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Prof. Dr. Jörg Scheibe

BSW 27.03.2025 Sitzungen 8/11

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Landesentwicklungsplan ist Ausdruck politischer Gestaltungskraft oder eben ihres Mangels. Wenn wir als Parlament nicht dafür sorgen, dass dieser Plan überarbeitet, diskutiert und demokratisch legitimiert wird, dann verfehlen wir unseren Auftrag; denn hierbei geht es nicht um eine Fußnote in der Verwaltung, sondern es geht um Daseinsvorsorge und gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land und um die Zukunftsfähigkeit Sachsens. Letztlich geht es um die Glaubwürdigkeit der Politik. Wer Planung verhindert, verhindert Entwicklung, und wer Entwicklung verhindert, gefährdet den sozialen Frieden. Wir als Bündnis Sahra Wagenknecht stehen für eine Politik mit klarem Kompass: sozial, souverän und zukunftsfähig. (Beifall BSW) Der neue Landesentwicklungsplan muss dieser Verantwortung gerecht werden, und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt. Vielen Dank. (Beifall BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach am Rednerpult für die BSW-Fraktion Herr Prof. Scheibe. Nun hätte die Fraktion BÜNDNISGRÜNE die Möglichkeit. – SPD? – Linke? – Überall Kopfschütteln. Somit schließe ich die zweite Rederunde. Wir könnten in eine dritte Rederunde einsteigen. Herr Thumm hat schon angezeigt, dass er sprechen möchte. – Doch nicht. (Thomas Thumm, AfD: Lassen Sie erst mal die Frau Kraushaar sprechen, die Ministerin!) Für die Staatsregierung spricht Frau Kraushaar; bitte. (Thomas Thumm, AfD: Ladies first!) Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Raumplanung – für manch einen mag dieses Wort außerhalb der Planung der Geburtstagsfeier zum 50. sperrig klingen, und – weil von Behörden verwendet – manch einer wittert schon wieder überbordende Bürokratie. Tatsächlich – das wurde mehrfach angesprochen – geht es um nichts Geringeres als um die Zukunft unseres Landes, unseres schönen Freistaates. Wo sollen neue Wohngebiete entstehen? Wo werden Arbeitsplätze geschaffen? Wie schützen wir unsere Natur? Ein, nein, das Instrument der Raumplanung ist ein Landesentwicklungsplan, und im besten Falle zeichnet diesen Landesentwicklungsplan aus, dass er in jede denkbare Richtung praxistauglich ist. Erlauben Sie eine Einordnung: Raumordnung – eine koordinierende und dem Gemeinwohl dienende Aufgabe. Die Raumplanung hat nichts anderes und Geringeres als die Aufgabe, die Grundlagen für wirtschaftlichen Erfolg, soziale Gerechtigkeit und den Schutz unserer natürlichen Ressourcen zu schaffen. Und sie soll einer nachhaltigen Raumentwicklung dienen. Wirtschaftliche, soziale und ökologische Interessen stehen nicht gegeneinander, sondern werden in Einklang gebracht. Eine qualitativ hochwertige Raumordnung ist in der Lage, sich verändernde, manchmal auch sich verschärfende Rahmenbedingungen zu antizipieren oder wenigstens gut zu beantworten. Ich nenne einige Beispiele: die veränderte geopolitische Lage, die demografische Entwicklung und der Fachkräftemangel, die Verfügbarkeit von Rohstoffen sowie die internationale Standortmobilität von Unternehmen. Das löst viele Transformationserfordernisse aus. Diese sind teilweise eng miteinander vernetzt, betreffen aber noch lange nicht jede Region gleichermaßen. Während urbane Zentren vor Herausforderungen wie Wohnungsknappheit oder hohem Verkehrsaufkommen stehen, kämpfen ländliche Regionen mit Abwanderung und einschneidenden Veränderungen, beispielsweise der industriellen Infrastruktur. Das war heute bereits Thema im Hohen Haus. Es liegt auf der Hand: Das erfordert eine differenzierte, maßgeschneiderte Herangehensweise, wobei ich sagen muss: Ein Landesentwicklungsplan mit langen Linien ist natürlich immer das Problem mit der Maßschneiderei, aber auch eine Herangehensweise, die wir nicht mal eben schnell aus dem Hut zaubern können. Wir sollten sie auch nicht aus dem Hut zaubern; denn – auch das ist angesprochen worden – das Ziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse ist eine herausfordernde Aufgabe, wenn man die unterschiedlichen wirtschaftlichen, demografischen und weiteren Entwicklungen im Freistaat Sachsen anschaut. Und – darin wird mir im Hohen Haus sicher niemand widersprechen – es ist ein lohnendes Ziel. Das sind wir den Menschen in Sachsen schuldig. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es wurde schon gesagt, formal gilt: Raumordnungspläne sind wenigstens zu überprüfen, bei Bedarf fortzuschreiben oder neu zu fassen. Diesen Bedarf sehen wir. Ich haben Ihnen soeben die aus unserer Sicht bestehenden Rahmenbedingungen, zumindest beispielsweise, aufgezählt. Auch der sächsische Koalitionsvertrag für die 8. Legislaturperiode – das ist wichtig – sieht eine Neufassung des Landesentwicklungsplanes vor und gibt konkrete Ziele vor. Er gibt auch konkrete Ziele vor. Wichtig ist uns eine schlanke und verständliche Strategie. Es braucht ein praxisnahes, zielgerichtetes Instrument, das Kommunen, Unternehmerinnen und Unternehmern, Bürgerinnen und Bürgern einerseits eine klare Orientierung gibt und gleichzeitig – das ist das Anspruchsvolle – die Regelungsdichte auf das erforderliche Mindestmaß beschränkt. Das heißt, die erforderlichen Kerninhalte eines Landesentwicklungsplans werden wir vorsehen. Damit halten wir den Umfang möglichst schmal, Redundanzen sollen entfallen und auch bei fachplanerischen Inhalten wollen wir sparsam bleiben. Aber auch neue fachliche Überlegungen stellen wir im Zusammenhang mit dem Landesentwicklungsplan an; denn der Freistaat Sachsen muss sich im Hinblick auf seine wirtschaftliche Entwicklung zukunftsfähig aufstellen. Das heißt: Welche Rohstofflagerstätten müssen vorsorglich ausgewiesen werden? Welche Standorte können wir bereits jetzt für mögliche Großansiedlungen vorhalten? Den roten Faden, der sich durch die neue Fassung ziehen soll, will ich wie folgt zusammenfassen: Mehr Spielräume für die Kommunen, Möglichkeiten eröffnen, statt Entwicklungen zu verhindern, Planung als Türöffner für Innovationen, als Wachstumsförderung und auch als Bewahrer für soziale Bedürfnisse. Den großen Rahmen setzen wir, aber die Details sollen vor Ort geregelt werden. Das ist für uns gelebte Subsidiarität als Taktgeber. Ich hoffe auf einen weiteren Effekt. Verfahren können mit einem solchen Instrument beschleunigt und Bürokratie abgebaut werden. Damit komme ich zu einem ganz wichtigen Punkt: Die Anzahl von Zielabweichungsverfahren wollen wir in Zukunft maßgeblich verringern. Das ist das Problem eines Planes, der auf lange Zeit geschrieben wird. Er ist schwerfällig. Wir hatten eine Masse von Zielabweichungsverfahren, weil die konkreten Gegebenheiten vor Ort dann doch andere waren. Zur Wahrheit gehört auch: Die Neufassung wird anspruchsvoll. Die Erstellung ist ein komplexer Prozess, zu dem eine sorgfältige, fachlich und handwerklich gute Planung gehört. Das ist auch mein persönlicher Anspruch. Wir haben deshalb im Dezember 2023 als oberste – nicht die obere – Raumordnungsbehörde den Lehrstuhl für Regionalentwicklung und Raumordnung an der TU in Kaiserslautern-Landau mit der Erstellung eines Gutachtens zum LEP 2013 beauftragt. Das Gutachten liegt Ihnen vor. Die Drucksachennummer hatte der Herr Abg. Fritzsche bereits genannt. Es enthält wichtige Empfehlungen inhaltlicher, aber auch organisatorischer und instrumenteller Art. Mein Haus arbeitet nun an Eckpunkten. Ich erwarte diese im Laufe der nächsten Wochen. Auf der Grundlage der Eckpunkte werden wir eine erste TÖB-Beteiligung durchführen – TÖB bedeutet Träger öffentlicher Belange. Selbstverständlich wird auch eine breite Öffentlichkeit unterrichtet und beteiligt, sobald ein Beschluss des Kabinetts vorliegt, dass die Fortschreibung begonnen werden kann. Im Übrigen: Bei den Beteiligungen zum LEP 2013 ergingen rund 2 000 Stellungnahmen und rund 10 000 Einzelhinweise, die in der Fortschreibung berücksichtigt wurden. Das sind zeitintensive Arbeitsschritte, ja – aber das lohnt sich. Denn – wie hier vom Hohen Haus schon mehrfach bestätigt und betont wurde – eine breite Beteiligung stellt sicher, dass alle relevanten Interessen und Bedarfe in die Planung einfließen, die Balance zwischen Planung und Freiheit gewahrt wird und eine tragfähige Lösung erarbeitet werden kann. Ich möchte, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zusammenfassend gern noch einmal festhalten: Neufassung statt Fortschreibung. Der Anspruch ist es, einen klar strukturierten, flexiblen und auf Kerninhalte reduzierten Landesentwicklungsplan zu formulieren. Das erfordert neue Wege und eine vorausschauende Strategie. Dabei rücken wir die Eigenverantwortung der Kommunen wieder mehr in den Vordergrund. Das fordern die Kommunen. Zentrale Vorgaben werden berücksichtigt. Die Vorgaben des Koalitionsvertrages, die Empfehlungen aus dem bekannten Gutachten sowie die Ergebnisse der Beteiligungsprozesse werden selbstverständlich berücksichtigt. Die Neufassung des Landesentwicklungsplans ist kein Sprint, sondern ein Langstreckenlauf. Die Entscheidungsgrundlage der Staatsregierung zur Neufassung befindet sich in sorgfältiger Vorbereitung. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und Dr. Ingolf Huhn, BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Am Rednerpult sprach für die Staatsregierung Frau Staatsministerin Kraushaar. Herr Thumm von der AfD-Fraktion hat weiteren Redebedarf angezeigt. Ich bitte Sie nach vorn.

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