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Thomas Löser

GRÜNE 19.12.2024 Sitzungen 8/5

Danke sehr. Ich würde, da ich das Gefühl habe, dass der Aufmerksamkeitspegel deutlich sinkt, gern zur Kenntnis geben, dass wir uns über den Antrag freuen. Wir werden zustimmen. Es gibt Differenzierungen. Die Stoßrichtung ist vollkommen richtig. Wir stimmen zu. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Löser sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Ich frage Herrn Berger, ob er Redebedarf hat. – Offenbar nicht. Dann frage ich erneut die Fraktionen, ob es ihrerseits weiteren Redebedarf gibt. – Das sehe ich auch nicht. Dann übergebe ich wiederum an Frau Staatsministerin Kraushaar. Sie sind heute eine gefragte Person. Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Zum dritten Mal nun beschäftigt sich das Hohe Haus mit Wohnraumförderung und den ordnungsrechtlichen Eingriffen in den Wohnungsmarkt. Das ist gut so. Ich bin mir sicher, dass diese thematische Schwerpunktsetzung von vielen sächsischen Bürgerinnen und Bürgern begrüßt wird, und ich danke Ihnen für die Initiative zu dieser Debatte. Gleichwohl verzichte auch ich auf Wiederholungen. Der Antrag enthält einige neue Aspekte, auf die ich im Folgenden fokussiert eingehen möchte. Zum Auftakt schlägt der Antrag eine Evaluierung der Förderrichtlinien gebundener Mietwohnraum und preisgünstiger Mietwohnraum vor und begründet dies mit der Notwendigkeit, Antragshemmnisse abzubauen. Diese Antragshemmnisse kann ich offen gestanden gar nicht erkennen. Die Bewilligungszahlen für die beiden Richtlinien werden in diesem Jahr fast 80 Millionen Euro über den Bewilligungen des letzten Jahres liegen. Zudem gibt es für beide Richtlinien mehr Anträge, als bewilligt werden können. Zur Wahrheit gehört aber auch: Sachsen muss immer wieder größere Beträge von Bundesmitteln zurückgeben. Das liegt zwischenzeitlich ausschließlich daran, dass der Bund seine Mittel nicht flexibel, sondern in jeweils fünf fest vorgegebenen Jahresscheiben zur Verfügung stellt. Entsprechend passen diese Jahresscheiben oft nicht zum zeitlichen Ablauf der Bauvorhaben. Leider sind bislang alle Versuche gescheitert, den Bund zu einer zeitlich flexibleren Mittelbereitstellung zu bewegen. (Unruhe im Saal) Ich möchte gerne betonen: Wir geben nur noch Bundesmittel in einzelnen Jahresscheiben zurück, die zu keinem Projekt gepasst haben. Auch wenn die zuständige Bauabteilung meines Hauses zusammen mit den Verwaltungen der Städte Leipzig und Dresden sowie mit der Bewilligungsbehörde SAB den Mitteleinsatz in aufwendigen fortlaufenden Abstimmungen optimiert, ist es mit den Bewilligungen trotzdem nicht möglich, die vorgegebenen unflexiblen Jahresscheiben vollständig auszuschöpfen. Insofern kann aus meiner Sicht nicht mehr von Antragshemmnissen gesprochen werden. (Unruhe im Saal) Auch für die Neubauförderung nach der Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum hätte insbesondere die Stadt Leipzig in diesem Jahr mehr Mittel binden können als vorhanden waren. (Unruhe im Saal – Glocke des Präsidenten) – Vielen Dank. (Beifall SPD) Daher halte ich eine diesbezügliche Evaluierung der Richtlinie nicht für erforderlich. Zu Punkt 1 b, dem Vorschlag, die Förderung an den Baukostenindex zu koppeln, habe ich bereits beim vorherigen Tagesordnungspunkt darauf verwiesen, dass die gestiegenen und steigenden Baukosten bereits in den Richtlinien berücksichtigt sind. Unter Punkt 1 c wird die Berücksichtigung der realen Angebotsmieten in der Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum vorgeschlagen. Auch hier darf ich Ihnen darlegen, dass dies bereits der Fall ist. Die Höhe der Förderung wird auf der Grundlage von erhobenen aktuellen Angebotsmieten berechnet, wobei sogar die zu erwartende Steigerung der Angebotsmieten während der kompletten Bauzeit berücksichtigt wird. Beim Wohngeld – ich habe bereits an anderer Stelle darauf hingewiesen – findet die Dynamisierung ab 1. Januar 2025 statt und damit natürlich die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung. Nun zu Ihrem Vorschlag, auch die Sonderregelungen für Denkmale, die in der BEG-Förderung des Bundes – Bundesförderung für effiziente Gebäude – enthalten sind, in die Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum aufzunehmen. Das ist in der Richtlinie noch nicht enthalten, aber auch hier ist mein Haus nicht untätig geblieben. Eine entsprechende Ergänzung der Richtlinie wird bereits geprüft. Zur Verlängerung der Belegbindungszeiten enthält der Koalitionsvertrag bereits die Aussage, dass die Bindungsdauer von sozialem Wohnraum dauerhaft angelegt und auf bis zu 30 Jahre steigen soll. Es bleibt festzuhalten: Auch hier hat die Medaille wie immer zwei Seiten. Eine Verlängerung der Bindungsdauer auf bis zu 30 Jahre würde bedeuten, dass die Förderung, die den Mietverzicht für den Investor ausgleicht, auch über einen längeren Zeitraum finanziert werden muss. Bei gleichem Mittelvolumen – das wäre eine Aufforderung, dass wir das Mittelvolumen erhöhen – führt das direkt zu einer geringeren Anzahl an geförderten Wohnungen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gestatten Sie mir nun noch ein paar ganz kurze Anmerkungen zu ordnungsrechtlichen Eingriffsmaßnahmen. Über die Mietpreisbremse sowie die Kappungsgrenze und deren Verlängerung haben wir bereits heute Vormittag gesprochen. Weitere Eingriffsmaßnahmen, zum Beispiel der Erlass einer Rechtsverordnung, die gemäß § 250 Baugesetzbuch die Umwandlung von Mietwohnraum in Wohneigentum unter Genehmigungsvorbehalt stellt, führen nicht dazu, dass mehr Wohnungen gebaut werden. Allein das hilft, langfristig den Wohnungsmarkt zu entlasten. Daher sollten alle Maßnahmen, die Investoren einschränken, kritisch und äußerst sorgfältig geprüft werden. Nicht zuletzt wäre wenig Wirkung – das vermuten wir – mit mehr Aufwand verbunden, genauer gesagt, mit mehr Bürokratie. Das kann nicht in unserem Interesse sein. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD und BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Staatsministerin Kraushaar sprach für die Staatsregierung. Jetzt frage ich die Fraktion die Linke, ob das Schlusswort begehrt wird. – Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Abstimmung. Ich stelle nun die Drucksache 8/655 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Dafür-Stimmen und einer großen Mehrheit an Gegenstimmen ist diese Drucksache nicht beschlossen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Tagesordnungspunkt Fragestunde Drucksache Es wurden keine mündlichen Anfragen eingereicht. Der Tagesordnungspunkt ist ebenfalls beendet. Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 5. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Die Einladung und die Tagesordnung für die nächste Sitzung gehen Ihnen rechtzeitig zu. Ich wünsche Ihnen persönlich ein friedliches und wunderschönes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch ins neue Jahr. Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar Meine Damen und Herren, ich rufe auf 8/668 Ich erinnere noch einmal daran, dass das Präsidium heute noch tagt, nämlich 15 Minuten nach dieser Sitzung, das heißt: 18:20 Uhr, im Saal 2. schlossen. Vielen Dank. (Schluss der Sitzung: 18:06 Uhr) 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

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