Valentin Lippmann
Sehen Sie, Herr Thumm: Das Versammlungsrecht in Deutschland ist ein Grundrecht. (Sebastian Wippel, AfD: Ja, ist ein Grundrecht!) Dieses Grundrecht ermöglicht es, auch gegen Parteitage zu demonstrieren, auch massiv, (André Barth, AfD: Friedlich!) – natürlich im Rahmen der Friedlichkeit auch mit großer Stringenz zu demonstrieren. Wir GRÜNE haben im Übrigen damit ganz eigene Erfahrungen in der Vergangenheit – und zwar nicht nur in der jüngeren – gemacht. (André Barth, AfD: Nein!) Der berühmte Bielefelder Parteitag von 1999 konnte fast auch nicht stattfinden, weil er von Demonstrationen umringt war. (Roberto Kuhnert, AfD: Von euren eigenen Fundis!) – Von wem auch immer, das spielt an dieser Stelle gar nicht die Rolle. (Lachen AfD) Aber danach haben wir GRÜNEN nicht das Hohelied auf den Abgesang der Demokratie im Parlament gesungen, sondern klargemacht, dass es natürlich ist, dass es bei schwierigen politischen Entscheidungen auch massive Proteste gibt, solange sie friedlich bleiben. Deswegen schützt das Versammlungsrecht auch jedweden Protest gegen Ihren Parteitag, und damit müssen Sie leben. Und ja, das kann im Einzelfall zu Verzögerungen führen – genauso wie Querdenkenversammlungen, die Sie unterstützt haben, ebenfalls zu Verzögerungen von anderen Veranstaltungen geführt haben. (André Barth, AfD: Wann? Wo?) Es ist normal, dass dort, wo viele Menschen sind, weil viele Menschen sich versammeln, die Masse vieler Menschen Folgen hat. Die Polizei hat an diesem Tag sehr stark versucht, das zu bewältigen. Ich habe mir das live vor Ort angeschaut. Es sind ganze Korridore, teilweise mit massiver polizeilicher Präsenz, freigehalten worden; denn Ziel war es, Ihren Parteitag durchführen zu lassen und zugleich der großen Zahl an Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmern zu ihrem Grundrecht zu verhelfen. Das Ganze nennt sich praktische Konkordanz. Das ist etwas, was Ihnen vollkommen fremd ist, dass es nämlich darum geht, sowohl Ihren Parteitag durchzuführen als auch dem größtmöglichen Anliegen der Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmern Genüge zu tun. Das ist Ausdruck des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist kein Recht darauf, Ihren Parteitag zu verhindern – das ist vollkommen richtig, er wurde auch nicht verhindert –, (André Barth, AfD: Er sollte verhindert werden!) allerdings haben Sie gleichzeitig nicht das Recht, dass Sie Ihren Parteitag widerspruchslos durchführen können. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und das Grundrecht auf Meinungsfreiheit schützen explizit, dass es Menschen gibt, die Ihren Parteitag doof finden, die Ihre Partei für verfassungsfeindlich halten und dies auch mit großer Menge an Ihren Parteitagsort zum Ausdruck bringen wollen – übrigens in Sicht- und Hörweite. Dann gibt es natürliche Folgen, die im Versammlungsrecht existieren, und es ist Sache der Polizei, dies vor Ort zu regulieren. Genau das ist der Punkt, weswegen ich Ihnen sage: Sie haben Ihren Parteitag durchgeführt. 20 000 Menschen haben in dieser Stadt demonstriert. Das ist genau das, was grundsätzlich der Verfassungsgeber unter Artikel 8 des Grundgesetzes vorgesehen hat. – Damit wäre ich am Ende meiner Ausführungen zur Frage von Herrn Thumm. (Vereinzelt Beifall BÜNDNISGRÜNE – Zuruf) – Ich kann es auch länger ausführen, aber ich möchte es dem Hohen Haus ersparen. (Zurufe AfD: Oh!) Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe es quasi schon ausgeführt: Das Ganze, was die AfD jetzt als biblische Märtyrerinszenierung bringt, ist vor allem ein langweiliges Märchen, weil man gemerkt hat, dass es offenbar selbst nach einer Sondersitzung des Innenausschusses vor drei Wochen nicht so richtig fruchtet, und nun muss es mit neuen Schaurigkeiten angereichert werden. Ich möchte dazu einmal Folgendes feststellen: Erstens. Die AfD hatte im Innenausschuss einen umfassenden Fragenkatalog vorgelegt. Die Antworten kamen heute Morgen. Das heißt, Sie haben eine Aktuelle Debatte angemeldet, bei der Sie selbst nicht wussten, worum es ging. Das zeigt doch schon, dass es hier einzig und allein um eine Selbstinszenierung und nicht um eine Sachverhaltsaufklärung geht. (Sebastian Wippel, AfD: Das stimmt – ein Stück weit!) Zweitens. Es ist grundsätzlich so, dass das größte Demokratiedefizit, das es in Riesa an diesem Tag gab, definitiv nicht der zivilgesellschaftliche Protest, sondern der Parteitag der AfD selbst sein dürfte, und Ihr Denken, dass Demokratie bedeute, Verfassungsfeinde könnten unwidersprochen antidemokratische Hetze verbreiten. (André Barth, AfD: Wer hat denn gehetzt?) Das ist nicht Sinn der Demokratie. Das ist nicht Sinn der Versammlungs- und Meinungsfreiheit – auch wenn Sie das gern hätten –, aber Widerspruchsfreiheit zu verschaffen, ist nicht die Aufgabe der Polizei, sondern Sie müssen mit Gegenprotest konfrontiert werden können. Drittens. Die Versammlungslage in Riesa fand im Rahmen der Verfassung und des Versammlungsgesetzes statt und Straftaten werden verfolgt. Natürlich darf es keine Gewalttaten geben und die Polizei hat diese in der Regel verfolgt. Die Polizei ist – teilweise auch massiv – gegen Störungen vorgegangen. Es gibt genügend Vorhalte auch gegen die sächsische Polizei, was einzelne Maßnahmen angeht. Selbstverständlich muss das Ganze insgesamt verhältnismäßig sein. Aber wie ich bereits ausgeführt habe – ich bin übrigens der Letzte, der die Sicherheitsbehörden über den grünen Klee lobt; davon kann der Innenminister noch aus gemeinsamen Koalitionszeiten ein Lied singen –, muss man bei der Gesamtgemengelage sagen: Dieser Einsatz war gut vorbereitet gewesen. Es war eine Versammlungslage, bei der 20 000 Gegendemonstranten, 4 000 Polizisten, 1 000 Parteitagsmitglieder und noch Menschen, die in Riesa – einer nicht ganz so großen Stadt – wohnen, zusammenkommen, und das ergibt natürliche Folgen. Man muss sich die Frage stellen, ob das vom Versammlungskonzept gut gelaufen ist. Wir hatten die Versammlungsbehörde im Ausschuss. Ich hatte das Gefühl, dort hat sich eine Versammlungsbehörde wirklich lehrbuchartig darüber Gedanken gemacht, wie sie dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit in einer solchen Situation größtmöglich zur Geltung verhilft und Ihren Parteitag durchsetzt. Das war meines Erachtens lehrbuchhaft. Ob nun der Polizeieinsatz im Nachgang so lehrbuchhaft war – das Meisterstück, wie der Innenminister behauptet –, daran habe ich meine Zweifel, aber im Großen und Ganzen ist dieser Tag störungsfreier verlaufen, als es viele vermutet haben. (André Barth, AfD: Störungsfrei?! Der größte Witz!) Zu guter Letzt möchte ich in Ihre Richtung noch mal sagen: Wenn Sie selbst die große geistige Leistung des Grundgesetzes nicht zu erkennen vermögen, dass unser freiheitlicher Rechtsstaat stets die gesellschaftliche Zumutung in sich trägt, dass der Staat Ihnen – einer verfassungsfeindlichen Partei – selbst einen Parteitag ermöglicht (Zuruf AfD: Na, na!) und diesen mit aller Macht schützt und dabei mehr als nur einmal die Grenzen der Verhältnismäßigkeit im Umgang mit dem Gegenprotest erreicht, dann ist das Ihr Problem, aber definitiv kein Demokratieproblem. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, CDU, BSW, SPD und Die Linke) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Es sprach Valentin Lippmann von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Für die Fraktion Die Linke Herr Gebhardt, bitte. (André Barth, AfD: Jetzt kommt der nächste Leckerbissen!)
