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Christian Piwarz

19.12.2024 Sitzungen 8/5

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich werde den Moment, in dem ich offensichtlich kurzzeitig Welpenschutz genieße, auskosten. (Vereinzelt Heiterkeit) Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es ist täglich zu vernehmen: Die Konjunkturdaten geben wenig Anlass zu Optimismus. Auch auf die Steuereinnahmen blicken wir mit gedämpften Erwartungen. Angesichts dessen stehen alle öffentlichen Haushalte vor erheblichen Herausforderungen, der Haushalt des Freistaates Sachsen genauso wie die Haushalte der kommunalen Familie. Als Haushaltsgesetzgeber und Gesetzgeber für den kommunalen Finanzausgleich obliegt dem Sächsischen Landtag – also uns allen hier – die verantwortungsvolle Pflicht, alle öffentlichen Belange abzuwägen und anschließend zu entscheiden. Solange der Landtag aber noch keine entsprechenden Beschlüsse gefasst hat, gelten die verfassungsmäßigen Leitplanken der vorläufigen Haushaltsführung. In dieser Zeit ist es Aufgabe der Staatsregierung, die nötigen Ausgaben zu leisten, auch an die Kommunen, und genau das tun wir. Im Gegensatz zum Landeshaushalt ist das Sächsische Finanzausgleichsgesetz ein Gesetz mit Dauerwirkung. Es wird also nicht zum Jahresende 2024 unwirksam, sondern es bleibt bis zu seiner Änderung mit all seinen Regelungen in Kraft. Dazu gehört auch § 31 Abs. 4. Damit wird das Staatsministerium der Finanzen ermächtigt, in der haushaltslosen Zeit Abschlagszahlungen an die Kommunen zu leisten. Diese vorläufigen Abschlagszahlungen dürfen insgesamt nicht höher sein als die Zuweisungen im Vorjahr. Im Übrigen bemessen sie sich nach der kommunalen Finanzausgleichsmasse für das aktuelle Ausgleichsjahr 2025, die sich aufgrund der Steuerschätzung voraussichtlich ergibt. „Voraussichtlich“ auch deshalb, weil einer endgültigen Entscheidung durch den Gesetzgeber nicht vorgegriffen werden kann. Das Staatsministerium der Finanzen hat bei der Bemessung dieser vorläufigen Finanzausgleichsmasse all jene Vereinbarungen mit den kommunalen Landesverbänden berücksichtigt, die sich nach den bisher und weiterhin geltenden Regelungen des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes bereits abbilden lassen. Zugunsten der Kommunen wurde also rechnerisch angenommen, dass diese Vereinbarungen vom Landtag voraussichtlich so beschlossen werden. Damit geht die Staatsregierung im Interesse der Kommunen bis an die Grenze der gesetzlich zulässigen Voraussicht, ohne dabei die abschließende Entscheidung des Gesetzgebers vorwegzunehmen; denn die allein nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz errechnete Finanzausgleichsmasse wäre durch die höheren Abschlagszahlungen bis zur Jahresmitte 2025 noch nicht erreicht. Die Entscheidung der Staatsregierung, die Abschlagszahlungen für die Kommunen so hoch wie voraussichtlich möglich zu gestalten, ist vor allem eine Entscheidung in Verantwortung für die kommunalen Haushalte. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Innerhalb der ohnehin herausfordernden wirtschaftlichen Gesamtlage wird die vorläufige Haushaltsführung des Freistaates keine zusätzliche Belastung des kommunalen Finanzausgleichs bedeuten. Im Gegenteil: Alle Abschlagszahlungen erfolgen in Höhe der voraussichtlich späteren Festsetzung ohne Abzüge und pünktlich ab Anfang Januar. Die Vorbereitungen dafür laufen planmäßig schon seit einiger Zeit, federführend im Staatsministerium der Finanzen und in Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen im Statistischen Landesamt sowie in der Landesdirektion. Eine Belastung des kommunalen Finanzausgleichs würde sich daher nur dann abzeichnen, wenn die haushaltslose Zeit auch in der zweiten Jahreshälfte 2025 besteht. Es liegt also in unser aller, aber vornehmlich in Verantwortung dieses Hohen Hauses, dies abzuwenden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach meiner Einschätzung wurde der Zielrichtung des vorliegenden Antrages mit unserem Vorgehen bereits entsprochen. Auch in haushaltslosen Zeiten bleiben wir stark an der Seite der Kommunen. Einer zusätzlichen Beschlussfassung bedarf es nach meinem Dafürhalten nicht. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war der Staatsminister der Finanzen, Christian Piwarz, für die Sächsische Staatsregierung. Wir kommen nun zum Schlusswort. Dieses hält erneut Herr Kollege HentschelThöricht von der BSW-Fraktion.

Protokoll ↗