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Luise Neuhaus-Wartenberg

Die Linke 13.02.2025 Sitzungen 8/8

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wir sprechen heute über Kunstfreiheit: ein Grundrecht, das untrennbar mit einer lebendigen Demokratie verbunden ist. Wir sprechen über eine Realität, die in Sachsen leider immer bedrohlicher wird. Es gibt rechtsextreme Angriffe auf Künstler/-innen, auf soziokulturelle Zentren, auf Theater und Museen, die sich für eine offene Gesellschaft einsetzen. Dass die BÜNDNISGRÜNEN dieses Thema mit einem Antrag in den Landtag bringen, ist gut und richtig. Wir teilen viele der Forderungen, insbesondere die Stärkung von Kulturschaffenden, den Ausbau von Schutzmaßnahmen und eine klare Haltung gegen rechtsextreme Einschüchterungen. Ich sagte es bereits: Kunst darf kein Luxus sein, sondern muss ein unverzichtbarer Raum für kritische Debatten, für Vielfalt und gesellschaftliche Teilhabe sein. Dass wir heute über den Schutz der Kunstfreiheit als dringliche Aufgabe sprechen müssen, ist leider nicht zuletzt eine Folge jahrelanger Versäumnisse. Viele hier erinnern sich bestimmt, dass wir als Linksfraktion in der vergangenen Legislaturperiode wiederholt gefordert haben, Kulturförderung besonders aus den Lehren der Coronapandemie heraus krisenfest zu machen, soziokulturelle Zentren dauerhaft finanziell abzusichern und den Einfluss rechtsextremer Strukturen konsequent zurückzudrängen. Ich möchte gleich vorwegschicken, dass wir diesem Antrag zustimmen. Dennoch haben wir – gestatten Sie mir das – ein paar nörgelnde Anmerkungen. Ja, der Antrag setzt richtige Schwerpunkte, aber er bleibt für uns an einigen Stellen ein Hauch zu vage und zu zaghaft. Erstens. In dem Teil, in dem es um die deutliche Erhöhung und Verstetigung der Kulturförderung geht, finden wir, dass es nicht reicht, bestehende Programme lediglich weiterzuentwickeln. Wir finden, dass Kultur eine solide, langfristige Finanzierung braucht, die nicht von Projektanträgen oder politischen Launen abhängt. Wer möchte, dass demokratische Kultur überlebt, muss sie nachhaltig absichern. Zweitens, der Teil, in dem es um die bessere soziale Absicherung für Kulturschaffende geht. Viele Künstler/-innen arbeiten prekär, kämpfen mit unsicheren Honoraren und fehlender sozialer Absicherung. Wir brauchen Mindestgagen für Kulturschaffende, faire Arbeitsbedingungen und eine Reform der Förderrichtlinien. Drittens, konsequentes Vorgehen gegen rechte Einflussversuche. Wir finden, dass es nicht hinnehmbar ist, dass öffentliche Gelder in die Hände von Organisationen fließen, die Demokratie und Menschenrechte infrage stellen. Wir fordern daher, dass es keine Fördergelder für rechtsextreme oder rechtsoffene Kulturprojekte gibt, sondern ein Monitoring, das systematisch untersucht, wie rechte Netzwerke versuchen, Kulturarbeit für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Viertens, die klare Verantwortung von Polizei und Behörden. Kulturschaffende berichten immer wieder davon, dass sie von der Polizei nicht ernst genommen werden, wenn sie Bedrohungen melden. Hier braucht es unabhängige Beschwerdestellen und eine klare Sensibilisierung der Sicherheitsbehörden, damit der Schutz nicht nur auf dem Papier steht. Sehr geehrte demokratische Kolleginnen und Kollegen, der Schutz der Kunstfreiheit ist nicht nur ein Bekenntnis, er erfordert auch konsequentes Handeln. Die Kunst ist autonom, sie folgt einer anderen Logik als die Politik – auch hier im Hohen Hause. Kunst dient keinem äußeren Zweck. Kulturpolitik hat die Aufgabe, den freien Raum der Kunst zu schützen und zu erweitern. Der Antrag der GRÜNEN geht absolut in die richtige Richtung. Wir finden, ein Monitoring, um konkrete Zahlen und Fakten auf dem Tisch zu haben, ist richtig und vernünftig. Anhand dessen bleibt zu hoffen, dass die Kulturpolitiker/-innen, wenn die Zahlen auf dem Tisch liegen – – Die demokratischen Fraktionen versuchen gerade jetzt, während die Haushaltsverhandlungen bevorstehen, gemeinsam mit den Betroffenen genau für diesen notwendigen Raum in finanzieller Hinsicht zu kämpfen, damit dieser über den Doppelhaushalt 2025/2026 hinausgedacht und strategisch dafür gesorgt wird, dass die sächsische Kulturlandschaft in ihrer Vielfalt finanziell abgesichert ist. Wir wollen konkrete Maßnahmen, die gegen rechte Einflussnahme gehen, für die Menschen, die jeden Tag mit ihrer Kunst diese Gesellschaft bereichern und unsere Demokratie verteidigen, entwickeln. Haben Sie vielen Dank. (Beifall Die Linke und Albrecht Pallas, SPD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Am Rednerpult sprach Frau Abg. Neuhaus-Wartenberg für die Fraktion Die Linke. Nun hätte das fraktionslose Mitglied, Herr Berger, die Möglichkeit, zu sprechen. – Er ist nicht im Raum, also nicht. Wir könnten mit einer zweiten Rednerrunde beginnen. Ist das gewünscht? – Nein, das kann ich nicht erkennen. Dann hat nun die Staatsregierung die Möglichkeit. Frau Staatsministerin Barbara Klepsch, bitte. Barbara Klepsch, Staatsministerin für Kultur und Tourismus: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führt zu einer – wie wir, denke ich, hier im hohen Haus gemerkt haben – wichtigen Debatte, die wir hier und auch in der Gesellschaft führen müssen. Es stellt sich die Frage: Wie offen sind wir gegenüber den verschiedenen Strömungen in Kunst und Kultur? Doch bevor ich darauf eingehe, müssen wir uns bewusstmachen, wofür Kunst und Kultur stehen. Grundsätzlich sind Kunst und Kultur Ausdruck des menschlichen Daseins und des menschlichen Miteinanders. Zudem stehen Kunst und Kultur auch für die Freiheit der menschlichen Seele. Diese Freiheit gilt es zu schützen. Es geht darum, offen zu sein gegenüber den verschiedenen Bewegungen in Kunst und Kultur. Es geht auch darum, es auszuhalten, wenn uns einmal etwas gegen den Strich geht oder nicht unserer Meinung oder Ästhetik entspricht. Aber, Herr Wippel, Kunstfreiheit ist kein Versteck, so wie Sie es vorhin bezeichnet haben, sondern Kunstfreiheit ist ein verbrieftes Recht im Grundgesetz. In Artikel 5 Abs. 3 Grundgesetz – ich möchte ihn an dieser Stelle zitieren – heißt es: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“ Als aktuelle Präsidentin der Kulturministerkonferenz ist mir auch die gemeinsame Erklärung wichtig, die die Kulturministerkonferenz, die BKM und die kommunalen Spitzenverbände im März letzten Jahres beschlossen haben. Diese gemeinsame Erklärung trägt den Titel „Freiheit und Respekt in Kunst und Kultur“. In dieser Erklärung bekennen sich alle dazu, dass es in den Bereichen Kunst und Kultur unsere staatliche Verpflichtung ist, gegen Antisemitismus, gegen Rassismus und gegen Menschenfeindlichkeit vorzugehen. (Beifall CDU, BÜNDNISGRÜNE und Martin Dulig, SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Artikel 5 zur Kunstfreiheit ist somit auch ein Abwehrrecht der Bürgerinnen und Bürger, der Einrichtungen gegenüber dem Staat. Wir können sagen: Die Kunstfreiheit gilt in Sachsen uneingeschränkt. Die Staatsregierung und auch die Mehrheit der Mitglieder hier im Hohen Haus verteidigen diese Kunstfreiheit. Darauf können sich unsere Kultureinrichtungen und unsere Künstlerinnen und Künstler verlassen. Was der Artikel 5 aber nicht verbietet, sind Debatten über Kunst, sind Debatten in Kultureinrichtungen und auch eine politische Auseinandersetzung mit kulturellen Fragen. Wie das kulturelle Leben vor Ort konkret ausgestaltet wird, unterliegt der kommunalen Selbstverwaltung. Vorgaben durch die Aufsichtsbehörden, etwa zur Schwerpunktsetzung, sind nicht zulässig. Trotzdem gilt es, auf den Ton und die Intention zu achten, mit der einzelne Anliegen oder Themen hinterfragt werden. Eine kulturpolitische Debatte? Ja, sie ist in Ordnung, und sie ist in diesen Zeiten häufig auch zwingend notwendig. Nicht in Ordnung ist aber, wenn Einschüchterungen und Grenzüberschreitungen stattfinden; denn extremistische Angriffe auf Kulturorganisationen stellen Angriffe auf unsere Demokratie dar. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNISGRÜNE) Bei größeren Kulturveranstaltungen, die im öffentlichen Raum stattfinden, erfolgt regelmäßig ein Austausch zwischen Veranstalter, Kommune und der örtlichen Polizeidienststelle. Sofern Anhaltspunkte für eine Gefährdung vorliegen, werden anlassbezogen mit den relevanten Akteuren auch entsprechend Einsatzmaßnahmen geprüft und umgesetzt. Was der Verfassungsschutz beobachtet, ist ein zunehmender Bedeutungsgewinn kulturpolitischer Themen bei der Neuen Rechten. Hintergrund ist die Grundannahme, dass einem politischen Wandel ein geistiger Wandel vorausgehen müsse. Mit der Aufnahme des Gesamtkonzepts gegen Rechtsextremismus in den aktuellen Koalitionsvertrag hat die Staatsregierung bereits aus meiner Sicht einen wichtigen Grundstein für die Demokratieförderung gelegt. Ein Schwerpunkt auf kulturpolitische oder kulturspezifische Aspekte sollte künftig ebenfalls mit Blick auf die weitere Entwicklung des GK REX betrachtet werden. (Beifall Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Kunst und Kultur finden sich gleichwohl mitten in der Polarisierung unserer Gesellschaft wieder. Ich hoffe, dass es mit den Mitteln der Kunst gelingen kann, diese Polarisierung zu überwinden. Lassen Sie mich aber mit Bezug auf meine Ausführungen ganz zu Beginn noch einmal sagen: Kunst und Kultur können auch etwas Unpolitisches sein. Wir dürfen Kunst und Kultur auch nicht mit demokratischen, sozialpolitischen und gesellschaftlichen Zielsetzungen überlasten. Die Künste per se sind erst einmal frei von einer Aufgabe, auch wenn sie in der heutigen Form häufig einen Beitrag leisten können, weil ein Theater zu einem Debattenraum wird oder Museen zu Orten der Begegnung und Bildung werden. Der Freistaat setzt sich dafür ein, die Träger künstlerischer, kultureller sowie soziokultureller Angebote in Bezug auf mögliche Angriffe von außen zu stärken. Die in dem Antrag angesprochenen Herausforderungen will ich auf gar keinen Fall kleinreden. Ich bin aber davon überzeugt, dass der Freistaat hier viel auf den Weg gebracht hat. Auch mit der Problematik der Förderantragstellung durch extremistische sowie andere verfassungsfeindliche Träger hat sich der Freistaat bereits beschäftigt, und ich verweise noch einmal auf die Kleine Anfrage mit der Drucksache 8/49. Auch dort gehen wir auf ganz verschiedene Unterstützungsangebote für Kultureinrichtungen zur Stärkung gegenüber Angriffen auf die Kunstfreiheit ein. Ich nehme aus dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für uns mit, dass wir in meinem Haus gemeinsam mit den Kulturverbänden und den Kollegen aus dem Innen- und dem Justizministerium im Austausch bleiben werden und müssen. Ich bin überzeugt: Was wir brauchen, sind starke Kultureinrichtungen, die mit ihren eigenen Kompetenzen mit diesen Herausforderungen umgehen können. Und ja, wenn es sein muss, wenn Hilfe gebraucht wird, stehen Polizei und Justiz selbstverständlich unterstützend zur Seite. Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach für die Staatsregierung Frau Ministerin Barbara Klepsch. Für das Schlusswort bitte ich Frau Dr. Maicher noch einmal nach vorn. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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