Dr. Joachim Michael Keiler
Herr Lippmann, ich schätze Ihre rhetorischen Fähigkeiten, deshalb habe ich vorhin dies etwas schneller – wie Sie auch – durchgeprügelt. Ich verwechsle mitnichten den Koalitionsvertrag mit diesem Konsultationsmechanismus. Ich habe es eingangs gesagt: Koalitionsverträge sind nicht bindend. Da kann ich im Prinzip viel reinschreiben und mich im Nachhinein nicht daran halten. Das unterstelle ich der CDU-Fraktion doch gar nicht. Die ist doch so integer, die wird sich doch wohl an ihre Koalitionsvereinbarungen halten. Würde sie es nicht tun, dann stellte ich mir die Frage: Was soll dieses Angebot der außerparlamentarischen Konsultationen? Aber das Mitzeichnungsrecht, das Sie erwähnt haben, bezieht sich auf die Ressortminister. Das ist unbestritten. Ressortminister haben in ihrem Ressort Mitzeichnungsrechte, aber nicht stellvertretende Ministerpräsidenten. Das ist eine Erfindung dieses Koalitionsvertrages. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein, nein!) Vielleicht auch im letzten Koalitionsvertrag, weil sie einen stellvertretenden Ministerpräsidenten drin hatten, Herr Lippmann, nämlich Herrn Günther. Das mag Ihrer Findigkeit zu verdanken sein, dass es schon im letzten Koalitionsvertrag drinstand. Das entspricht aber eben nicht dem Staatsrecht, sondern politischem Wunschdenken. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Dr. Keiler von der AfD-Fraktion. Gibt es seitens der Fraktion BSW weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Von den BÜNDNISGRÜNEN? – Von den Linken? – Auch nicht. Dann erteile ich der Staatsregierung, wenn gewünscht, das Wort. Dr. Andreas Handschuh, Chef der Staatskanzlei und Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! In dieser Legislaturperiode schlagen wir wahrlich ein neues Kapitel unserer parlamentarischen Geschichte auf. Sachsen hat eine Regierung, die sich nicht auf eine absolute Mehrheit im Landtag stützen kann. Das stellt die Regierung und die regierungstragenden Fraktionen vor große Herausforderungen. Zugleich hat die Opposition dadurch eine besondere Verantwortung. Minderheitsregierungen sind aber kein Novum. Man braucht dazu Mut, und den haben wir. Und wenn man sich das in Deutschland und in Europa anschaut, sofern es keine Übergangsregierungen waren, waren sie auch stets Garant für Stabilität und Sicherheit. In der Aussprache sind zwei Dinge deutlich geworden. Zum einen steht das Lösen von drängenden Sachproblemen, von Sachthemen im Vordergrund. Zum anderen müssen wir uns einen neuen Arbeitsstil, eine neue Kultur im Parlament geben, eine Arbeitsweise, die den veränderten Verhältnissen Rechnung trägt. Die Sächsische Konsultations- und Informationsvereinbarung soll eine neue Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Staatsregierung und Parlament schaffen. Wir haben den Begriff Konsultationsmechanismus bewusst gewählt. Herr Dr. Keiler, ich hatte darauf gewartet, dass Sie mit Ihren Élysée-Verträgen kommen – im Vorgespräch hatten wir einmal darüber philosophiert –, also Konsultationen, die wir in der Neuzeit vom Élysée-Vertrag kennen, und es gibt Regierungskonsultationen. Aber sie gehen eigentlich auf die Konsuln und die Konsultationen im alten Rom zurück. Dort waren die Konsuln die mächtigsten Exekutivbeamten. Ihre wichtigste Aufgabe bestand aber darin, einen Ausgleich zwischen der geteilten Macht, zwischen den Parteien zu suchen. Zwischen beiden Seiten, den Patriziern und den Plebejern, sollte die Autonomie gewahrt werden. Es gab eine klare Aufgabentrennung, aber auf Augenhöhe sollte ein Ausgleich geschaffen werden. Das lässt sich sehr gut auf unsere Rahmenbedingungen übertragen. Es gibt keine Verwässerung der Zuständigkeiten. Der Landtag ist und bleibt der Souverän. Er hat unter anderem die Aufgabe, die Regierungstätigkeit zu kontrollieren. Die Regierung vollzieht die Staatsgewalt. Der Konsultationsmechanismus ist dafür unser Angebot, das Angebot der Staatsregierung an alle Fraktionen, Fraktionslosen und Gruppierungen zur frühzeitigen, transparenten und umfassenden Mitwirkung bei der Gesetzgebung und damit bei der Arbeit an der Zukunft unseres Landes. Informationen und frühzeitige Beteiligung des Landtages, um es noch einmal deutlich zu machen. Ein stabiles Miteinander von Regierung und Landtag ist in Zeiten einer Minderheitsregierung noch voraussetzungsreicher als ohnehin schon. Es erfordert von allen Beteiligten, den Mitgliedern des Sächsischen Landtages und der Sächsischen Staatsregierung einen tapferen Willen, ein hohes Maß an Selbstdisziplin und, was das Wichtigste ist, gegenseitiges Vertrauen. Im Wettstreit der politischen Ideen ist die mehrheitsfähige Lösung im Sinne der Sache zu suchen. Wir müssen uns überlegen, welche Gesetzesvorhaben wir umsetzen wollen. Was ist geeignet? Was ist unbedingt erforderlich? Also mehr Qualität statt Quantität. Unser Land wird es nur voranbringen, wenn wir Wählerwille und politische Absichten in Einklang bringen. Die im September vom Wählerwillen bestimmte Zusammensetzung des Landtages sollten wir als Chance begreifen. Hier können wir an unsere eigene Landtagsgeschichte und den sächsischen Geist der friedlichen Revolution anknüpfen. Ich will nicht nur 21 Jahre zurückgehen, sondern noch etwas weiter. Die damaligen Mitglieder des Landtages trug das gemeinsame Bekenntnis, im Diskurs die Sache in den Vordergrund zu stellen. Erich Iltgen hat 1990 in seiner Antrittsrede als erster Landtagspräsident dieses Hohen Hauses an alle Mitglieder appelliert, „dass die Kultur des Runden Tisches im Umgang mit politisch anders Denkenden, das Aushalten von Spannungen, die Bereitschaft zum Konsens Eingang in die Parlamentsarbeit finden möge“. Greifen wir diesen, unseren eigenen Geist auf und erneuern ihn. Viele meiner Vorredner haben es bereits deutlich gemacht. Mehr denn je ist die staatspolitische Verantwortung aller Abgeordneten und Regierungsmitglieder gefordert, zum Wohle unseres Freistaates Sachsen. Mir ist es wichtig, an dieser Stelle für die Staatsregierung noch einmal hervorzuheben: In den Konsultationen wollen wir Kompromissbereitschaft zeigen und uns von dem Willen leiten lassen, die Absichten und Forderungen der Fraktionen, Gruppierungen und Fraktionslosen anzuerkennen und darauf einzugehen. Die Vereinbarung zwischen Landtag und Staatsregierung soll dazu beitragen, das gegenseitige Vertrauen in die Bereitschaft zur Zusammenarbeit allseits zu stärken. Gerade in so herausfordernden Zeiten ist es wichtig, dass wir Sicherheit und Stabilität schaffen. Die Staatsregierung wird schon weit vor der Zuleitung des Beschlusses den Landtag informieren – den Landtag! – und dann ihre Vorschläge in die Willensbildung und in die Gesetzentwürfe einbeziehen. Sie haben es selbst gefordert und wir haben es in den Konsultationsmechanismus aufgenommen. Damit ist gesagt: Es geht um eine neue Kultur des Parlamentarismus im Freistaat Sachsen, um ein neues Miteinander von Oppositions- und Regierungsfraktionen, von Parlament und Regierung. Es geht um das, was sich die große Mehrheit der Wähler wünscht, dass in der Politik und im Landtag die Auseinandersetzung hart in der Sache geführt wird, aber anständig im Ton und immer auf der Suche nach Kompromissen und Lösungen für Sachsen. Dieser Verantwortung müssen wir gemeinsam gerecht werden. Ich bitte Sie deshalb im Namen der Staatsregierung sehr herzlich: Bringen Sie sich durch eigene Anträge, Stellungnahmen, Änderungsanträge oder eigene Gesetzesinitiativen ein. Abschließend meine Bitte um Zustimmung zum Antrag der CDU-Fraktion. Lassen Sie uns zuversichtlich sein, froh ans Werk gehen zum Wohle unseres Freistaates Sachsen und diesen Aufbruch zu einem neuen Parlamentarismus wagen. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD, Die Linke und vereinzelt BSW – Beifall Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Dr. Handschuh von der Staatsregierung. Das Schlusswort haben die Fraktionen CDU bzw. SPD. – Herr Voigt.
