Prof. Dr. Jörg Scheibe
Danke. Der Sitz der Dualen Hochschule ist per Sächsischem Hochschulgesetz Glauchau. Das jetzige Rektorat ist derzeit in einem Gebäude der Stadt, welches im Jahr 2026 per Beschluss des Stadtrates abgerissen wird, eingemietet. Die Kündigung des Mietvertrages liegt bereits vor. Meine Frage an Sie lautet: Wie stellen Sie durch das SIB sicher, dass das Rektorat ab spätestens September 2026 entsprechende Räumlichkeiten hat? Sebastian Gemkow, Staatsminister für Wissenschaft, Hochschule und Forschung: Ein Schritt für den Aufbau der räumlichen Kapazitäten ist zunächst die Bedarfsanmeldung der jeweiligen Einrichtung. Diese Bedarfsanmeldung ist an uns als Ministerium durch die Duale Hochschule Sachsen oder die Berufsakademie herangetragen worden. Wir haben diesen Bedarf anerkannt und ihn entsprechend dem Finanzministerium gemeldet. Wir sind in Absprache mit dem Finanzministerium dahin gehend, dass diese Baulichkeiten umgesetzt werden können. Es wird diesen Gesprächen, sicherlich auch den finanziellen Möglichkeiten unterliegen, wie schnell dieses Vorhaben umgesetzt werden kann. Der Bedarf ist anerkannt, und jetzt geht es darum, das auszugestalten und umzusetzen.
