Prof. Dr. Jörg Scheibe
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir sprechen heute über ein zentrales, aber sträflich vernachlässigtes Steuerungsinstrument unseres Freistaates: den Landesentwicklungsplan Sachsens. Dieser Plan, in Kraft getreten – wir hörten es schon – im Jahr 2013, ist inzwischen mehr als zwölf Jahre alt und hätte entsprechend den gesetzlichen Vorgaben spätestens im Jahr 2023 überprüft und fortgeschrieben werden müssen. Fakt ist: Das ist nicht passiert. Und das ist kein bürokratisches Versäumnis, es ist ein politisches Problem; denn der Landesentwicklungsplan ist keine technische Spielerei. Er ist Grundgerüst für die räumliche Ordnung und Entwicklung Sachsens. Er entscheidet, wo Wohnungen gebaut, Gewerbe angesiedelt, Infrastrukturen entwickelt oder Schulen erhalten werden – oder eben nicht. Er betrifft das tägliche Leben der Menschen. (Beifall BSW) Der Landesentwicklungsplan 2013 hat wichtige Weichen gestellt. Doch die Welt von heute ist eine andere. Wir leben im Schatten multipler Krisen: Pandemie, Krieg, Migration, Energieunsicherheit und Rezession. Die Herausforderungen für Raumplanung, Wirtschaft und Gesellschaft sind heute ungleich größer. Es ist daher mehr als fahrlässig, dass dieser Plan trotz klarer gesetzlicher Vorgaben nicht einmal zur Fortschreibung freigegeben wurde. Sachsen ist das Schlusslicht unter den Bundesländern. Dieser Stillstand hat Folgen für unsere Städte, für unsere ländlichen Räume, für Wohnraumentwicklung, für Infrastruktur, für Investitionen, kurz: für die Lebensrealität unserer Bürger und Bürgerinnen. Doch anstatt sich diesen Realitäten zu stellen, herrscht Schweigen. Auf eine Kleine Anfrage im Landtag werden Antworten auf zentrale Fragen zur künftigen Ausrichtung des Landesentwicklungsplans schlichtweg verweigert, unter Berufung auf den sogenannten Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. (Thomas Thumm, AfD: Da reden die sich gern raus!) Das ist kein Zeichen verantwortungsvoller Regierungsarbeit. Das ist ein Rückzug ins Verwaltungsrecht, wobei eigentlich politische Debatte und öffentliche Beteiligung notwendig wären. (Beifall BSW und vereinzelt Beifall AfD) Dabei – wir hörten es – liegt ein umfassendes Gutachten längst vor. Der Bericht der Technischen Universität Kaiserslautern-Landau lieferte eine fundierte Analyse des Landesentwicklungsplans 2013 und zeitklaren Handlungsbedarf. Dieser ist übrigens vom September letzten Jahres. Die Steuerungswirkung vieler Ziele war schwach. Es mangelte an Verbindlichkeit, Klarheit und konkreter Umsetzung. Das Zentrale-Orte-Konzept, einst Herzstück des Landesentwicklungsplans, braucht dringend eine Überarbeitung, insbesondere in strukturschwachen Räumen. Außerdem muss die Landesplanung künftig deutlich stärker mit Fachplanungen verzahnt werden, etwa in der medizinischen Versorgung, beim Schulnetz, beim Ausbau der Infrastruktur, bei der Rohstoffsicherung. Diese Kritik ist keine Überraschung. Sie deckt sich mit dem, was Bürgerinnen und Bürger, aber auch Kommunen seit Jahren erleben: politische Unverbindlichkeit, strukturelle Ungleichgewichte und eine Raumordnung, die eher ausbremst als gestaltet. (Vereinzelt Beifall BSW und Thomas Thumm, AfD) Wir als Bündnis Sarah Wagenknecht fordern eine Politik, die verantwortlich plant, gerecht gestaltet und sich nicht versteckt. Konkret bedeutet das: Erstens. Es braucht endlich eine politische Entscheidung zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans – nicht irgendwann, sondern jetzt, mit einem klaren Zeitplan und festen Meilensteinen. Zweitens. Die Fortschreibung darf kein Verwaltungsakt hinter geschlossenen Türen sein. Sie muss öffentlich, transparent und bürgernah erfolgen, (Beifall BSW) mit echter Beteiligung von Kommunen, Verbänden und Bürgerinitiativen. Drittens. Auch die Regionalpläne müssen angepasst werden. Sie sind gesetzlich nachgeordnet und können sich nicht aus einem veralteten Landesentwicklungsplan speisen. (Zuruf: Richtig!) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Die letzte Minute läuft.
