Petra Köpping
Erkenntnisse, woher der Ausbruch kommt, kenne ich noch nicht. Vielleicht kennt sie jemand anderes, ich kenne sie noch nicht. Aber: Präventiv haben wir gearbeitet. Wir haben Anfang Februar mit dem SMUL eine gemeinsame Beratung durchgeführt, und zwar sowohl mit den Landwirten als auch den Erzeugern. Hier trifft es nicht nur die Landwirte, sondern tatsächlich auch die Erzeuger, zum Beispiel die Sachsenmilch, die sehr viele Milchprodukte ins Ausland verschickt. Diese Exporte sind zum Teil eingestellt worden, weil es in Brandenburg einen Fall der Maul- und Klauenseuche gab. Wir haben in dieser Runde unsere Landwirte darum gebeten, alle präventiven Maßnahmen – wie Quarantäne- und Infektionsschutzmaßnahmen – durchzuführen und genauer darauf zu achten. Wir wissen, dass bei den Schweinehaltern nach dem ASP-Ausbruch sehr korrekte Maßnahmen durchgeführt wurden, um die Ställe zu sichern. Wenn Sie in einen Rinderstall gehen, dann wissen Sie, dass man dort hineinlaufen kann, ohne dass eine Schutzmaßnahme ergriffen worden ist. Das ist in vielen, wenn auch nicht allen Fällen so. Wir haben darauf hingewiesen, dass das verbessert werden muss, dass also die Quarantänevorsichtsmaßnahmen wirklich getroffen werden müssen. Wir haben das – da können Sie auf unserer Internetseite nachschauen – so erklärt, dass auch ein kleiner Bauer, der nur zwei Rinder hat, wirklich nachvollziehen kann, was zu tun ist. Das ist in der Vergangenheit, weil es keine Seuchenfälle gegeben hat, etwas vernachlässigt worden. Gleichzeitig sind wir in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, in der der Bund darüber informiert wird, was getan werden kann, wenn es, wie es der Fall war, keinen weiteren Ausbruch gibt, damit die Auflagen – die einzelne Länder, zum Beispiel China, getroffen haben, die nun keine Milchprodukte mehr abnehmen – wieder aufgehoben werden können. Es ist wichtig, dass das so schnell wie möglich geht, um die wirtschaftlichen Schäden für die Landwirte und die Erzeuger abzumildern. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Frau Staatsministerin. Bevor ich an die nächste Fraktion übergebe, gebe ich bekannt, dass ich gern von der Geschäftsordnung abweichen würde. Wir haben in dieser Legislatur eine Änderung beschlossen. Jetzt steht tatsächlich in der Geschäftsordnung, wie ich es bereits gesagt hatte, dass 7 Minuten pro Fraktion vorgesehen sind. Diese 7 Minuten sollen je Fraktion am Stück benutzt werden. Ich lasse jetzt die normale Runde mit einer Minute Fragezeit und einer Antwortzeit von 2 Minuten durchlaufen. Danach haben die Fraktionen die Möglichkeit, die Restzeit für mehrere Fragen am Stück zu nutzen, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt. Wollen wir darüber so abstimmen? – Wir lassen abstimmen. Wer meinem Vorschlag widerspricht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich denke, ich habe mein Anliegen umfänglich ausgeführt. Verstanden hat mich, glaube ich, auch jeder. Nicht? – Ich wiederhole es noch einmal. Ich schlage Folgendes vor: Ich fahre ganz normal mit BSW, SPD, BÜNDNISGRÜNEN und Die Linke fort. Das heißt, alle Fraktionen stellen in dieser Reihenfolge ergänzend ihre Fragen. Danach arbeite ich die Fraktionen im Block ab. Das ist mein Vorschlag. Wenn sich dagegen Widerspruch erhebt, bitte ich jetzt um die jeweiligen Stimmen, die sich dagegen aussprechen. – Das sehe ich nicht. Gibt es Enthaltungen? – Die sehe ich auch nicht. Damit folgen Sie meinem Vorschlag. Ich mache es jetzt so, dass ich die restlichen Fraktionen ihre Fragen stellen lasse. Dann werden wir die Fragen jeweils im Block – bezogen auf die Fraktionen – bearbeiten. Ich übergebe jetzt gemäß der Reihenfolge an das BSW, an Kollegen Lange an Mikrofon 2.
