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Dr. Joachim Michael Keiler

AfD 12.02.2025 Sitzungen 8/7

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Im Koalitionsvertrag auf Seite 110 steht, dass es eine Zusammenarbeit oder eine Suche nach parlamentarischen Mehrheiten mit der AfD nicht geben werde. Sie wollen also die Stimmen der AfD, aber ohne Zusammenarbeit. Wir stellen Sie sich das nun vor? Sie erweitern die Informationspflicht der Staatsregierung gegenüber dem Landtag und wollen fehlende Mehrheiten durch Informationen ersetzen. Informationserteilung durch die Regierung – wir haben es soeben gehört – ist aber eine jederzeit mögliche freiwillige Leistung. Hierzu bedarf es keiner Vereinbarung, die auf folgende Probleme mit der Sächsischen Verfassung stößt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Welche denn?) Wir sehen einen Verstoß gegen das Demokratiegebot in der Sächsischen Verfassung. (Rico Gebhardt, Die Linke: Ach, ihr!) „Die Demokratie lebt vom parlamentarischen Kampf, das ist ganz klar, sonst erstarrt alles, und politische Gleichgültigkeit tritt ein.“ Das ist ein Zitat von Konrad Adenauer. Wir sehen einen Verstoß gegen den Grundsatz, dass Regierungskernaufgaben auch von dieser wahrgenommen werden müssen und nicht in Gesprächsrunden außerhalb des Parlaments verlegt werden dürfen. Dies hat nämlich eine Verwässerung der Verantwortungslinien zur Folge. Der Bürger kann keine Unterschiede mehr erkennen, um bei Wahlen zu reagieren. Wahl erfordert auch Auswahl. Die Sächsische Verfassung bestimmt, dass die Verhandlungen des Landtags öffentlich sind. Die Ausschüsse, die teilweise umgangen werden, können ebenfalls öffentlich tagen. Plenar- und Ausschussdebatten werden entwertet, wenn Debatten nicht mehr oder nur in geringem Umfang parlamentsöffentlich geführt werden. Dies führt zu einem gravierenden Verstoß gegen das Gebot der Öffentlichkeit. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Was?) Entgegen der Behauptungen im Antrag ergibt sich eine erhebliche Intransparenz, nicht Transparenz. Wie erfolgt die Stimmabgabe des Freistaates im Bundesrat, habe ich mich gefragt. Die Stimmabgabe ist in Sachsen der Staatsregierung als Kollegialorgan zugewiesen. Die Sitzverteilung im Bundesrat bestimmt sich nach dem Einwohnerproporz der Bundesländer. Durch eine Minderheitsregierung geht der vom Grundgesetz bestimmte Proporzgedanke verloren. Repräsentative Demokratie ist der Zwillingsbruder des Proporzes. Derzeit lese ich öfters, dass das Grundgesetz Minderheitsregierungen nicht verbietet. Man muss halt krampfhaft diese unsägliche Brandmauertheorie rechtfertigen, die auch nicht im Grundgesetz steht, Herr Kretschmer. (Rico Gebhardt, Die Linke: Aber man kann sie lesen!) Ich will Ihnen sagen, weshalb die oft zitierten und bemühten Väter des Grundgesetzes Minderheitsregierungen nicht erwähnt haben: weil sie keine wollten. Die Erfahrungen mit der Weimarer Verfassung haben gereicht. Durch die Wiedervereinigung gab es Gelegenheiten, moderne Landesverfassungen zu entwickeln. Alle Bundesländer der ehemaligen DDR haben einen besonderen Schutz der parlamentarischen Opposition in die Verfassung geschrieben. Bei uns in Sachsen steht in Artikel 40: „Das Recht auf Bildung und Ausübung parlamentarischer Opposition ist wesentlich für die freiheitliche Demokratie.“ Da steht „parlamentarische Opposition“, nicht „außerparlamentarische Konsultation“. (Gerald Eisenblätter, SPD: Konsultationen im Parlament!) Gerade wegen der Erfahrungen aus der DDR mit der SED und den Blockparteien, die faktisch eine Einheitspartei bildeten, (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) legte man in den neuen Bundesländern allergrößten Wert auf ein Mehrparteiensystem, das auch im Parlament eine echte und wahrnehmbare Opposition ausüben sollte und musste. Scheinparlamentarismus sollte es nie wieder geben. Herr Ministerpräsident, Sie sagen ständig: Wir dürfen die Themen nicht der AfD überlassen. (Ministerpräsident Michael Kretschmer: Absolut!) – Genau. Dem „Spiegel“ haben Sie gesagt, dass Sie die Brandmauerdebatte nerve. (Ministerpräsident Michael Kretschmer: Ja, das stimmt!) – Ja, eben. Sie sei oberflächlich und führe an den Problemen vorbei. Demokratie verteidige man am besten, indem man die Probleme löst. (Staatsministerin Petra Köpping: Mhm!) Das ist wenig glaubwürdig; denn Sie lösen die Probleme nicht, indem Sie die Opposition unsichtbar machen. Themen setzt die Realität, Lösungen erzwingt der Bürger an der Wahlurne. Wenn sich Themen und Lösungen decken, muss sich die CDU in den Bundesländern nicht mit Minderheitsregierungen, vom Wählerwillen nicht gedeckten Kompromissen herumschlagen. Für vorgeschaltete zusätzliche Anhörungsrunden wird der Parlamentarismus noch langsamer und träger, als er jetzt schon ist. Das Land hat aber keine Zeit zu verlieren. Täglich kommen Migranten in unsere Kommunen, (Zurufe Luise Neuhaus-Wartenberg und Susanne Schaper, Die Linke) täglich geschehen Verbrechen, täglich ersticken Energiekosten und Bürokratie unsere Wirtschaft. Eine angebliche Verfassungsfeindlichkeit der AfD entlarvt sich gerade als parteipolitische Strategie; denn es werden von Ihnen nicht nur die Themen, sondern auch die Lösungsvorschläge der AfD übernommen. Ganz deutlich wird es bei der Migrationspolitik – Beispiel: Grenzen schließen. Jetzt, da dies auch die Union fordert, sollte es urplötzlich nicht mehr verfassungsfeindlich sein. Oder doch? Die teils staatsgeförderte linke Zivilgesellschaft stürmt jetzt auch CDU-Büros. Willkommen im Kreis der Nazis, Herr Kretschmer. (Heiterkeit AfD) Auch wirtschafts- und finanzpolitisch sind die Programme ähnlich. Die Haushaltsverhandlungen – seit jeher das Königsrecht des Parlaments – sind von dem Konsultationsmechanismus ausgenommen, und man hat die AfD auch bislang nicht hinzugezogen. (Lachen Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke – Staatsministerin Petra Köpping: Doch!) Und ich will Ihnen auch einmal sagen, wer hier gegen das Grundgesetz verstößt. Es ist Ihr Parteivorsitzender Friedrich Merz, der auf Parteitagen Ministerpräsidenten in den Bundesländern droht, dass bei jedweder Kooperation mit der AfD am nächsten Tag ein Parteiausschlussverfahren folge. (Zuruf AfD: Oho!) Das ist eine eklatante Missachtung der Eigenstaatlichkeit der Bundesländer – Sie wissen das –, die das Grundgesetz sogar mit der Ewigkeitsklausel versehen hat. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Das Staatswohl Sachsens trägt Ihnen auf, sich gegen diese rechtswidrige Einmischung von Herrn Merz zu wehren. Zwar mischt man sich in der CDU gerne kompetenzlos in andere Angelegenheiten ein, wie Frau Merkel erst unlängst wieder im Bundestag unter Beweis gestellt hat, aber wie lange wollen Sie sich denn noch von der Bundespolitik am Nasenring durch die Manege führen lassen? (Heiterkeit AfD) Was sind denn die Lehren aus Corona? Dennoch: Die AfD wird auch ohne diese Vereinbarung jedem Gesetz zustimmen, das unser Land voranbringt und unsere Bürger schützt. Dies tun wir bereits aus staatspolitischer Verantwortung heraus. Staatpolitische Verantwortung habe ich gesagt, nicht parteipolitisches Kalkül. (Zuruf Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Die AfD erteilt dieser Demokratiesimulation eine Absage und unseren Wählern eine Zusage. Sachsen hat Links-Grün klar abgewählt. Wir halten am Wählerauftrag fest. (Beifall AfD und Matthias Berger, fraktionslos) Sie, Herr Kretschmer, verhelfen hingegen in Ihrem Koalitionsvertrag einer 7-prozentigen SPD zu einer paritätischen Besetzung im Koalitionsausschuss. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Er entscheidet aber nicht!) 7-prozentige SPD und 32 % CDU mit gleicher Stimmanzahl im Koalitionsausschuss, ohne den nichts entschieden werden kann. (Zuruf AfD: Das muss man können! – Zurufe Jörg Urban, AfD, und Sören Voigt, CDU) Gratulation! Sie verzwergen sich. Das muss man erst mal schaffen, ja. Was mit der Ampel, die wenigstens noch eine Mehrheit hatte, nicht funktioniert hat, wird gegen den erklärten Wählerwillen in Sachsen noch weniger funktionieren. Unsere Bürger sind im Übrigen keine Versuchskaninchen für staatsorganisatorische Experimente. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Was denn für Experimente?) – Dieses Konsultationsverfahren hier. (Zuruf AfD: Zuhören und lernen! – Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Sie werden es erleben, Herr Lippmann, glauben Sie es mir. Sie werden noch an mich denken. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Ja, wir werden es sehen. Die Praxis wird es zeigen. Wir werden es erleben. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Gut! Genau!) In der neuen Subsidiaritätsvereinbarung sehen wir eine gewisse Verbesserung, auch wird nun nicht mehr Herr Berger als fraktionsloser Abgeordneter übergangen wie im Entwurf. Dies reicht aber nicht, um zuzustimmen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Wir bleiben deshalb bei unserer bereits öffentlich gemachten Ablehnung. Herzlichen Dank. (Beifall AfD – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Eine Bemerkung, Herr Lippmann?

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