Susanne Schaper
Vielen Dank. Frau Staatsministerin! Wir haben gerade die Frage zur Tierkeulung gehört. Eine Notimpfung ist nach EU-Recht grundsätzlich möglich. Wie steht die Staatsregierung zur Möglichkeit der Schutzimpfung als Notimpfung, um die umfängliche Tötung der Tierbestände zu verhindern bzw. einzuschränken? Die Bundestierärztekammer hat sich ja dafür ausgesprochen. Wie sehen Sie das? Wer kümmert sich eigentlich um die Schwachstellen bei den Zäunen gegen die ASP? Ich stelle diese Frage, weil es immer wieder Berichte über Lücken gibt.
