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Conrad Clemens

13.02.2025 Sitzungen 8/8

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen! Das ist meine erste Rede hier als Kultusminister. Es ist gleich ein wichtiges und emotionales Thema. Die Staatsregierung ist seit etwa 50 Tagen im Amt. Ich habe gemeinsam mit vielen Abgeordneten 50 Schulen, Kitas und Bildungseinrichtungen besucht. Neben dem großen Thema der Unterrichtsversorgung, das der Ministerpräsident gestern in seiner Regierungserklärung angesprochen hat, ist das Thema der Integration die zweite große Herausforderung an unseren Schulen. Ich möchte gleich zu Beginn eine Botschaft loswerden: Die Situation ist in der Tat herausfordernd. Ich bin allen Schulleitungen, Lehrkräften, Mitschülerinnen und -schülern sowie den Eltern dankbar für die tägliche Integrationsleistung, die an unseren Schulen geleistet wird. Ich denke, da spreche ich nicht nur für die Staatsregierung, sondern für weite Teile dieses Hauses. Vielen Dank für Ihre Arbeit. (Beifall CDU, BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke und Staatsregierung) Richtig ist: Zuwanderung braucht Steuerung und Begrenzung. Den Kindern das Recht und die Pflicht, in die Schule zu gehen, wegzunehmen, ist sicherlich nicht das richtige Instrument dafür. Wir haben an unseren Schulen nicht die Unterscheidung per Gesetz nach Herkunft, Hautfarbe, Religion oder Aufenthaltsstatus. Das ist richtig so. Entscheidend ist vielmehr: Haben die jungen Menschen ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Wohnsitz in Sachsen? Wenn das so ist, dann haben sie von Montag bis Freitag zur Schule zu gehen. Wir haben in den letzten Jahren sicherlich einen großen Aufwuchs an Migration in unserem Land gehabt. Das ist auch an unseren Schulen der Fall. Man kann sich die Zahlen anschauen: 400 bis 500 Schülerinnen und Schüler kommen jeden Monat nach Sachsen. Das sind schulpflichtige Kinder. Ja – es wurde schon angesprochen –, die Warteliste ist lang. Es gibt fast 2 000 schulpflichtige Kinder, die in Sachsen auf einen Schulplatz warten. Manche warten deutlich länger als die sechs Monate, die gerichtlich vorgeschrieben sind. Das ist etwas, was wir verändern, was wir verbessern wollen. 10 000 junge Menschen sind allein zu Beginn des UkraineKrieges in das sächsische Schulsystem migriert. Ja – Christian Piwarz ist schon angesprochen worden –, es war richtig, in Hoffnung auf eine kurze Kriegsdauer und eine baldige Rückkehr ukrainische Schülerinnen und Schüler aus Solidarität und Pragmatismus schnell und unkompliziert in unsere Schulen zu integrieren. Das war die richtige Entscheidung. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNISGRÜNE) Parallel – und das sollte nicht unbeachtet bleiben – sind es weiterhin Menschen aus anderen Krisenländern, zum Beispiel Afghanistan, Syrien, Venezuela, die zu uns kommen. Die Zuwanderung hat unbestritten die bereits zuvor bestehenden Herausforderungen bei der Lehrkräfteabdeckung und Unterrichtsversorgung im sächsischen Schulsystem verschärft. In kurzer Zeit so viele Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund in die Schulen zu integrieren, ist nicht einfach, aber wir sind in den letzten Jahren dabei entscheidend vorangekommen. So haben wir – das ist bereits angesprochen worden – für die eng begrenzte Gruppe von ukrainischen Jugendlichen in den Klassenstufen 9 bis 11 seit November 2022 eine Ausnahme von der Schulbesuchspflicht nach § 26 Abs. 3 im Schulgesetz geschaffen, und zwar für all diejenigen, die verbindlich am ukrainischen Onlineunterricht teilnehmen und ausschließlich einen ukrainischen Bildungsabschluss verfolgen wollen. In der Spitze ist das aber tatsächlich eine sehr begrenzte Zahl von 300 Schülerinnen und Schülern gewesen. Mit zunehmender Kriegsdauer müssen wir davon ausgehen, dass die infrastrukturellen Voraussetzungen für einen verlässlichen Onlineschulbetrieb in der Ukraine immer weiter zurückgehen werden. Es ist deshalb schlichtweg nicht möglich, von hier generell den Zugang zum Onlineunterricht nach ukrainischen Lehrplänen zu gewährleisten und damit den Erwerb der schulischen Bildung sicherzustellen. Für die jungen Ukrainerinnen und Ukrainer werden ein systematischer Spracherwerb mit Deutsch als Zweitsprache – DaZ – sowie eine Integration in das hiesige Schulsystem immer stärker an Bedeutung gewinnen. Es sind aber nicht nur Schülerinnen und Schüler gekommen. Wir konnten auch Lehrkräfte und Schulassistenten gewinnen. 428 Lehrkräfte und Schulassistenten sind gegenwärtig in Sachsen über den sogenannten Ukraine-Erlass tätig und helfen uns. Davon können sogar 208 Lehrkräfte und 31 Schulassistenten unbefristet weiterbeschäftigt werden. Auch sie gehören zum Gesamtbild und helfen als Unterrichtende und Mittler beim Integrationsprozess. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die sächsische Konzeption zur Integration von Migranten als Bestandteil der Lehrpläne DaZ ist ein klar strukturiertes und seit vielen Jahren bewährtes Handlungskonzept zur Integration von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern. Dieser systematische Integrationsweg über die Aufnahme in eine Vorbereitungsklasse und eine schrittweise Integration in den Fachunterricht hat sich seit vielen Jahren bewährt. Das hat auch die ständige wissenschaftliche Kommission der KMK in ihrem vor wenigen Tagen erschienenen Gutachten „Sprachliche Bildung für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche gestalten“ noch einmal bekräftigt. Wir sind in Sachsen sehr gut aufgestellt, wenngleich – wie überall – immer Verbesserungen und Anpassungen möglich und manchmal durchaus notwendig sind. Deshalb straffen wir als Staatsregierung den Integrationsprozess an unseren Schulen, um dort für Entlastung zu sorgen. Erstens. Wir werden durch einen zeitlich angemessenen, schrittweisen Übergang aus einer Vorbereitungsklasse in eine altersgemäße Regelklasse – je jünger die Kinder sind, desto einfacher geht das – den bestehenden Integrationsstau in den Vorbereitungsklassen abbauen. Zweitens. Wir werden für eine größere Planbarkeit bei der Schulplatzbereitstellung in den Regelklassen sorgen. Drittens. Wir werden die Integrationsaufgabe auf breite Schultern stellen. Es gibt verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten, zu denen die Schulaufsicht die Schulen beraten kann. Koordinatoren für Integration, Fachberater für Deutsch als Zweitsprache, das Netzwerk der Betreuungslehrkräfte, diverse Fortbildungen, Handreichungen, Materialien oder die Lernplattform MintiCity für Deutsch als Zweitsprache sind nur einige Beispiele. Ich verspreche mir perspektivisch über das bereits angesprochene Startchancenprogramm des Bundes einen geplanten Aufwuchs von Schulassistenz an Schulen, wertvolle Hilfestellung und konkrete Unterstützung. Der Einführung eines Parallelsystems, wie es hier von der AfD vorgeschlagen wurde, der Abwertung der Schulpflicht hin zu einer Betreuungspflicht oder der Abgabe der Verantwortung an die sächsischen Volkshochschulen erteile ich deshalb eine ganz klare Absage, meine Damen und Herren. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNISGRÜNE sowie vereinzelt BSW) Zum Schluss: Kinder und Jugendliche stehen in unserem Land unter besonderem Schutz. Dies gilt unabhängig davon, ob sich ihre Eltern berechtigt oder unberechtigt in Deutschland aufhalten. Sie haben nicht nur ein Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit; junge Menschen haben viel mehr ein Recht auf Erziehung und Bildung, die ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht. Sie haben das Recht auf die Perspektive ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Diese Perspektive wird Ihnen genommen, wenn sie nicht zur Schule gehen dürfen und somit keine Aussicht haben, einen Schulabschluss zu erlangen. Genau darauf zielt der Antrag der AfD-Fraktion: Kindern und Jugendlichen jegliche Perspektive zu nehmen. Dies ist gegen meine politischen und ethischen Überzeugungen, und ich bin mir sicher, dass eine große Mehrheit hier im Haus mit mir deshalb diesen Antrag ablehnen wird. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Clemens sprach für die Staatsregierung. Nun übergebe ich an Herrn Kollegen Heller für das Schlusswort.

Protokoll ↗