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Valentin Lippmann

GRÜNE 12.02.2025 Sitzungen 8/7

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Manch historische Dimension offenbart sich bekanntlich erst beim Blick zurück. Vor 21 Jahren hätten große Teile der Mitglieder dieses Hohen Hauses das Wort „Minderheitsregierung“ nicht einmal buchstabieren können, geschweige denn hätten sie eine Vorstellung davon gehabt, was das praktisch eigentlich sein soll; regierte die CDU dieses Land seinerzeit noch mit komfortablen eigenständigen absoluten Mehrheiten. Drei Zweierkoalitionen und eine Dreierkoalition später soll dieses Land seit Dezember in einer deutschlandweit einmaligen experimentellen Anwendung einer einst als Sakrileg geltenden Regierungsform geführt werden – in einer gewollten und nicht dauerhaft tolerierten Minderheitsregierung –, die es in dieser Form in Deutschland tatsächlich noch nicht gegeben hat. Das, werte Kolleginnen und Kollegen, bedeutet eine von vornherein viel stärkere Einbindung der Oppositionsparteien, als es bisher in diesem Hohen Hause je gekannt war. Für diese Zusammenarbeit braucht es für alle auch einen verlässlichen Rahmen. Ich gehöre nicht zu denen, die glauben, man könne allein mit der Verfassung in einer solchen Situation die Informationsbeziehungen zwischen dem Landtag und der Staatsregierung regeln. (Dr. Joachim Michael Keiler, AfD: Das ist das Problem!) Damit nun ausgerechnet die als wenig kompromissfreudig bekannte sächsische CDU aber dieses parlamentarische Hochreck bewältigen kann, wurde das Ganze in einem sehr umfassenden Konsultations- und Informationsverfahren in den letzten Monaten kreiert, was heute durch den Landtag eine Billigung erfahren und der erste Schritt hin zu einer hoffentlich erfolgreichen Zusammenarbeit einer regierenden Minderheitskoalition mit einer zugleich guten Oppositionsarbeit sein soll. Werte Kolleginnen und Kollegen! Bei aller verhaltener Freude, dass zumindest dieser Teil der Verfahren klar ist, sollte uns in aller Demut dennoch klar sein: Minderheitskoalitionen bilden im deutschen parlamentarischen System aus gutem Grunde eine absolute Ausnahme. Während andere romantisierend von der Renaissance des Parlamentarismus sprechen, welche ganz neue Möglichkeiten in der parlamentarischen Zusammenarbeit ermögliche, darf nicht vergessen werden, dass diese Konstellation extrem anspruchsvoll, extrem arbeitsreich und extrem voraussetzungsreich sein wird und dass Minderheitskoalitionen allzu oft schneller zu scheitern drohen, als das den Beteiligten lieb ist. Ob die Zusammenarbeit in Sachsen indes Bestand hat, werden die kommenden Monate zeigen. Damit das gelingt, braucht es jene Vertrauensebene unter den demokratischen Fraktionen, um offen beraten zu können, was man in den letzten Monaten der politischen Auseinandersetzung mitunter viel zu häufig vermisst hat; denn wichtiger als geduldiges Papier werden vor allen Dingen zugewandte Verhandlungspartner auf Augenhöhe in diesem Verfahren sein. Werte Kolleginnen und Kollegen! In den Beratungen zur Gestaltung dieses Mechanismus war uns BÜNDNISGRÜNEN von Anfang an wichtig, das Verfahren so transparent wie möglich zu gestalten. So muss nun klar gekennzeichnet werden, welche Inhalte aus den Stellungnahmen der Fraktionen und Fraktionslosen zu den Referentenentwürfen in die Gesetzesentwürfe der Staatsregierung am Ende tatsächlich übernommen werden. Denn bei aller Suche nach Mehrheiten ist für uns BÜNDNISGRÜNE unverbrüchlich klar: Das Konsultationsverfahren darf kein Mechanismus dafür sein, dass Verfassungsfeinde durch die Hintertür mitregieren. Aber, werte Kolleginnen und Kollegen, wenn man in die heutige Debatte schaut und den Ausführungen ebenjener folgt, die sich darüber aufregen, dass sie nicht mit am Tisch sitzen, obwohl sie selbst den Tisch verlassen haben, da möchte ich doch noch einmal einen Blick in die Argumentation von Herrn Dr. Keiler werfen. Ich habe Sie bisher zwar nicht geliebt für Ihre staatsrechtlichen Ausführungen, die Auseinandersetzungen aber durchaus respektiert. Ich fand Ihren Auftritt gerade – sehen Sie es mir nach – erstaunlicherweise persönlich auch schwach, weil ich das Gefühl habe, Sie müssen in der Öffentlichkeit etwas vertreten, wovon Sie selbst gar nicht überzeugt sind. Nämlich, dass das Ganze mit verfassungsrechtlichen Makeln behaftet sein könnte. Herr Dr. Keiler, ich erlaube mir den Hinweis, dass ich mit Verlaub wirklich nicht sehe, worin das Problem liegen soll. (Zuruf AfD) Vielleicht werden Sie es irgendwann noch einmal so erklären, dass es das Hohe Haus dann auch versteht. Das hat übrigens nichts damit zu tun, wie man sich damit beschäftigt hat. Sie wissen durch die Auseinandersetzungen der vergangenen Jahre, dass ich mich mit der Materie sehr intensiv beschäftigt habe. Weder vermag ich zu erkennen, dass dies in irgendeiner Weise ein Eingriff in die exekutive Eigenverantwortung ist, noch vermag ich zu erkennen, was überhaupt an einem Mehr an Informationen eine Einschränkung der Rechte des Landtags sei, noch vermag ich zu erkennen, wie die Öffentlichkeit dieses Hohen Hauses eingeschränkt werden soll; denn der Grundsatz ist und bleibt: Gesetze in diesem Hohen Hause werden in diesem Plenarsaal diskutiert, sie werden in den Ausschüssen dieses Hauses diskutiert – und daran wird kein Konsultationsmechanismus der Welt nur eine Silbe ändern, und dabei wird es auch bleiben, und das ist auch gut so. Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Konsultationsmechanismus regelt ein umfassendes Anhörungsverfahren und gibt der Minderheitsregierung die Möglichkeit zu erkennen, ob ihren Gesetzgebungsvorhaben überhaupt eine parlamentarische Mehrheit in Aussicht steht. Jetzt kommt es: Er regelt somit tatsächlich eine Einbahnstraße, aber genauso wie eine Einbahnstraße kein taugliches Verkehrsnetz bildet, reicht eben ein Konsultationsmechanismus nicht zum Regieren. Er braucht mehr, und genau das wird sich in den kommenden Monaten zeigen, ob es dieses Mehr gibt, nämlich im Umgang mit den Gesetzentwürfen und Anträgen der demokratischen Fraktionen. Das wird der springende Punkt sein; denn, und damit möchte ich schließen, Thomas Hobbes formulierte einst: „Auctoritas, non veritas facit legem“, also, dass nicht die Wahrheit das Gesetz formt, sondern die Entscheidung. Von diesem Niveau muss diese Regierung tatsächlich in Demut herunterkommen, wenn das gelingen soll; denn am Ende geht es vielleicht nicht darum, dass Mehrheit nicht Wahrheit ist und Wahrheit nicht Mehrheit, aber darum, dass hier Mehrheit nur aus Wahrhaftigkeit und Vertrauen erwachsen kann. In diesem Vertrauensvorschuss werden wir dem Konsultationsmechanismus zustimmen. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, CDU, SPD und Stefan Hartmann, Die Linke) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten Herrn Lippmann von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Jetzt spricht Frau Neuhaus-Wartenberg von der Fraktion Die Linke.

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