Rico Gebhardt
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die letzte Debatte hierzu hat am 8. November 2023 stattgefunden. Herr Fritzsche hat ausgeführt, dass es damals einen Beschluss zur Beauftragung eines Gutachtens gab. Das Gutachten liegt seit dem 14. November 2024 allen vor. Herr Thumm, Sie haben damals schon geschimpft, dass das alles viel zu spät sei und einen Änderungsantrag eingebracht. (Thomas Thumm, AfD: Danke, Herr Gebhardt!) Ich selbst habe mich bereits im Mai 2021 mit einer Kleinen Anfrage an die Staatsregierung gewandt und gefragt, wann mit der Evaluierung des Landesentwicklungsplanes von Das Ergebnis ist bekannt. Bevor ich zu dem Gutachten etwas sage, sollten wir uns noch einmal kurz in Erinnerung rufen, was eigentlich die Aufgabe des Landesentwicklungsplanes nach der derzeitig geltenden Rechtslage ist. Ich sage gleich noch etwas dazu. Der Landesentwicklungsplan soll also die landesweit bedeutsamen Festlegungen zur Raumstruktur treffen, soweit sie für die räumliche Ordnung, Entwicklung und Sicherung erforderlich sind. Das klingt alles sehr abstrakt. Man kann das auch für total langweilig halten. Jedoch werden auf der Grundlage des Landesentwicklungsplanes 2013 bis zum heutigen Tag politische Entscheidungen gegründet, auch werden Wünsche und Vorschläge aus Kommunen mit dem Hinweis auf die entgegenstehende Raumplanung des Landesentwicklungsplanes 2013 abgelehnt. Hier wirken der Landesentwicklungsplan und die Festlegung sehr konkret. Das heißt also, die Verwaltung wird sich bis auf wenige Ausnahmen immer an diese räumliche Einordnung halten müssen. Und ja, die können sich nach vielen Jahren als falsch oder zumindest als hinderlich herausstellen. Deswegen gibt es auch eine Orientierung – eine Orientierung, das sage ich noch einmal, vor allem für die zwei anderen Fraktionen, die immer der Meinung sind, es gibt ein Gesetz –, den Landesentwicklungsplan in der Regel alle zehn Jahre zu überarbeiten, zu überprüfen und gegebenenfalls zu verändern und damit den aktuellen Entwicklungen anzupassen. Bei dieser Frage der erforderlichen Anpassung komme ich wieder auf das Gutachten zurück. So kommt nämlich der Gutachter zu der Einschätzung, dass im Landesentwicklungsplan 2013 zum Beispiel der Begriff Digitalisierung überhaupt nicht verwendet wird. Chancen aus der Digitalisierung, zum Beispiel zur Sicherung der Daseinsvorsorge, finden daher im geltenden Landesentwicklungsplan keine Beachtung. Im Gutachten kann man auch Folgendes lesen – das wird Sie jetzt erschrecken, Herr Thumm –: „Angesichts der Herausforderungen zur Reaktion auf die räumlichen Auswirkungen des Klimawandels sollten im zukünftigen LEP eine Gesamtkonzeption zum Thema Klimaschutz einerseits sowie der Klimaanpassung umgesetzt werden, welches sich in konkreten Festlegungen und nicht nur in Begründungen sowie dem Verweis auf informelle Klimaschutzkonzepte und Klimaanpassungsstrategien findet.“ Auch die eigenständige Entwicklung ländlicher Räume und die Förderung ihrer spezifischen Stärken sollten im Sinne der Ziele der gleichwertigen Lebensverhältnisse ein stärkeres Gewicht in der Landesplanung des Freistaats Sachsen erhalten. Das ergibt die Frage – Herr Löser hat, glaube ich, gerade darauf hingewiesen –: Gibt es denn den ländlichen Raum, wie so oft behauptet wird, oder haben wir nicht auch in Sachsen mit verschiedenen ländlichen Räumen zu tun, die, wenn man die zweite Frage mit Ja beantwortet, dann aber auch spezifische Antworten auf die Frage der regionalen Entwicklung brauchen? Die fehlen meiner Meinung nach bisher im derzeitig geltenden Landesentwicklungsplan. Das Gutachten definiert zum Beispiel vier Themenfelder vor dem Hintergrund aktueller Raumentwicklungsprozesse mit landesweiter politischer Bedeutung, die eine stärkere landesplanerische Steuerung benötigen: erstens, die Sicherung von landesweit bedeutsamen Gewerbeflächen; zweitens, die landesweit bedeutsame Rohstoffsicherung für spezielle Rohstoffe; drittens, die verbindliche Vorgabe zur Reduzierung von Flächeninanspruchnahme und, viertens, auch die Festlegung zur Vorsorge von Hochwasserschutz und zur Klimaanpassung. (Zuruf AfD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Noch eine Minute.
