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Petra Köpping

12.02.2025 Sitzungen 8/7

Für die Prävention im Haustierbereich gibt es eine ganze Reihe Untersuchungs- und Monitoringprogramme, die wir in Sachsen aufgelegt haben und bei denen der Freistaat die Untersuchungskosten anteilig trägt – nicht in vollem Umfang, das will ich dazusagen. Wir haben Früherkennungs- und Sektionsprogramme. Wir gewährleisten Impfbeihilfen und haben Kostenzuschüsse für Blutproben, um nur einige zu nennen. Es gibt auch anteilige Kostenzuschüsse für die Beseitigung von Tierkörpern. Gerade bei der ASP war das notwendig, weil das doch eine ganze Menge an Kosten aufwirft. Dafür haben wir als Land eine Drittelbeteiligung. Wir klären umfangreich auf und beraten, was auch notwendig ist. Ich habe in der Vergangenheit gemerkt, dass immer wieder Anfragen gekommen sind für ein Gebiet, das vorher noch nicht so betroffen war, wo wir eine Erweiterung vorgenommen haben. Positiv will ich nennen, dass wir auch Rückbauten von Zäunen vorgenommen haben, das heißt, dass wir das Ausbruchsgeschehen doch recht gut im Griff haben. Ich sage das immer sehr eingeschränkt, denn jetzt gibt es einen neuen Ausbruch im Landkreis Bautzen bei der ASP. Sie kann eben jederzeit wiederkommen, weil sie nicht nur durch Tiere übertragen wird, sondern auch durch Lebensmittel oder mit den Schuhen aus einem Gebiet, wo die Schweinepest war, in das nächste Gebiet. So leicht geht die Übertragung. Bei der Prävention der Wildtiere – wir unterscheiden in Haustiere und Wildtiere – haben wir zumindest mit Aufwandsentschädigungen für die Jäger gearbeitet. Die haben einen sehr großen Aufwand. Die allermeisten Jäger sind Ehrenamtler und wenn sie Wild schießen und es nicht einmal verarbeiten können, dann müssen sie zumindest eine Aufwandsentschädigung bekommen, und das haben wir geregelt. Das gilt auch dafür, dass sie ihre Gebiete sauber prüfen und absuchen, teilweise auch mit Suchhunden. Dafür haben wir sehr viel auf den Weg gebracht. So kommt auch die hohe Summe zustande. Diese ist nicht nur für den Zaunbau zum Schutz vor der ASP. Wir haben auch die Trichinen-Untersuchung mit übernommen. Das ist eine Notwendigkeit, sodass wir gesagt haben: Da helfen und unterstützen wir als Freistaat. Wir haben selbstverständlich auch die Landkreise und kreisfreien Städte unterstützt. Wir arbeiten ganz eng zusammen, und dafür will ich mich hier noch einmal ganz herzlich bei allen Beteiligten bedanken. Es ist ein Unterschied, ob man so etwas bekämpft, ich sage einmal, für vier Wochen, oder ob man so etwas mittlerweile über vier Jahre bekämpft. Dann lassen natürlich auch die Bereitschaft und die Sicht auf die Notwendigkeit ein Stück weit nach, wenn man weiß: Eine ganze Zeit lang ist es nicht ausgebrochen. Für die Jägerschaft hat es natürlich auch eine Folge: Sie haben kein Wild mehr in den Wäldern, zumindest kein Schwarzwild. Insofern ist das wirklich ein Problem. Deswegen bitte ich darum, dass wir als Freistaat weiter die Bereitschaft dafür zeigen, die Betroffenen mit unseren Maßnahmen zu unterstützen. Die Impfung – das ist vorhin schon beim Kollegen Günther angeklungen – ist grundsätzlich in der EU verboten, auch bei der ASP. Gegen ASP – das habe ich auch gesagt – gibt es noch gar keinen Impfstoff, der geeignet ist. Gerade bei Wildtieren macht sich das schwierig. Deswegen ist es wichtig, eben auch bei Impfverboten bei Seuchen, dass wir frei von diesen Tierseuchen sind, dass wir so etwas gar nicht haben, weil es tatsächlich Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit, auf die Vermarktung sowohl von Fleisch als auch von Erzeugerprodukten hat. Eine gesetzliche Impfpflicht bei bestimmten gefährlichen Tierseuchen – die bekannteste ist vielleicht die Tollwut beim Reisen mit Heimtieren – ist ja bereits gesetzlich geregelt. Ansonsten gilt natürlich, dass auch der Tierhalter selbst die Entscheidung dafür treffen kann. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herzlichen Dank. Nun übergebe ich das Wort an die AfD-Fraktion. An Mikrofon 7 Kollege Dornau.

Protokoll ↗