Matthias Berger
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Um meine Ausführungen zu verstehen, müssen Sie wissen: Ich war in den bisherigen Prozess, bedingt durch meine Fraktionslosigkeit, null eingebunden. Aber ich habe zumindest vor 25 Jahren mal Juristerei studiert; insofern glaube ich schon, mir ein Bild machen zu können. Deswegen möchte ich Sie mitnehmen auf eine kleine Reise, ein paar Gedankengänge, die vielleicht zu einer Entpolitisierung, Entemotionalisierung der ganzen Debatte auch beitragen dürften. Das Problem liegt aus meiner Sicht darin, dass wir ein Grundgesetz haben, das das Wesentliche regelt und das entsprechende qualifizierte Mehrheiten voraussetzt. Wir haben uns eine Geschäftsordnung gegeben, die das tagtägliche Miteinander regelt. Und jetzt steht die große Frage im Raum: Ist es möglich, das mit einem Vertrag abzuändern? Wenn es zu einer Einschränkung der verfassungsmäßigen Rechte käme, wäre das mit Sicherheit verfassungswidrig. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Wenn es zu einem Mehr kommt, fragt man sich natürlich: Warum machen wir das dann? Weil das eigentlich ein Selbstverständnis ist. Aus meiner Sicht ist es Business as usual, dass man miteinander reden sollte, dass man frühzeitig eingebunden werden sollte, dass man um Mehrheiten wirbt. Daraus resultiert ein gewisses Misstrauen. Warum regelt man etwas, was gerade in Anbetracht der jetzigen Situation in diesem Land eigentlich für uns alle eine Selbstverständlichkeit sein sollte? Das ist das, was mir durch den Kopf geht. Insofern wäre ich dankbar, wenn darauf noch einmal eine Antwort erteilt werden würde durch die maßgeblichen Leute, die das erarbeitet haben. Warum regeln wir das, was ein Mehr ist und was eine Selbstverständlichkeit ist? Zerstreuen Sie mein Misstrauen, dann haben Sie meine Stimme. Vielen Dank. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Berger. Damit ist die erste Runde abgeschlossen. Ich komme zur zweiten Runde. Ich sehe Bedarf. Herr Voigt von der CDU; bitte.
