Rico Gebhardt
Aber bevor wir diese notwendigen Debatten zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans 2013 tatsächlich und im Detail führen, sollte sich der Landtag selbst dazu verständigen, ob denn nicht die zukünftige Landesentwicklungsplanung – wie es zum Beispiel in Bayern oder Nordrhein-Westfalen längst Rechtslage und geübte Praxis ist – unter Zustimmungsvorbehalt des Landtags gestellt werden sollte, damit die Mitglieder des Landtags künftig eine aktive Rolle bei der Landesplanung einnehmen können. Ich fände das richtig und notwendig. Das bedeutet aber auch, dass das Landesplanungsgesetz entsprechend rechtzeitig anzupassen wäre, um damit auch sicherzustellen, – Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Die Redezeit ist abgelaufen.
