Barbara Klepsch
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn ich den Antrag lese, stellt sich für mich in der Tat die Frage: Was bedeutet, was ist Kultur für den Freistaat Sachsen? Das ist ein vielfältiges kulturelles Erbe. Das ist, wenn ich an 300 Jahre Bach in Leipzig denke, berühmte musikalische Tradition. Das ist lebendige Kultur, lebendige Kunstszene. Das sind Festivals, das sind 400 Museen. Das sind ungefähr 450 öffentliche Bibliotheken, das sind Musikschulen. Das sind bei den Theatern 80 Spielstätten allein im öffentlichen Bereich, das sind Gäste aus dem In- und Ausland. Lebendige Kultur bedeutet für mich Motor für wirtschaftliche und soziale Entwicklung. Und ja, Kultur ist Zusammenhalt. Sachsen ist reiches und vielfältiges Kulturland. Ich glaube, auch das müssen wir mit Stolz immer wieder sagen: Kultur hat bei uns Verfassungsrang. Andere Bundesländer schauen immer mal nach Sachsen und sind etwas neidisch. Unser Kulturraumgesetz ist 30 Jahre alt. Es gibt acht Kulturräume: fünf ländliche und drei urbane. Wir haben uns dahingehend verabredet und auch im Koalitionsvertrag ist es festgeschrieben: Das Kulturraumgesetz ist das zentrale Instrument der Kulturförderung. Es gilt, dieses Instrument zu erhalten und weiterzuentwickeln. (Beifall Marko Schiemann, CDU) Dabei ist für uns das entscheidende Kriterium: Was wollen die Menschen vor Ort? Wie soll ihre Kulturlandschaft gestaltet sein? Das heißt, vor dem Hintergrund auch der finanziellen Herausforderungen muss der Erhalt der Kulturlandschaft an den Bedürfnissen unserer Menschen in den Regionen ausgerichtet werden. Denn es sind die Menschen im Freistaat Sachsen, die unser Land ausmachen, die unser Land gestalten, die sich in unserem Land wohlfühlen sollen. Dieser Diskussion wollen und müssen wir uns stellen. Ich finde, das Kulturraumgesetz von vor 30 Jahren war eine kluge Entscheidung. Und doch: Die bloße Existenz des Kulturraumgesetzes entbindet uns nicht von der Aufgabe, uns zusammen Gedanken über die Zukunft der Kulturlandschaft in Sachsen zu machen – ganz im Gegenteil. Wir müssen in einem gemeinsamen Austausch mit den Kommunen die Frage stellen, was es tatsächlich braucht, um unsere Kulturlandschaft in Sachsen erfolgreich weiterzuentwickeln und für die Zukunft gut aufzustellen. Welche Kulturlandschaft wollen wir im Jahr 2035 oder 2040 haben? (Unruhe im Saal – Glocke des Präsidenten) Was ist uns wichtig? Was wollen die Menschen in Plauen, in Görlitz, in Leipzig, in Bautzen, in Annaberg-Buchholz, in Dresden? Dazu gehört für mich selbstredend die Frage nach der auskömmlichen Finanzierung; das ist ganz klar. Aber ebenso gehört die Frage nach der Erreichbarkeit von Kunst und Kultur durch einen funktionierenden ÖPNV dazu, besonders im ländlichen Raum. Ich finde, Kultur ist nicht nur eine Frage von einigen Wenigen, sondern Kultur geht uns alle an. Durch Kultur wird Identität gestiftet. Kultur ist die Basis von allem, sie rührt uns, sie spiegelt die menschliche Seele. Kultur ist die Essenz unseres Lebens. Kultur dient aber ebenso dazu, Menschen zusammenzubringen. Sie stiftet neben Identität auf den verschiedenen Ebenen auch soziale Beziehungen. In der Tat: Bei mancher Rotstift-Diskussion um Haushaltszahlen – ob im Bund, im Land oder in den Kommunen – scheint mir dies oft vergessen zu sein. Das Kulturraumgesetz – 30 Jahre ist es alt, wir haben es heute mehrfach gesagt – wird jetzt einem umfangreichen Evaluationsprozess unterzogen. Eine Arbeitsgruppe beschäftigt sich sehr intensiv damit. Es wurde gesagt, dieser Prozess sei sehr zäh und vielleicht auch ein wenig zu bürokratisch. Doch ich denke, die Grundlage der Evaluation ist wichtig. Es ist die Grundlage, um weiterentwickeln zu können. Es seien noch einmal kurz die zwei Zahlen erwähnt: Wir haben im Antrag des BSW den Betrag von 150 Millionen D-Mark im Jahr 1994 genannt, dort sind wir gestartet. Nach 30 Jahren sind wir im Kulturraumgesetz bei 106,9 Millionen Euro. Hinzu kommen der Kulturpakt als Bypass – auch er wurde erwähnt – und die Notoperation – ich bezeichne es einfach mal so –, um die Spiel- und Betriebsfähigkeit von einzelnen Spielstätten zu erhalten. Dafür haben wir 2023/2024 erneut Mittel zur Verfügung gestellt. Ich denke, die Zahlen zeigen, dass uns allen die Theater und Orchester sehr am Herzen liegen und dass die zur Verfügung gestellten Mittel dies noch einmal deutlich unterstreichen. Wir werden im Rahmen des Haushalts alles dafür tun, um angemessene Ausstattungen für die Theater und Orchester zu erhalten. Doch es geht uns nicht nur um die Theater und die Orchester, uns geht es – deshalb habe ich eingangs die Vielfalt aufgezählt – um die reiche Kulturlandschaft, die aus weit, weit mehr als aus Theatern und Orchestern besteht. Lassen Sie uns daher in den kommenden Wochen gemeinsam – und wenn ich sage gemeinsam, dann meine ich Sie als Damen und Herren Abgeordnete – mit den Kommunen, die die Träger der Einrichtungen sind, ins Gespräch kommen. Wir sollten zwei wichtige Punkte bei dem Gespräch vertiefen. Der erste Punkt ist: Wie viel Mittel sind wir bereit, für Kunst und Kultur generell aufzubringen, zur Verfügung zu stellen? Der zweite Punkt ist: Wir sollten darüber reden, wie die meist knappen Kulturmittel tatsächlich verteilt werden. Wo fließen sie hin? Was soll damit finanziert werden? Wenn ich hier in die Runde schaue und einzelne Gespräche führen würde, fielen dem ein oder anderen wahrscheinlich Dinge ein, bei denen sie fragen würden, ob das denn wirklich Kultur sei. Also, lassen Sie uns das gemeinsam mit den Kommunen, mit den Trägern vor Ort diskutieren. Mir als Kulturministerin ist es wichtig, Kunst und Kultur in Stadt und Land zu ermöglichen, und zwar in der Vielfalt, die wir vor uns haben. Dazu gehören die Musikschulen, dazu gehören auch unsere Kulturlandesverbände, dazu gehören die Festivals, die Bibliotheken, die freie Szene, die Gedenkstätten. Ich könnte jetzt noch viel mehr aufzählen. Lieber Herr Dr. Huhn, der Wesenskern in dem Antrag, um den es geht – das lese ich so heraus –, ist die Erhaltung der Kultur im Freistaat Sachsen. Hierbei sind wir uns einig, hier sind wir völlig d'accord. Der Wesenskern des Antrags enthält aber auch genau das, was wir bereits machen; denn wir evaluieren das Kulturraumgesetz, wir gehen danach ins Gespräch und verhandeln die Kultur mit den Kommunen, mit Ihnen neu. Wir fragen: Wo soll die Reise im Freistaat Sachsen für die Kultur 2030, 2035, 2040 hingehen? – Genau das machen wir, um eine gute Zukunft für die Kultur im Freistaat Sachsen zu erreichen. Ganz am Rande – das möchte ich gern noch ansprechen –: Die Mittel für das Kulturraumgesetz für das Jahr 2025 sind so zugewiesen, wie sie auch in den Vorjahren zugewiesen wurden. Die Basis hierfür ist das Jahr 2024. Die einzelnen Kulturräume haben den Anteil wie in den Jahren zuvor bekommen: keine 30 %, sondern den gleichen Anteil, entsprechend dem Quartal. Damit ist das Problem, das angesprochen wurde, zum Großteil in der Finanzierung erst einmal entkräftet. Lassen Sie uns weiterhin gemeinsam für die Kultur im Freistaat Sachsen kämpfen! Die Kultur ist uns allen wichtig. Danke. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Es sprach Frau Staatsministerin Klepsch für die Staatsregierung. Wenn in der Aussprache das Wort nicht mehr gewünscht wird – was ich nicht erkennen kann –, ist nun das Schlusswort an der Reihe, das wiederum Herr Dr. Huhn vom Bündnis Sahra Wagenknecht hält.
