Dr. Joachim Michael Keiler
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Herr Voigt, ich glaube, ich muss einleitend mit einem Missverständnis aufräumen. Wenn ich von Opposition in einer verfassungsrechtlichen Dimension gesprochen habe, dann dürfen Sie nicht suggerieren, dass ich nur die AfD meine. Die Opposition besteht aus allen oppositionellen Parteien, die sich nicht an dieser Regierung beteiligen. Um dieses Prinzip geht es. Das ist etwas ganz anderes. Das greift wesentlich weiter. Ich spreche hier also auch ein Stück weit für die Oppositionsrechte der GRÜNEN und von Herrn Lippmann. Die verteidige ich. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das mache ich selber!) Das dürfen Sie nicht in die Richtung ummünzen, dass wir beleidigt wären, weil wir in der AfD sind. Das ist ein ehernes Verfassungsprinzip. Das ist das eine. Über das Prinzip der Öffentlichkeit habe klügere Leute als ich ganze Folianten vollgeschrieben. Es ist so, dass die Parlamente öffentlich tagen, weil das Gegenstück der Öffentlichkeit die Responsibilität und die Wählererkennbarkeit ist. Wenn ich die oppositionelle Tätigkeit aus dem Parlament vorverlagere und dann in das Parlament ein bereits abgeänderter Gesetzentwurf kommt, dann habe ich natürlich ein Stück weit völlig verwässert und intransparent gemacht, wer am langen Ende für dieses Gesetz verantwortlich war. (Zuruf Sören Voigt, CDU) – Doch, das ist so. (Andreas Nowak, CDU: Verantwortlich ist der Gesetzgeber!) Es wird hier immer unterstellt, es würde die Verfahren beschleunigen. Das wage ich zu bezweifeln. Wir werden es in der Praxis sehen. Ich bin der Meinung, das wird es eher langsamer machen. Da mag vielleicht die Informationserteilung vorab erfolgen. Aber zwischen Informationserteilung, Aushandeln und tatsächlichem Entwurf, der dann in den parlamentarischen Vorgang geht, ist es ein großer Weg. Das wird die Praxis zeigen. Das ist das, was ich damit gemeint habe, als ich sagte, dass ich glaube, dass es das Verfahren hier langsamer und träger macht. Parteipolitisch, aus der Sicht der AfD gedacht, haben wir nicht die Verhandlungen verlassen. Jederzeit können wir Informationen entgegennehmen. Die bekommen wir wahrscheinlich. Wenn Sie den Konsultationsmechanismus so verstehen, dass Sie sich nur mit denen, die jetzt zustimmen, konsultieren und die anderen nicht informieren (Zuruf Sören Voigt, CDU) – wenn, habe ich gesagt, konditional –, dann wären wir sowieso am Ende. Dann wäre Schicht im Schacht, dann wäre es grob verfassungswidrig. Das unterstelle ich Ihnen nicht. Das ist schon klar. Wir bekommen also die Informationen und können uns im parlamentarischen Betrieb einbringen. Das ist das, was die AfD zunächst einmal interessiert. Sie können jetzt natürlich sagen, dass Koalitionsverträge nicht bindend sind, oder mit Adenauer: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?“ Da kann ich viel hineinschreiben, wenn der Tag lang ist. Aber ich habe mir den Koalitionsvertrag und die staatsorganisationsrechtlichen Komponenten sehr genau angeschaut. Herr Voigt, ich muss Ihnen sagen: Da bekommt die SPD – das ist der Koalitionspartner in dieser Minderheitsregierung – das gleiche Gewicht wie die CDU mit 32 %. Ich bekomme es in mein politisches Verständnis nicht hinein, dass man eine 7-%- Partei – darin steckt ja ein Wählervotum, 7,3 % waren es – auf ein Tableau hebt wie eine 32-%-Partei, nämlich die CDU. Das ist das, was ich, ehrlich gesagt, jetzt nicht ganz verstehe. Gut, Koalitionsverträge sind nicht bindend. Aber wenn das von der CDU so gehandhabt werden sollte, dann ist der Konsultationsmechanismus nicht das Papier wert, auf dem er geschrieben ist, weil man sich daran auch nicht halten muss. Dann kann ich die Informationserteilung machen oder auch nicht. Das ist das eine. Es geht nicht nur um den Koalitionsausschuss. Ich könnte jetzt ins Detail gehen. Das ist das, was Herr Lippmann vorhin vermisst hat. Ich habe in den letzten Tagen dazu einen Leitz-Ordner darüber zusammengestellt, wo ich Angriffspunkte sehe. Es ist ein Strauß von Angriffspunkten. Zum Beispiel wird im Koalitionsvertrag ein Mitzeichnungsrecht der stellvertretenden Ministerpräsidentin vorgesehen. Diese stellvertretende Ministerpräsidentin ist nach der Sächsischen Verfassung eine Abwesenheitsvertretung, keine Vollvertretung. Das heißt, sie hat nur irgendwelche Positionen, wenn der Ministerpräsident ausfällt, krank ist oder sonst etwas. Ständige Rechtsprechung ist auch schön, kommentiert in Baumann-Hasske. Über den Koalitionsvertrag bringt man jetzt ein Mitzeichnungsrecht in die ganze Geschichte hinein. Also auch da wieder: Man inthronisiert eine bei der letzten Landtagswahl abgewählte Partei durch die Hintertür in einer Größenordnung, in eine Position, die dem Stimmgewicht der Wähler – (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, meldet sich zu einer Zwischenfrage.) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Herr Dr. Keiler, würden Sie eine Frage zulassen?
