Thomas Prantl
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Wir möchten Sie mit diesem Antrag davon überzeugen, dass es sinnvoll und notwendig ist, ältere Holzöfen wieder in Betrieb zu nehmen, ihren Weiterbetrieb zu ermöglichen; denn Sie wissen: Seit dem 1. Januar dieses Jahres dürfen 15 Jahre alte Kamine und Kachelöfen nur noch dann betrieben werden, wenn sie strenge Schadstoffgrenzwerte einhalten. Wenn sie das nicht tun, dann drohen entweder teure Nachrüstungen, ein teurer Austausch oder im schlimmsten Fall die Stilllegung. Das würde in Sachsen mehrere Tausend Öfen betreffen – mit dem Ziel einer Feinstaubreduzierung, einer Senkung der Feinstaubbelastung; darum geht es hier. Sie wissen, Feinstaub entsteht bei der Verbrennung von Holz. Aber darauf kann diese Diskussion eben nicht verengt werden; denn Feinstaub hat auch andere Quellen. Feinstaub entsteht bei Verbrennungsprozessen, bei normalen Verbrennungsvorgängen in Millionen von Motoren, in Kraftwerken und bei Industrieprozessen. Feinstaub entsteht auch durch Reifenabrieb im Straßenverkehr, übrigens auch bei Elektroautos. Feinstaub entsteht durch Abrieb von Rotorblättern an Windenergieanlagen. Feinstaub entsteht bei Bodenerosion durch Wind auf dem Acker, und Feinstaub entsteht durch Blütenpollen im Frühjahr. Die Kamine, um die es geht, sind Einzelraumfeuerungsanlagen mit einer Leistung von 4 Kilowatt, die im Zeitraum von 1995 bis 2010 zugelassen wurden. Nur um diese Kamine geht es. Diese machen nur einen ganz kleinen Teil der Gesamtfeinstaubbelastung aus. Legen wir sie still, bedeutet das große Nachteile für den Betreiber. Es kommt zu faktischen Enteignungen oder eben zu hohem Kostenaufwand. Die Effekte auf die Luftqualität, auf die Feinstaublast, auf die Umwelt sind dagegen kaum messbar. Das zeigen auch die Daten und Zahlen. Die Luftqualität überwacht der Freistaat Sachsen mit einem flächendeckenden Messstellennetz. Es sind 23 Messstellen. Was wird dort gemessen? – Zwei Parameter sind (Beifall CDU, SPD und vereinzelt Die Linke – Beifall Staatsregierung) Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen zu älteren Holzöfen ermöglichen Antrag der Fraktion AfD wichtig: zum einen die Feinstaubkonzentration und zum anderen die Fallzahl, wie häufig im Jahr diese Konzentration überschritten wird. Die Konzentration sollte 50 Mikrogramm pro Kubikmeter als Tagesgrenzwert nicht überschreiten. Das übersteigt, denke ich, unser Vorstellungsvermögen. Das kann man schlecht erklären, wie wenig das ist. Wichtiger ist die Fallzahl; denn eine Gesundheitsgefahr besteht erst, wenn es zu mehr als 35 Überschreitungen im Jahr kommt. Diese Zahl – 35 – ist wichtig. Was sagen uns nun die Messergebnisse? – Die Messergebnisse sagen uns, dass in Sachsen in den vergangenen fünf Jahren nur eine einzige Messstation im Zentrum von Leipzig ein einziges Mal mehr als zehn, nämlich elf Überschreitungen hatte. Zulässig sind aber 35 Überschreitungen. Das bedeutet: ein einziges Mal im unteren zweistelligen – und zulässigen – Bereich. Das war die einzige zweistellige Ausnahme. Der Regelfall sind eine Überschreitung, zwei, vielleicht drei Überschreitungen pro Jahr, und das bei allen 23 Messstellen. Das bedeutet also, wir liegen flächendeckend im unteren einstelligen Bereich. Bitte vergleichen wir noch einmal die Zahlen: Bedenklich sind Überschreitungen erst bei einer Häufigkeit von mehr als 35 Tagen pro Jahr. Wir liegen an allen 23 Messstellen in Sachsen also sehr weit unterhalb dieser Obergrenze. Was folgt daraus? Welche Schlüsse sind zu ziehen? – Erstens ist das Ergebnis sehr erfreulich; denn gesunde und saubere Luft ist Teil einer hohen Lebensqualität. Zweitens gibt es aus Sicht des Umweltschutzes, der Feinstaubbelastung und der Luftqualität überhaupt keine Rechtfertigung dafür, den Menschen nun aufgrund einer nicht mehr zeitgemäßen, alten Verordnung ihre Kaminöfen wegzunehmen. Das wollen wir nicht und das können Sie auch nicht wollen. Dass die Bundesregierung nun trotz dauerhaft völlig unbedenklicher Feinstaubwerte an ihrer überzogenen Reglementierung und an dem Stilllegungs- bzw. Nachrüstungszwang für feststoffbasierte Einzelraumfeuerungsanlagen größer als 4 Kilowatt festhält, ist nicht notwendig, nicht sinnvoll und vor allem nicht verhältnismäßig. Eine Regierung soll handeln. Sie muss handeln, wenn Grenzwerte überschritten werden; das ist richtig. Da dies aber bei Weitem nicht der Fall ist, hat sie die Bürger in Ruhe zu lassen. Wir empfehlen, dass sich die Regierungen mit den realen Problemen in unserem Land auseinandersetzen. (Beifall AfD) Werte Kollegen! Deutschland und Sachsen befinden sich seit Jahren in einer politisch hausgemachten Energiekrise, verursacht durch eine sogenannte Energiewende. Die Preise für Brennstoffe, Kraftstoffe und Strom kennen nur eine Richtung: steil nach oben. Atomausstieg, CO -Preis, Importverbot für billige russische Energieträger, EEG-Subventionsmilliarden und zahlreiche Verbote machten Energie, die warme Wohnstube zu einem Luxusgut. Das bedeutet: Sachsen hat kein Feinstaubproblem – das zeigen die Zahlen –, sondern ein Teure-Energie-Problem. Unsere Forderung, Holzöfen weiter nutzen zu können, ist daher – erstens – sozial und – zweitens – auch wirtschaftlich motiviert. Die Wiederinbetriebnahme älterer Öfen soll nämlich nicht dem Besserverdiener helfen – das ist die soziale Seite –; denn der Besserverdiener hat vielleicht schon einen neuen Ofen oder verkraftet die teure Nachrüstung locker. Es geht hierbei um die vielen Geringverdiener, um die Familien, um die Rentner, die sich keine grünen Standards leisten können, die mit jedem Euro rechnen. Haushalte, die ganz einfach kein Geld für einen neuen Ofen haben, aber ihren intakten Kamin, der sauber verbrennt, weiter heizen wollen, um Energiekosten einzusparen. (Beifall AfD – Mike Moncsek, AfD: Jawoll!) Ausgetauschte neue Öfen brennen übrigens nicht feinstaubfrei, auch sie erzeugen Feinstaub. Sie unterscheiden sich nur unwesentlich gegenüber Modellen aus dem Jahr 2009. Es liegt die Vermutung nahe, dass es sich auch hierbei wieder nur um Millionen und Milliarden für Konjunkturprogramme handelt und keineswegs um die Umwelt. In diesem Fall würden vielleicht auch sächsische Ofenbauer davon profitieren – was nicht das Schlechteste wäre –, dennoch ist diese Maßnahme ungerechtfertigt. Ein höheres Potenzial zur Feinstaubabsenkung – das ist mal eine positive Sache – ergibt sich vielmehr durch richtiges Feuern. Hier hat die Sächsische Staatsregierung tatsächlich etwas Richtiges getan, das erkennen wir an. Mit der Onlineschulung „Clever heizen – Geld sparen“ können Nutzer ihr Heizverhalten optimieren, sparsamer verbrennen, Festbrennstoffe wie Holz einsparen und die Umwelt schützen. Das ist aus unserer Sicht der richtige Weg. Freiwilligkeit und Überzeugung mit Fakten, so muss das sein. Noch ein Fallbeispiel. Was passiert, wenn zwangsstillgelegte Öfen doch wieder befeuert werden? Das hatten wir nämlich während der Gaskrise. Damals hatte der Freistaat Bayern das Heizen mit ebensolchen Öfen temporär wieder gestattet und auch in Sachsen war dies per Ausnahmegenehmigung erlaubt. Was ist passiert? Regnete es Feinstaubwolken vom Himmel? Das ist genau nicht passiert. Es gab keine Grenzwertüberschreitungen. An der Feinstaublast der Luftqualität hat sich trotz dieser Wiederinbetriebnahme alter Öfen überhaupt nichts zum Negativen verändert. Werte Kollegen, wir fordern die Staatsregierung daher auf, sich auf Bundesebene für die Abschaffung der baujahrbedingten Stilllegungsfristen bis 2030 einzusetzen und im besten Fall die Verlagerung der Entscheidungskompetenz nach Sachsen voranzutreiben, damit wir derartige Dinge zukünftig in Dresden und nicht Brüssel oder Berlin entscheiden können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Prantl von der AfD-Fraktion. Als Nächstes folgt von der CDU-Fraktion Frau Klemm.
