Dr. Ingolf Huhn
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kultur hat in Sachsen Verfassungsrang. Sie alle kennen gewiss Artikel 11 der Sächsischen Verfassung auswendig, in dem steht, dass die Teilnahme an der Kultur in ihrer Vielfalt dem gesamten Volk zu ermöglichen ist und für diesen Zweck Einrichtungen unterhalten werden. Dem „gesamten Volk“ heißt: auch dem ländlichen Raum. Der zweite Satz, den man dazu dann immer hört, ist aber: Das ist nicht quantifiziert in der Verfassung. – Deswegen lade ich Sie ein, mit mir auf Artikel 13 zu schauen. Dort steht: „Das Land hat die Pflicht, nach seinen Kräften die in dieser Verfassung niedergelegten Staatsziele anzustreben und sein Handeln danach auszurichten.“ Also doch keine unverbindliche Leerformel, sondern eine klare Handlungsanweisung. In diesem Licht schauen wir jetzt einmal auf die Situation der Theater und Orchester, und zwar vor allen Dingen auf die im ländlichen Raum. Alle Theater und Orchester im ländlichen Raum, inklusive Chemnitz – obwohl das nicht so richtig ländlich ist –, stehen vor der Insolvenz. Das Kulturraumgesetz, das bisher ihre Existenz gesichert hat, reicht nicht mehr aus. Ferner befürchtet die gesamte Kulturszene aus dem freien Bereich, die Zeit bis zum nächsten Doppelhaushalt nicht zu überleben. Wir schauen auf das Kulturraumgesetz. Das war im Jahr 1994 eine Großtat und hat die Existenz einer reichen Kulturlandschaft im Freistaat für lange Zeit gesichert. Aber es hat auch einen Konstruktionsfehler gehabt. Sie haben bestimmt alle vor Augen, wie das war. Die jetzt noch fünf ländlichen Kulturräume – die städtischen sind gar keine, heißen nur so – sind Zweckverbände aus mehreren Partnern. Da wir nur noch zehn Landkreise haben, sind „mehreren“ immer noch zwei. Also, zwei Landkreise bilden zusammen einen Kulturraum, einen Zweckverband. Diese sammeln Geld für die Kultur in ihrem Bereich, weil dahinter der Gedanke steht: Wenn irgendwo ein Theater ist, gehen vielleicht auch die Zuschauer aus dem benachbarten Kreis hin. Diese sammeln also das Geld ein, und das Land verdreifacht diesen Betrag dann. Aber dieser Betrag ist gedeckelt. Im Ursprung standen damals 150 Millionen Mark drin. Das führte zu dem schönen Zustand, dass ab dem Jahr 2001 im Gesetz der wunderbare Betrag von 76 693 782,18 Euro stand. Das ist für ein Gesetz ein ungewöhnlicher Betrag. Aber wenn Sie sich an die Umrechnungsformel von 1,95583 von Mark in Euro erinnern, dann ist das klar. im ländlichen Raum verhindern Antrag der Fraktion BSW Das stand dort 14 Jahre lang – 14 Jahre! Im Jahr 2008, nach 14 Jahren, hat der Gesetzgeber das erste Mal diese Gesamtsumme erhöht, und zwar um circa 10 Millionen Euro. Er hat das dann auch rund gemacht, auf 86,7 Millionen Euro, nach weiteren zehn Jahren noch einmal, auf 94 Millionen Euro. Dazwischen ist der Betrag zweimal belastet worden, weil im Jahr 2008 die Musikschulen, die vorher im Kultus ressortiert hatten, dazukamen. Im Jahr 2011 sind die Landesbühnen Sachsen institutionell neu gefasst und dort hineingepackt worden. Diese waren auf einmal zur Hälfte ein Kulturraumtheater, was die Gesamtsumme wieder schmälerte. Das ist im Moment wieder raus. Ich habe gelernt, dass es das schöne Wort „entfrachten“ dazu gibt. Also, entfrachtet haben wir das Gesetz. Aber die Musikschulen sind immer noch da, und die Musikschulen sind enorm wichtig für die Musiksituation in unserem Land; auch dort, wo es nicht etwa in Professionelles hineinführt, sondern nur in das eigene Musizieren, ist das eine enorm wichtige Sache. Aber sie sind bei Kultus besser aufgehoben. Aufgrund des Herrenberg-Urteils haften die Kulturräume auf einmal für sehr problematisch steigende Kosten. Die Kulturräume haben nicht nur die Aufgabe, die Theater und die Orchester zu finanzieren, aber davon ist eine große Menge drin. Während die Fördersummen eine gewisse Zähigkeit hatten, sind bei den Theatern und Orchestern durch die automatisierte Kopplung an die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes jedes Jahr höhere Personalkosten entstanden. Einmal kurz zur Illustration: So ein Theater hat vier Gewerkschaften und vier Tarifverträge. Es hat einerseits den TVöD für die Verwaltung und die Technik. Dann gibt es einen Tarifvertrag für die Solokünstler, einen für den Chor und das Ballett sowie einen für das Orchester. Alle steigen mit den Erhöhungen – etwa im TVöD oder im TV-L für die Länder – automatisch. Das heißt, sie werden zwar übernommen, maximal mit einer Verzögerung von ein, zwei Monaten, aber es sind dieselben Summen. Also, jedes Jahr kommt mehr dazu, aber die Summe des Freistaates bleibt weitgehend gleich. Auch die Sachkosten steigen; wenn auch in den ersten Jahren in einem Maße, das von heute aus gesehen noch als idyllisch zu bezeichnen war. Heute ist das vor allen Dingen aufgrund der Energie-, aber auch aufgrund der Dienstleiterpreise und der Materialpreise viel mehr. Dann waren die Theater und Orchester gezwungen, um das irgendwie aufzufangen, Haustarifverträge abzuschließen. Im Jahr 2019 hatten wir gerade Geld im Freistaat. Damals hatte der Freistaat gesagt: Wir wollen die Haustarifverträge nicht mehr. Es gab eine ausgesprochen wichtige, gute Initiative zu sagen: Wir lösen die Haustarifverträge ab. Das war ein bisschen ein vergiftetes Geschenk, denn im Kleingedruckten stand: Die Mittel, die wir dafür brauchen, zahlt der Freistaat zu 70 %. Das heißt, die Träger, die sich vorher auch schon krummgelegt hatten, zahlten auf einmal 30 %. Das ist nicht überall gelungen. In dem zuletzt von mir geleiteten Haus ging es nicht, weil der Träger, der sehr anständig gegenüber dem Theater und dem Orchester dort war, gesagt hat: Das können wir nun auch nicht mehr. Dann haben wir einen kleineren Haustarifvertrag gemacht. Bei einigen Orchestern war es auch so. Im Jahr 2022 ist das dann verstetigt worden, aber ab dem Jahr 2023 standen die Theater schon wieder am Abgrund. Es gab dankenswerterweise dann ein Notpaket aus nicht verbrauchten Mitteln in Höhe von 3,3 Millionen Euro. Wir lesen, dass das SMWK für die Jahre 2025 und 2026 die Unterstützung ebenso anstrebt und die Bedarfe im Haushalt anmelden will. So steht es hier. Das ist erfreulich, aber das ist nicht die Reform des Systems. Wir brauchen jetzt vier Dinge: Erstens. Diese Gesamtsumme, die im Kulturraumgesetz steht, also die Beträge des Kulturpaktes I und des Kulturpaktes II, aus diesem Notpaket, müssen auch im Jahr 2024 zur Verfügung stehen. Es gibt jetzt Signale, dass das so wäre. Aber das ist eine Minimalforderung. Das löst das Problem noch nicht völlig. Zweitens. Was die vorläufige Haushaltsführung angeht, so müssen diese Gelder, die im Jahr 2024 geflossen sind, auch die Grundlage für die vorläufige Haushaltsführung sein. Das heißt, im ersten Halbjahr 2025 müssen 55 % dieser Mittel den Kulturräumen zur Verfügung gestellt werden. Davon ist im Moment keine Rede. (Beifall BSW) Drittens. Jetzt fassen wir einmal das System an. Das Kulturraumgesetz muss dynamisiert werden. Es müssen, wenn es halbwegs vernünftig funktionieren soll, die Personalkostensteigerungen und in geringem Maße auch die Sachkostensteigerungen mit den Fördersummen synchronisiert werden. Das heißt, das Kulturraumgesetz muss an die jährliche Lohnentwicklung gekoppelt werden. Wir schlagen vor, dass das nach dem Modell der Erhöhung der Grundentschädigung für die Abgeordneten des Sächsischen Landtags passieren soll. Dazu gibt es eine Regelung: Am 1. April jedes Jahres bekommen die Abgeordneten dieses Hauses nach einem bestimmten statistisch ermittelten Wert mehr Geld. Das sollte uns für die Kultur auch recht sein. (Beifall BSW) Viertens – das ist die andere Seite der Medaille – müssen auch die Mitglieder der ländlichen Kulturräume – das sind die Kreise, so wie andererseits auch die drei Urbankulturräume – in die Lage versetzt werden, ihren Anteil am Kulturlastenausgleich in gleicher Weise zu dynamisieren. Wir haben heute viel darüber gehört, wie sehr die Kommunalfinanzierung am Boden ist und wie sehr Kommunen und Landkreise ächzen. Diese müssen auch an dieser Stelle unterstützt werden. Fünftens – das gehört jetzt nicht zum Kulturraumgesetz – gibt es noch andere Kulturräume. Neben den Theatern und Orchestern und den anderen in Kulturräumen geförderten Institutionen und Projekten steht auch die gesamte freie Kultur in Sachsen vor einem existenzbedrohenden Halbjahr. Vertreter der 14 Landeskulturverbände waren neulich bei uns und haben gesagt: Überall ist es in den von ihnen geförderten Bereichen so, dass, wenn nicht dieselben Fördersummen, die wir im Jahr 2024 hatten, auch im ersten Halbjahr 2025 anteilig gezahlt werden – eben nicht 30 %, sondern 55 % –, sie anfangen, Projekte zu stoppen, Menschen zu entlassen und Arbeit abzubrechen, die sie so nicht wieder einkriegen. Das ist ein Großteil der Kulturlandschaft in Sachsen. 30 %, das hören wir jetzt von allen Seiten – das endet am 5. April. Das sagen im Übrigen auch die Verbände der freien Wohlfahrtspflege; das habe ich mir im Erzgebirge ausführlich berichten lassen. Überall gilt: Arbeit, die auf diese Weise unterbrochen worden ist, kann kaum wiederaufgenommen werden, gerade in einer Arbeitskräftesituation, in der die Leute es sich aussuchen können, wo sie arbeiten. Nach solchen Abbrüchen wird das wohl nicht mehr Sachsen sein. Noch einmal ein Blick zurück: Wie ist es so weit gekommen? Das Kulturraumgesetz soll ja zum 31. Dezember 2025 evaluiert werden. Abgesehen davon, dass das offenbar eine ziemlich formal ausgerichtete Angelegenheit für die Theater und Orchester im ländlichen Raum ist, ist das wahrscheinlich zu spät. Sie sind zu diesem Zeitpunkt vermutlich zahlungsunfähig und in einem Insolvenzverfahren. Die Theater, von denen wir hier reden, also im ländlichen Raum – das sind nicht die Staatstheater, das sind nicht die städtischen Einrichtungen in Leipzig und Dresden, aber alle anderen, inklusive Chemnitz –, müssen in die Lage versetzt werden, diese steigenden Kosten abzufangen. Seit den Neunzigerjahren ist das Mantra der Politik: Wenn das mit dem Geld nicht mehr ausreicht, müsst ihr halt die Strukturen anpassen. Das haben wir alle jetzt 30 Jahre lang gehört und die Häuser haben das gemacht. Bis auf eines sind mittlerweile alle Theater im ländlichen Raum Fusionshäuser, also Görlitz und Zittau sind zusammen mit Hoyerswerda und den Resten des Orchesters aus Bautzen; Freiberg und Döbeln sind ein Fusionshaus; Annaberg-Buchholz und Aue sind ein Fusionshaus; Plauen und Zwickau sind ein Fusionshaus; die Elblandphilharmonie Sachsen ist mit dem Orchester von Radebeul fusioniert; die Vogtlandphilharmonie und Greiz-Reichenbach – die jetzt übrigens auch vor großen Problemen steht, und zwar durch Sachsen, nicht durch Thüringen; dahinter steckt ja ein Staatsvertrag – sind ein Fusionshaus. Bautzen ist nicht fusioniert, hat aber durch die Abgabe seines Orchesters in diesen Lausitzverbund daran teilgehabt. Das war der erste Schritt. Der zweite Schritt war, dass die Theater mit enormen Einsparungen reagiert haben, mit Personalabbau in erheblichen Dimensionen, mit Spartenabbau, mit extrem niedrigen Gagen für Gäste aus dem freischaffenden Bereich, was direkt die Verbindung zu einem anderen Problemfeld aufzeigt. Das Dritte waren ständige Preiserhöhungen, immer so moderat, dass die Leute es möglichst nicht so mitkriegen, aber trotzdem immer ein bisschen mehr. Ich habe immer wieder erlebt, dass dann doch Leute kamen und sagten: Wenn es jetzt noch teurer wird, können wir uns das nicht mehr leisten. Also Preiserhöhungen, sodass sie dann doch Leute ausschließen. Das vierte Mittel waren Haustarifverträge. Die Ensemblemitglieder haben Einkommenseinbußen bis in den Bereich von 20 % hingenommen. Ich habe noch Haustarifverträge erlebt, bei denen die Leute bei einer Mindestgage von 2 000 Euro – und das ist an vielen Häusern die Normalgage – auf 16,5 % ihres Jahresarbeitseinkommens verzichtet haben. Das sind dann 334 Euro im Monat, da bleiben also noch 1 666 Euro bei Arbeitsbedingungen, wo ich als Darsteller um 14 Uhr jeden Tag erfahre, wann ich am nächsten Tag zu arbeiten habe, ohne jede Langfristigkeit. Alle diese Mittel – diese vier, die wir hatten – haben die Betriebe immer nur kurze Zeit entlastet. Abhilfe ist nur möglich, wenn wir das System ändern, wenn der Rhythmus der Zuwendungserhöhung mit dem Rhythmus der Tarifsteigerung synchronisiert wird. Dabei bleibt dann immer noch die Unterfinanzierung der letzten Jahre. Wir müssen also auch die Basissumme anheben. Im Moment verhandeln die ersten Betriebe bereits wieder über Haustarifverträge. Es gibt auch schon wieder einige. Noch so ein kleines Ding am Rande. So gut wie alle dieser Betriebe sind GmbHs, und wer im Kulturbereich mal eine GmbH geleitet hat, weiß, dass man dabei immer mit einem Bein im Gefängnis steckt. Die Schwelle zu der Frage, ob mein Betrieb überschuldet ist, ist bei einer GmbH in diesem Bereich so niedrig, dass man da relativ schnell mal panisch werden kann. Eines der Orchester ist ein Verein, die Vogtlandphilharmonie Greiz-Reichenbach, dort ist es noch schlimmer. Vereinsvorsitzende, Sie wissen es, haften noch viel schneller. Wir sind mit dieser Beschreibung, die ich gerade gegeben habe, nicht allein. Der Sächsische Kultursenat, das Gremium das per Gesetz dazu eingerichtet worden ist, die Staatsregierung in Kulturfragen zu beraten, hat am 8. April 2024 gesagt: Es muss eine nachhaltige Lösung der Finanzierungsprobleme der Kulturrauminstitutionen geben, um die immer wiederkehrenden Rettungsaktionen seitens der Landesregierung und der jeweiligen Gesellschafter unnötig zu machen. Des Weiteren ist ein Bekenntnis zur gesamten lebendigen Kunst- und Kulturlandschaft mittels einer dauerhaft dynamisierten Finanzierung durch Landkreise und Kommunen unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität notwendig. Die Kulturräume haben im Juli letzten Jahres ein gemeinsames Positionspapier erstellt. Darin steht: Nach dem Inkrafttreten des Kulturraumgesetzes vor 30 Jahren waren die Mittel nicht am tatsächlichen Bedarf und somit nicht an der Kulturentwicklung ausgerichtet, sondern abhängig von kurzfristigen politischen Entscheidungen des Sächsischen Landtags im Rahmen der Haushaltsplanung. Eine regelmäßige Dynamisierung der Kulturraumgesetze ist daher als verbindliches Planungsinstrument für die Kulturräume notwendig, um die jährlichen Kostensteigerungen in allen Kultursparten aufzufangen, da diese nicht weiterhin allein durch die Kulturträger und Kulturräume bzw. die kommunalen Verwaltungen bewältigt werden können. (Beifall BSW) Wir stehen also am Abgrund. Wir stehen vor der Aussicht, durch eine fehlende Brückenfinanzierung für dieses erste Halbjahr im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung und danach durch eine nicht reformierte grundsätzliche Finanzierung den größten Teil der sächsischen Kultur in der Breite wie in den Spitzen umfassend und nachhaltig zu ruinieren. Wenn wir das geschafft haben, ist zu empfehlen, sich auch von Beschreibungen wie „Kulturland Sachsen“ zu verabschieden. Um das zu verhindern, bringen wir also einen Antrag ein und erwarten breite Zustimmung. Ich lese den Antrag noch einmal vor, Sie haben ihn aber auch schriftlich. Die Staatsregierung wird erstens aufgefordert, für das Jahr 2025 und die folgenden Jahre für den Kulturlastenausgleich mindestens die Summe zur Verfügung stellen, die auch im Jahr 2024 zur Verfügung gestellt worden ist. Zweitens wird die Staatsregierung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung im ersten Halbjahr 2025 mindestens 55 % der unter Punkt 1 genannten Summe den Kulturräumen und den betroffenen Institutionen zur Verfügung gestellt wird. Drittens wird die Staatsregierung aufgefordert, ein Änderungsgesetz zum Sächsischen Kulturraumgesetz vorzubereiten, das festlegt, dass der jährliche Kulturlastenausgleich gemäß § 6 Abs. 1 Sächsisches Kulturraumgesetz am 1. April jedes Jahres um den Betrag erhöht wird, welcher der Entwicklung des vom Statistischen Landesamt ermittelten Nominalindex für den Freistaat Sachsen, die jeweils im abgelaufenen Kalenderjahr gegenüber dem vergangenen Jahr eingetreten ist, entspricht. Dabei müssen auch der Kulturpakt und die 2023 und 2024 gezahlten Mittel für den zusätzlichen Finanzbedarf von zehn kommunalen Theatern und Orchestern zum Erhalt der individuellen Spiel- und Betriebsfähigkeit dauerhaft in das Kulturraumgesetz integriert werden. Viertens. Die Staatsregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Mitglieder der ländlichen Kulturräume sowie die urbanen Kulturräume in die Lage versetzt werden, ihren Anteil am Kulturlastenausgleich im Sinne des Antrags zu drittens jährlich zu erhöhen. Fünftens. Die Staatsregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass allen nicht über die Kulturräume im Jahr 2024 geförderten kulturellen Projekte in Institutionen bis zur Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2025/2026 die Förderung in vollem Umfang, also mit mindestens 55 % der Förderbeträge des Jahres 2024, für das erste Halbjahr 2025 ausgereicht wird. Wenn wir das so beschließen, haben wir die Chance, Artikel 13 der Sächsischen Verfassung gerecht zu werden: „Das Land hat die Pflicht, nach seinen Kräften die in dieser Verfassung niedergelegten Staatsziele anzustreben und sein Handeln danach auszurichten“. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Glück auf! (Beifall BSW) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Herr Dr. Huhn für die einreichende BSW-Fraktion. Wir fahren in der Aussprache fort. Als Nächstes ist die CDU-Fraktion an der Reihe; Frau Kollegin Firmenich, bitte schön, Sie haben das Wort.
