz konkret an Interessen dieses Praxispartners forschen kann, um dann im Prinzip extrem anwendungsnah zu forschen. Wir wissen heute noch nicht, wie das in Anspruch genommen werden wird. Deshalb haben wir uns zunächst entschieden, dass wir diese Lehrverpflichtung in den Größenordnungen beibehalten. Wir werden in den nächsten Jahren beobachten, wie sich das entwickelt, können aber zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht im Vorgriff auf mögliche Entwicklungen mit diesen Verpflichtungen nach unten gehen, weil das augenblicklich einen höheren Personalbedarf nach sich ziehen würde, und den können wir momentan nicht decken. Das heißt, wir müssen hier ein Stück weit auf Sicht fahren und beobachten, wie das im Umwandlungsprozess vonstattengeht. Wenn wir sehen, dass das in Größenordnungen in Anspruch genommen und damit letzten Endes durch Forschung Arbeitszeit gebunden wird, dann werden wir uns im Zweifel auch gern gemeinsam darüber verständigen müssen, wie weit wir diese Verpflichtung nach unten fahren. Für den Moment wollen wir erst mal abwarten, wie es sich entwickelt.
