Valentin Lippmann
Vielen Dank, Herr Präsident, für die Möglichkeit der Zwischenbemerkung. Herr Dr. Keiler, mir scheint es, dass Sie das Konsultationsverfahren, KIV abgekürzt, mit dem Koalitionsvertrag, KoaV abgekürzt, hier gerade verwechseln, denn der Koalitionsvertrag steht hier nun wahrlich nicht zur Abstimmung, sonst würde meine Fraktion auch definitiv nicht zustimmen. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Vor diesem Hintergrund gestatte ich mir nur die weitere Bemerkung, dass das Mitzeichnungsverfahren von herausgehobenen Ministerinnen und Ministern in Koalitionsverträgen ein ziemlich alter Hut des Staatsrechts in Deutschland ist, der nichts mit Minderheitsregierungen zu tun hat. Da hätten Sie auch schon bei der letzten Regierung, der vorletzten Regierung und bei der ersten Koalitionsregierung im Jahr 2004 in diesem Freistaat ansetzen und dieselbe Kritik vorbringen müssen. Ich habe immer mehr das Gefühl, Sie versuchen hier verfassungsrechtliche Bedenken zu schüren, weil Ihnen politisch nicht einfällt, warum Sie nicht Stellung zu Regierungsentwürfen nehmen wollen, und versuchen jetzt zu behaupten, es sei Ihnen deswegen genommen, weil Sie sonst schwer Verfassungsbruch begehen. Ich habe das Gefühl, Sie haben sich da nicht in eine Einbahnstraße, sondern in eine ziemliche Sackgasse manövriert. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, SPD und Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Bitte, Herr Dr. Keiler.
