Alexander Dierks
Damit beglückwünsche ich auch Sie zur Wahl. Wir fahren mit dem Wahlvorschlag der Fraktion SPD in der Drucksache 8/1121 fort. Zur Wahl steht Herr Albrecht Tagesordnungspunkt Wahl von Mitgliedern und G-10-Kommission des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Die Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für die G-10-Kommission des Sächsischen Landtags wird gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Artikel10-Gesetzes im Freistaat Sachsen durchgeführt. Sie werden vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. Für die drei zu wählenden Mitglieder und deren Stellvertreter liegen Ihnen in der Drucksache 8/1135 für die CDUFraktion und der Drucksache 8/1128 für die AfD-Fraktion Wahlvorschläge der beiden nach § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung vorschlagsberechtigten Fraktionen vor. Meine Damen und Herren! Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt, allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage deshalb, ob jemand der Wahl durch Handzeichen widerspricht. – Das ist nicht der Fall. Das heißt, wir können die Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder Pallas. Ich bitte um das Handzeichen, wenn Sie den Wahlvorschlag der SPD unterstützen möchten. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei wenigen Enthaltungen und einer überwältigenden Vielzahl von Jastimmen ist Herr Kollege Pallas gewählt. Ich frage auch ihn, ob er die Wahl annimmt.
