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Valentin Lippmann

GRÜNE 12.02.2025 Sitzungen 8/7

Werter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nach einer denkwürdigen Pressekonferenz der AfD haben wir darauf am heutigen Tag gewartet, dass Herr Dr. Keiler seine schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Konsultationsverfahren vorträgt. Ich habe Ihnen jetzt fünf Minuten zugehört. Ich habe kein einziges stichhaltiges Argument gehört, außer Geraune, dass das angeblich alles staatorganisatorisch experimentell sei, dass es unzulässig sei, wenn die Staatsregierung sich beraten ließe, dass Koalitionsausschüsse des Teufels seien und dass Minderheitsregierungen in Deutschland nie vorgesehen wären. Vielleicht lohnt mal ein Blick in die Sächsische Verfassung. Dort finden Sie in Artikel 50, Informationspflicht der Staatsregierung: „Die Staatsregierung ist verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.“ Nun sind wir in einer Situation, in der sich eine Staatsregierung nicht auf eine Mehrheit stützen kann. Folglich dürfte man den Artikel 50 fast schon als Verfassungspflicht auslegen, dass die Staatsregierung von vornherein versucht, zumindest zu sondieren, ob ihre Vorschläge als Gesetzgeber – um nichts anderes geht es hier – überhaupt eine Mehrheit bekommen. Ihr Geraune, das sei unzulässig, kann ich schon mit Blick in die Sächsische Verfassung zurückweisen. Dann interessiert mich, wie Sie auf die Idee kommen, dass das Grundgesetz die Minderheitsregierung nicht vorsehe, wenn in Artikel 63 Abs. 4 explizit geregelt ist, was passiert, wenn im dritten Wahlgang ein Bundeskanzler nicht mit der Mehrheit der Stimmen des Hauses gewählt ist, also ein potenziell mit einfacher Mehrheit gewählter Minderheitskanzler. Sie sehen: Die Überlegungen waren grundsätzlich auch im Grundgesetz und übrigens auch in der Sächsischen Verfassung angelegt, sonst hätten wir vor Weihnachten nicht eine treffliche Debatte über die Ausgestaltung von Stimmscheinen geführt. Folglich bleibt für mich zu konstatieren: Sie wollen das alles nicht. Das sei Ihnen unbenommen. Aber hier zu raunen, das sei alles verfassungswidrig und ein Eingriff in die exekutive Eigenverantwortung der Staatsregierung, das ist in dem Moment Quatsch, in dem die Staatsregierung uns als Landtag den Vorschlag unterbreitet. Niemand zwingt die Staatsregierung hier zu irgendetwas, nämlich zu einem Mehr an Informationen, sondern die Staatsregierung bietet dem Landtag ein Mehr an Informationen in Verwirklichung des Artikels 50 der Sächsischen Verfassung an. Von daher halte ich das, was Sie hier erzählen, letztendlich für wenig Kluges und wenig sinnvoll Hergebrachtes. Einen Versuch, etwas, was Sie politisch nicht wollen, mit verfassungsrechtlichem Zweifel zu versehen, das steht Ihnen frei. Ich würde Ihnen aber empfehlen, – Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Herr Lippmann, die Zeit.

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