landtag.sachsen.de ↗

Jan-Oliver Zwerg

AfD 19.12.2024 Sitzungen 8/5

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Bei einem so wichtigen Antrag der BÜNDNISGRÜNEN muss ich noch einmal ans Pult. Es ist interessant zu sehen, wie die Fraktion und die Partei, die den ganzen Schlamassel mit verursacht hat, jetzt versucht, eine Art Schadensbegrenzung zu vollziehen. Was Sie in Ihrem Antrag vorgeschlagen haben, ist nicht gerade der große Wurf. Das muss man auch einmal sagen. Thema Parkplätze in der Innenstadt, das kann man so sehen. Es gibt kaum Parkplätze und gebaut werden muss trotzdem. Alles okay, kann man machen. Aber kommen wir einmal zu den eigentlichen Ursachen. (Zuruf Albrecht Pallas, SPD) Wir müssen bauen, bauen, bauen, Herr Pallas, das hat auch der Kollege von der CDU-Fraktion heute schon gesagt. Wir müssen vor allen Dingen mal etwas preiswerter bauen. Auch der Typ E ist nicht die Lösung, die uns komplett von allem befreit, was jetzt momentan teuer ist. Das ist ein weiteres Regelwerk. Es hätte eigentlich gereicht, wenn wir die Regeln, die wir schon haben, etwas entschlackt hätten. Für die Bauwirtschaft ist Alarm angesagt. Alles, was Sie sich vorstellen, wird nicht eintreten. Das hätte lange eintreten können. Wir haben im Bereich Geschossbau ein Minus von 30 % pro Jahr in den letzten zwei Jahren. Das haben auch die GRÜNEN festgestellt. Im Einfamilienhausbau sieht es noch schlimmer aus. Dort sind wir bei über 40 %. Das hat alles Gründe. Die Bauzinsen sind momentan etwas gesunken und liegen bei ungefähr 3,5 %. Es geht nicht nur um die Einzelerwerber einer Immobilie im ländlichen Raum oder eines Einfamilienhauses am Rande der Stadt, sondern es geht um alle, die in eine Wohnung investieren. Dabei sind wir mit 3,5 % Bauzinsen momentan ganz gut aufgestellt. Ich kann mich daran erinnern, dass wir vor 15 bis 20 Jahren mit 6 % zu tun hatten. Da war es dennoch eher möglich zu bauen, weil die Baupreise auf einem viel, viel niedrigeren Niveau waren und sich das im Verhältnis zu den Einkommen anders dargestellt hat. Dort müssen wir wieder hinkommen. Es ist heutzutage so, dass eine junge Familie mit zwei Kindern, die gerne ein Einfamilienhaus bauen möchte, schon einmal locker 5 000 Euro Nettoeinkommen braucht, sonst wird sie nicht finanziert. Schauen wir uns einmal die Standards an. Wir gehen vom GEG-Haus 100 aus und dann staffelt sich das über 85, 70, 55 und 40 herunter. Diese Standards sind momentan da. Eine Steigerung ist noch möglich, aber das ist das jetzt Übliche. Der Standard 40 sollte schon Anfang 2024 als Mindeststandard zum Tragen kommen. Wir sind noch bei Effizienzhaus 55. Aber die Baukosten sind dermaßen in die Höhe gegangen, dass die Leute das nicht mehr finanzieren können, weder die, die sich ein Häuschen bauen wollen, noch die, die in ein Objekt investieren, was sich vermieten lässt. Das passt nicht mehr zusammen. Wir sind an dem Punkt, wo wir sagen müssen, es wird leider so weitergehen, weil sich die Rahmenbedingungen nicht verbessern. Einen großen Anteil daran haben ausgerechnet die GRÜNEN, dass es so teuer geworden ist. (Beifall AfD) Immer mehr und mehr und teure Dämmstoffe. Wenn die Baustoffe teurer werden, dann hat das eine Ursache. Es ist nicht nur die Coronakrise gewesen, auch nicht der Ukrainekrieg. Es sind vor allen Dingen die hohen Energiepreise. Das hatte ich heute Morgen schon angeschnitten. Hohe Energiepreise, teure Baustoffe und damit teures Bauen, was am Ende nicht mehr finanzierbar ist, weder für Eigennutzer noch für Investoren. Das, meine Damen und Herren, muss geändert werden. Dort sind wir an einem Punkt, wo wir nicht mehr weiterkommen. Wir müssen zurückfahren. Wir können uns im Bauen den Mercedes schlichtweg nicht leisten. Wir können uns den Mercedes im Bauen nicht leisten! Wir müssen zurück zum Volkswagen. Es hilft alles nichts. Wenn es dann irgendwann wieder möglich ist, dann können wir die Standards etwas anheben. Meine Damen und Herren! Leute, die aus dem Immobilienfach oder aus der Baubranche kommen, wissen, dass ein Effizienzhaus Standard 85 und 70 Sinn macht und alles, was in Richtung Effizienzhaus 40 geht, ist Liebhaberei. Das ist völlig unnötig. Der Primärenergiebedarf, der dann eingespart wird, ist rechnerisch und ökonomisch völliger Irrsinn. Deswegen appellieren wir als AfD-Fraktion, zu den Standards zurückzugehen, die ökonomisch Sinn gemacht haben. Dann wird es für die Bauwirtschaft in Sachsen wieder aufwärtsgehen. Vielen Dank. (Beifall AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Zwerg sprach in der zweiten Rederunde für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich jetzt an die Staatsregierung. Frau Staatsministerin Kraushaar, bitte schön. Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf heute zum zweiten Mal im Hohen Haus zur Wohnungspolitik sprechen, nun anlässlich des umfassenden Antrages mit einem breiteren Themenspektrum. Der Antrag enthält sehr viele, auch aus meiner Sicht wichtige und richtige Forderungen. Gerade deshalb sind die meisten auch bereits umgesetzt oder für die Zukunft im Koalitionsvertrag verankert. Ich würde mich freuen, wenn ich bei der Realisierung dieser wichtigen Punkte auf Ihre Unterstützung hoffen dürfte. Die Kosten des Wohnungsneubaus sind aktuell nicht mit den Mieten zu finanzieren, die gerade in Sachsen – überwiegend jedenfalls – günstig sind. Dadurch wird die Lücke zwischen Wohnungsangebot und -nachfrage zu langsam geschlossen, zumindest, wenn sie auf die Nachfrage in Dresden und Leipzig schauen. Unser wichtigstes gemeinsames Ziel muss es sein, Hemmnisse abzubauen, die den Wohnungsneubau behindern bzw. dazu beizutragen, dass Neubau bezahlbar ist. Die in den letzten Jahren rückläufigen Zahlen der Baugenehmigungen in Sachsen sind aus meiner Sicht ein Warnsignal. Um dem entgegenzuwirken, wurden unter anderem Ende Januar 2024 Änderungen in die Sächsische Bauordnung aufgenommen. Ich nenne die Genehmigungsfreistellung für den Dachgeschossneubau oder -ausbau, die Erleichterung bei der Stellplatzpflicht und nicht zuletzt die Ermöglichung des Gebäudetyps E. Einfacher und damit kostengünstiger Bauen, das ist und bleibt ein wichtiges Ziel. Andererseits braucht es, wie der Antrag auch ausführt, eine umfassende, aber sehr zielgenaue Wohnraumförderung. Ich freue mich, dass im Koalitionsvertrag festgehalten ist, dass die Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau weiterhin kofinanziert werden sollen. Das ist ein finanzieller Kraftakt; aber ein wichtiger, damit Wohnen in Sachsen für jede und jeden bezahlbar bleibt. So werden wir einerseits die Förderung des Sozialwohnungsneubaus und andererseits die barrierearme, zeitgemäße und vor allem klimafreundliche Modernisierung von Sozialwohnungen fortsetzen. Nachdem wir im Jahr 2023 bereits die stolze Summe von rund 120 Millionen Euro bewilligen konnten, werden wir bis zum Ende des laufenden Jahres 2024 voraussichtlich rund 200 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau gebunden haben. Das ist, um bei der Bezeichnung Kraftakt zu bleiben, einer, der auch deshalb lohnend ist, um in Sachsen Familienpolitik, Politik für Menschen mit Beeinträchtigungen, für ältere Menschen, schlicht Politik für alle Sächsinnen und Sachsen zu machen. Ein Zuhause, das ist heute mehrfach angesprochen worden, ist ein essenzielles Bedürfnis des Menschen. Nicht zuletzt unterstützt die Förderung außerdem die Bauwirtschaft mit ihren Haupt- und Nebengewerken. Die im Antrag geforderte Anpassung der Förderung an die Steigerung der Baupreise haben wir in diesem Jahr in die Richtlinie gebundener Mietwohnraum aufgenommen. Dort ist sogar die zu erwartende Baupreissteigerung bis zum Ende des fünfjährigen Förderzeitraumes einkalkuliert. Meine Damen und Herren Abgeordneten! Für die Eigenheimförderung wird im Antrag unter Punkt IV das Ziel beschrieben, dass die Förderung nicht zu Neubauten auf der grünen Wiese, „sondern mehr zum Erhalt von Bestandsbauten und zur Stärkung von Ortskernen beitragen soll“. Diesen Ansatz teile ich ebenfalls. Ich freue mich, dass die Förderung in den letzten Jahren verstärkt darauf ausgerichtet wurde. Die Eigenheimförderung ist im Jahr 2024 nur noch zu 15 % in Neubauvorhaben und bereits zu 85 % in Bestandsgebäude geflossen. Dazu trägt nicht zuletzt das Programm mit dem schönen Namen „Jung kauft alt“ bei, mit dem die Sanierung und Wiederbelebung älterer Gebäude gefördert wird. Die Regelung, dass Neubauten nur im Innenbereich von Gemeinden gefördert werden, wirkt auch der Zersiedelung aktiv entgegen. Mit der in diesem Jahr reaktivierten Richtlinie Wohnen im ländlichen Raum ist auch eine verstärkte Förderung von Eigenheimen außerhalb der Großstädte möglich. Zudem stärkt die Richtlinie die Sanierung von Eigenheimen. Allerdings ist der Wunsch nach einer Verbesserung der Förderkonditionen nicht umsetzbar, da die Nachfrage bereits jetzt deutlich über den zur Verfügung stehenden Mitteln liegt. Dies liegt nicht zuletzt auch an den nach wie vor hervorragenden Zinskonditionen, die mit unter einem Prozent für die kompletten 25 Jahre Darlehenslaufzeit ein oft entscheidender, zuverlässiger Beitrag für eine sichere Gesamtfinanzierung eines Familienheimes sind. Um der hohen Nachfrage gerade in Zeiten der Zins- und Baukrise nachkommen zu können, haben wir in diesem Jahr zweimal die Mittel zusätzlich aufgestockt. Im Ergebnis konnte mein Haus 135 Millionen Euro zur Verfügung stellen, die auch bereits mit Anträgen belegt sind. Gegenüber der Bewilligungssumme von knapp 79 Millionen Euro im Jahr 2023 haben wir damit die Eigentumsförderung um 66 Millionen Euro im Jahr 2024 verstärkt. Meine Damen und Herren Abgeordneten! Diese hier aufgeführte, eindrucksvolle Bilanz ist dem unermüdlichen Wirken meines Vorgängers, Thomas Schmidt, aber natürlich auch dem Haushaltsgesetzgeber, also diesem Hohen Hause, zu verdanken. Es ist gut und wichtig, wenn wir auf diesem Weg konsequent weitergehen. Lassen Sie mich kurz auf zwei weitere Themen des Antrags eingehen. Ich komme zum ersten Thema: die Finanzierung der Beratungsstelle Dezentrale Sachsen, die gemeinschaftliche Wohnprojekte berät, die Kommunen über die Vorteile solcher Wohnprojekte informiert und bei den entsprechenden Konzeptvergaben unterstützt. Ich freue mich, dass der Koalitionsvertrag ausdrücklich die Fortführung des Beratungsnetzwerkes vorsieht. Ich konnte das in der entsprechenden Arbeitsgruppe mit verhandeln. (Beifall CDU, SPD und vereinzelt BÜNDNISGRÜNE) Das zweite Thema betrifft die verstärkte Unterstützung des barrierefreien Umbaus von Wohnungen. Ich bin vorhin näher darauf eingegangen. Dies ist im Koalitionsvertrag weiterhin vorgesehen. Realisiert wird das derzeit durch die sehr stark nachgefragte Sanierungsrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum und die ebenso stark und weiter zunehmend nachgefragte Förderung zur Wohnraumanpassung. Wenn wir in diesen beiden Bereichen das hohe Investitionsniveau halten oder sogar noch etwas ausbauen könnten, wäre das aus meiner und aus der Sicht meines Hauses eine sehr effektive und effiziente Förderung des notwendigen Barriereabbaus im Wohnbestand. Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sie sehen, dass die Staatsregierung im Bereich Wohnungsbau bereits viel unternommen hat und hier auch in Zukunft einen wichtigen Handlungsschwerpunkt sieht. Ich freue mich darauf, diesen Bereich unseres Landes in den nächsten Jahren mit gestalten zu dürfen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD und BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsministerin Kraushaar sprach für die Staatsregierung. Ich sehe an Mikrofon 6 Herrn Kollegen Zwerg von der AfD-Fraktion, vermutlich mit einer Kurzintervention. Ist das richtig?

Alle Reden von Jan-Oliver Zwerg Protokoll ↗