Dr. Joachim Michael Keiler
Herzlichen Dank, Herr Kollege Homann, dass Sie mir das erlauben. Sie haben gesagt, dass es legal ist und dass es legitim ist. Es ist weder legal noch legitim, sondern es ist legalistisch. Das, was das Bundesverfassungsgericht gemacht hat, ist, in Eilentscheidungen festzustellen, dass in der Interimsphase das Interregnum noch gilt. Das, was wir hier aber machen, ist: Es wird politisches Neuland betreten. Das hat es in dieser Form noch nicht gegeben. Es handelt sich um Verfassungsänderungen. Darüber hinaus habe ich sowohl von Kollegen Hartmann als auch von Herrn Kiesewetter im Fernsehen vernommen: Das sind Maßnahmen, die wir schon vor einem Jahr hätten machen können. Wenn dem so ist, dann frage ich mich, warum der Bundespräsident den Bundestag aufgelöst hat. Es gibt bestimmte Regularien, nach welchen Grundsätzen er das machen darf. Es ist ein ungeschriebenes, übrigens in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes sehr stark verhaftetes Prinzip, dass der Bundespräsident dann nicht auflösen darf, wenn Mehrheiten aufzufinden sind. Er hat am 27.12. in einer Rede erklärt, die hätte er nicht gefunden, und hat aufgelöst. Das, was Sie jetzt hier machen, ist im Vertrauen darauf, dass die nachlaufenden Hauptsacheentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts den gleichen Tenor haben wie die in den Eilentscheidungen. Sie riskieren unter Umständen die Wirksamkeit der Auflösung des Bundestags. Das muss Ihnen klar sein, und davor möchte ich warnen. Ich verkenne nicht, Herr Hartmann, dass es eine Regierungsaufgabe ist, im Bundesrat abzustimmen. Ich sage es noch einmal: Wir betreten hier juristisches Neuland. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Da ist alles offen und da muss es erlaubt sein, dass wir aus Sachsen mit unserem Wählervotum, insbesondere in Sachsen, darauf aufmerksam machen, dass dabei eine erhebliche Gefahr besteht, übrigens auch für das Vertrauen in die Institutionen. – Danke. (Beifall AfD)
