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Dr. Ingolf Huhn

BSW 13.02.2025 Sitzungen 8/8

Bevor es richtig losgeht, will ich noch mal sagen: In der DDR haben wir in der Kunst nicht das gemacht, was der Staat wollte. (Gelächter AfD) Wir haben in den Theatern die Revolution mit vorbereitet; ich sage nachher noch etwas dazu. Das war noch mal ein deutlich anderes Ding. Wer dabei ist, weiß es, und wer nicht dabei ist, sollte nichts dazu sagen. (Beifall BSW, SPD und BÜNDNISGRÜNE – Zurufe AfD) „Kunstfreiheit verteidigen – kulturelle Vielfalt erhalten“: Erstens. An sich ist das richtig. Kunstfreiheit ist ein hohes Gut und sie muss gegen alle, die sie einschränken wollen, verteidigt werden. (Beifall BSW) – Da könnten ja eigentlich alle klatschen. Zweitens. Es gibt verbale und physische Angriffe. Der Antrag spricht erst einmal nur von Rechtsextremen – das ist bestimmt die größte Gruppe. Es gibt aber vielleicht noch andere. Dagegen muss es staatlichen Schutz geben, und zwar polizeilichen und institutionellen Schutz. Ein kurzer Blick nach rechts: Die Kriminalstatistik nimmt das – wenn Sie die Antwort des Ministeriums gelesen haben – eben nur sehr unspezifisch auf. Man kann aus der Kriminalstatistik leider nicht entnehmen, was da passiert ist, sondern dort steht nur „politische Straftaten“. Das heißt, dieses Monitoring – das SMWK hat ja gesagt, dass es nicht leicht zu machen ist – wäre ganz gut. Aber es ist eine komplizierte Angelegenheit. Das ist schon genauer als die Kriminalstatistik. (Zuruf AfD) Drittens. Es gibt Versuche der Einflussnahme auf Kultureinrichtungen auf dreierlei Weise, also nicht physische und beleidigende, sondern Einflussnahme. Das betrifft – erstens – die Einflussnahme in den Gremien der Betriebe. Das sind Aufsichtsräte der GmbHs oder Betriebsausschüsse. Dort drin sind mittlerweile Leute von allen Parteien. Es gibt die Versuche von Einflussnahmen. Es gibt – zweitens – die Einflussnahme auf die Fördergremien, auf die Kommunen als Träger und die Kulturkonvente der Kulturräume. Inwieweit es das bei der Kulturstiftung gibt, kann ich nicht ermessen; ich glaube weniger. Alles andere habe ich erlebt. (Zuruf AfD) Es gibt – drittens –– Förderanträge extremistischer Träger. Das kommt auch im Antrag vor. Es steckt ja immer der Wunsch dahinter mitzuentscheiden, was der Inhalt von Kunst sein soll. Man will mit solchen Einflussnahme-Versuchen immer sagen: Was soll eigentlich auf der Bühne gespielt werden? Das eine Argument, das immer gesagt wird, ist die Neutralität. Das ist natürlich Quatsch. Kunst ist – wenn auch nicht vordergründig – immer politisch. Übrigens steckt das schon in der Gründungserzählung unseres Freistaates und allem, was die Revolution 1989 hier betrifft. Wir in den Theatern sind nach den Vorstellungen nach vorn gegangen und haben den schönen Satz gesagt: „Wir treten aus unseren Rollen heraus.“ Dann haben wir gesagt, was in diesem Land an demokratischen Reformen notwendig ist. Das geschah auf den Bühnen des Theaters, und das war nicht unpolitisch. (Beifall BSW und Martin Dulig, SPD) Es gibt auch das Zahlenargument. Das gab es auch noch später. Ich habe schon in Kulturraumgremien erlebt, dass man in die Spartenkonzeption die ausschließliche Orientierung an Besucherzahlen schreiben wollte. Als wäre das das Kriterium, wie viele Leute kommen, und alles andere nicht. Das steckt auch ein wenig in dem von Ihnen zitierten Votum Ihres Kollegen drin. Dort steht: „Allerdings müssen wir regelmäßig prüfen, ob die dargebotene Kunst die Bürger anspricht.“ – 2024. Das ist das Geschmacksargument, was ganz schwer zu verifizieren ist. Viertens. Der Antrag hat das Problem, dass er beides vermischt, als wäre das eine konzertierte Aktion und als wären die physischen Angreifer nur das Ausführungsorgan der politischen Akteure. Wenn man das so macht, kommt man, denke ich, der Sache nicht vollständig bei. Fünftens, Maßnahmen. Für physische und beleidigende Angriffe braucht es gewiss die im Antrag geforderte polizeiliche Präventionsarbeit, Sicherheitskonzepte und die damit verbundenen Schulungen. Für Verbalinjurien sind dann doch Strafanzeigen und Klagen das Mittel der Wahl. Viel schwerer ist es bei den Schulungen für Gremien. Sie nennen unter Punkt II.1.e die Unterstützung der Kommunen und Kulturverwaltungen beim rechtssicheren Umgang mit politischen Einflussversuchen oder Förderanträgen rechtsextremistischer Träger. Da sind wir nun schnell auf Glatteis, denn Sie können ja niemanden in der öffentlichen Verwaltung schulen: Wie wehre ich mich gegen eine bestimmte Partei? Wir sind dann gleich bei sehr allgemeinen Sachen wie Artikel 5 GG und allgemeingesetzlichen Regelungen und nicht mehr bei dem, was praktisch ist. Das ist im politischen Raum mit Schulungen schwer zu machen. Sechstens. Wir kommen zu zwei Problemen, die nicht im Antrag stehen, aber dazugehören. Die geschmackspolitische Einflussnahme, von der Sie hier schreiben, gibt es ja schon länger und schon vor der Partei, die Sie hier meinen. Ich habe bereits vor 25 Jahren in Kulturkonventen Kulturräume erlebt, in denen eine durchaus breite Mehrheit soziokulturellen Zentren die Förderung abdrehen wollte wegen eines ungeschickten Plakates oder eines etwas steileren Veranstaltungstitels usw. Soziokulturelle Zentren standen schon immer unter Verdacht: Die nehmen vielleicht Drogen oder trinken Alkohol und vielleicht machen die auch nicht sauber. (Heiterkeit BSW) Und wie die schon aussehen! – Sie merken, das ist ein Argument der Sechzigerjahre. Aber das gab es noch vor 25 Jahren. Das waren immer die soziokulturellen Zentren. Davon waren nie die Theater und die Museen betroffen. Der Satz lautete immer: Müssen wir das eigentlich fördern? Sind wir nicht frei, das einzustellen? – Sie haben recht: Die selbstverwalteten Orte der Jugendkultur sind die am gefährdetsten und darum müssen wir uns kümmern – aber gegenüber jedem. Siebtens. Schließlich müssen wir auch auf die Einschränkungen der Kunstfreiheit durch staatliche Akteure schauen. Der Anständigkeit halber muss man sagen, dass das in Sachsen kein Problem ist. Aber in Berlin haben wir ein grauenhaftes Szenario erlebt, was dann Gott sei Dank wieder zurückgedreht worden ist. Dort sollten die Einrichtungen gezwungen werden, Bekenntnispapiere zu unterschreiben, und nicht nur zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, sondern auch zu allem möglichen anderen. Wir haben es jetzt bei Resolutionen im Bundestag erlebt. Das ist problematisch. In Berlin hat das, Gott sei Dank, das Verfassungsgericht kassiert. Mal sehen, wie das weitergeht. Die Regeln gibt ausschließlich das Grundgesetz vor und vielleicht noch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Darüber hinausgehender Zwang für zu fördernde Einrichtungen und Freischaffende, Bekenntnisse politischen Inhalts zu unterschreiben, ist nicht nur verfassungswidrig, sondern im Kampf gegen Diskriminierung wie auch gegen Antisemitismus kontraproduktiv. Grundsätzlich hat der Staat keine Möglichkeit, sich eine politisch passende Kunst zu bestellen, und wenn er klug agiert, hat er auch nicht den Wunsch. (Beifall BSW) Kunst ist frei. Sie funktioniert auch nur, wenn sie nicht zum Transportmittel politscher Zwecke gemacht wird. Politisch ist sie in dem, was künstlerische Aussage ist. Aber Transportmittel ist sie nicht. Conclusio: Die Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit wäre bereit, diesem Antrag zuzustimmen. Sie müssen nur darauf gefasst sein, dass wir bei der Durchsetzung genau hinschauen, und zwar in alle Richtungen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Glück auf! (Beifall BSW) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach am Rednerpult für die BSW-Fraktion Herr Dr. Huhn. Es folgt für die SPD-Fraktion Martin Dulig.

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