landtag.sachsen.de ↗

Wolfram Günther

GRÜNE 12.02.2025 Sitzungen 8/7

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Damit kein falscher Eindruck aufkommt, wie es vorhin war, dass jemand etwas verpasst hätte oder nicht schnell genug gewesen wäre: Die Regelung, wie sie in der Bundes-Immissionsschutzverordnung seit 2010 verankert ist, ist sinnvoll und sollte unbedingt so bleiben. Deswegen besteht überhaupt kein Handlungsbedarf, wie soeben ausgeführt wurde. Das ist nämlich nicht irgendetwas, was man den Leuten vorschreibt, sondern es geht darum: Wenn man in Zukunft weiterhin mit Holz heizen will – und das verbindet uns; auch das war schon in Diskussionen, ob man es überhaupt weiter will –, dann muss es so erfolgen, dass es auch funktionieren kann. Dabei gibt es ein paar Zielkonflikte. Das eine ist die Gesundheit. Auch wenn das Verbrennen von Holz in solchen Kleinfeuerungsanlagen für den Energiemarkt statistisch keine große Rolle spielt, spielt es eine exorbitant große Rolle bei der Feinstauberzeugung. Bezeichnend ist, dass es ganz verschiedene Feinstaubwerte gibt. Sie beziehen sich hierbei auf den Wert PM 10. Noch viel gefährlicher ist der PM 2,5; dazu findet sich in Ihrem Antrag nichts. Auch das sollte man einmal gehört haben: Zwar sind die Überschreitungen bei PM 10 aktuell nicht so groß. Allerdings empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation, dass wir dort von 0,04 Gramm pro Kubikmeter auf 0,015 bis spätestens 2030 gehen. Da würden wir schon deutlich drüber liegen. Die PM 2,5 reißen wir fast überall. Auch das sagt die Lungenmedizin: Es gibt faktisch keinen ungefährlichen Feinstaub. Deswegen müssen die Werte so gering wie möglich sein. Woran liegt das? Weil die Anlagen, wenn sie diese Feinstaubwerte noch ausschicken, einfach nicht modern genug ausgerüstet sind. Es ist ein Mythos, dass man dafür Tausende Euro zahlen muss. Filter nachzurüsten gibt es schon ab 300 Euro. Übrigens steigt auch die Verbrennungseffizienz eines solchen Ofens, wenn man das macht. Dafür kann man viel tun, wenn man sich dafür einsetzt. Im Oktober letzten Jahres haben wir dieses Fortbildungsprogramm über das LfULG eingesetzt, um die Menschen genau dorthin zu bringen. Das ist keine Zumutung, sondern das ist wichtig und notwendig. Es geht hier schlichtweg um den Gesundheitsschutz unserer Menschen. Zudem ist es eine Belästigung der Nachbarn, wenn unsachgemäß verfeuert wird. Vor allem ist es auch schade um das Holz, wenn man es in veralteten Öfen ineffizient verbrennt. Das sind Öfen, über die man seit 2010 weiß, dass sie jetzt umgerüstet gehören. Von daher muss diese Regelung unbedingt aufrechterhalten bleiben. Es ist gut und richtig, dass man im ländlichen Raum und woanders feuern kann. Es ist schon ausgeführt worden: Mitnichten ist es so, dass jetzt Tausende solcher Öfen zur Debatte stehen. Schon heute gibt es zig Ausnahmen für historische Kamine und Öfen, Einzelfeuerungsanlagen, die die einzige Heizquelle in der Wohneinheit sind – dadurch kommt niemand in Not –, offene Kamine mit seltener Nutzung – das gilt schon für zwei Tage in der Woche –, fest verbaute Kachel- und Wärmespeicheröfen. Wenn Sie mit jemandem mit einer Rente von 800 Euro kommen, sind auch Einzelfallausnahmeregelungen bei besonderer Härte möglich. Das heißt, diese Bundes-Immissionsschutzverordnung regelt nicht nur etwas Sinnvolles, sondern sie hat alle diese Probleme, die Sie hier aufmachen könnten, bereits mit bedacht. Von daher ist das damals richtig gemacht worden. Es besteht kein Handlungsbedarf, das jemals zu ändern, weder damals noch heute. Lassen wir es so, wie es ist! Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Dr. Frank Kromer, CDU) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Günther von den BÜNDNISGRÜNEN. Vonseiten der Linken gibt es offensichtlich keine Redner. Damit ist die erste Runde abgeschlossen. Wir kommen bei Bedarf zur zweiten Runde. Ich bitte von der AfD Herrn Heller nach vorn.

Alle Reden von Wolfram Günther Protokoll ↗