Ronny Wähner
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Liebe Kollegen vom BSW, als ich Ihren Antrag gelesen habe, habe ich mich gefragt: Welchen Bericht wollen Sie eigentlich? Es liegen sehr viele Berichte und sehr viele Zahlen vor. Es gibt nicht diese eine Zahl oder diesen einen Bericht, der der Weisheit letzter Schluss ist. Wir sind hier – ich sehe es Ihnen ein wenig nach, weil Sie neu in dem Geschäft sind – in einem sehr komplexen System unterwegs, dem Finanzausgleichssystem. Damit muss man sich auseinandersetzen, wenn man es verstehen und dazu mitreden will. (André Barth, AfD: Dazu hat die Zeit noch nicht gereicht, Herr Wähner!) Populistische Forderungen kann man ohne Sachkenntnis aufmachen, aber Lösungsvorschläge bringt man nur ein, wenn man sich mit dem System auseinandersetzt. Es gibt einen permanenten Austausch zwischen den Ebenen des Landes und der kommunalen Ebene. Ein ganz wesentlicher Baustein, der unser Finanzausgleichssystem trägt, ist der Gleichmäßigkeitsgrundsatz I. Wir als Freistaat bilden mit der kommunalen Ebene eine Schicksalsgemeinschaft. Wir nehmen die Einnahmen zusammen, das, was die kommunale Ebene einnimmt, und das, was wir als Land einnehmen oder an Zuweisungen bekommen. An Steuern haben wir als Land nur die Grunderwerbssteuer. Ansonsten sind wir abhängig von den Finanzzuweisungen des Bundes bzw. anderer Bundesländer. Diese Einnahmen werden zusammengerechnet und dann nach einer feststehenden Quote verteilt. Grundlage für die Quote war die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kommunen. Das ist in vielen Bundesländern der Fall. Dies bedeutet, dass bei steigenden Einnahmen jede Seite profitiert, aber bei gegenläufigen Tendenzen beide die gleichen Herausforderungen haben, mit weniger Geld auszukommen. In diese Zeit kommen wir jetzt verstärkt. Trotzdem ist es üblich und eine gute gelebte Praxis gewesen, dass dieser Mechanismus nicht einfach dazu genommen wird, um das Finanzausgleichsgesetz für das Doppelhaushaltsjahr festzulegen. Vielmehr gibt es Verhandlungen über den Finanzausgleich, die für die Jahre 2025 und 2026 schon erfolgt sind. Letztendlich beschließen wir ihn hier. Daran können wir gern Änderungen vornehmen, müssen aber die Wechselwirkungen betrachten, die sich ergeben, wenn man daran etwas ändert. Zum Beispiel konnten in den Verhandlungen zugunsten der kommunalen Seite die negativen Abrechnungsbeträge, die in den Jahren 2023 und 2024 entstanden sind, gestundet werden. Negative Abrechnungsbeträge – ganz kurz erklärt – sind das Geld, das die Kommunen aufgrund der vorher festgelegten Finanzzuweisungen schon erhalten haben, was dann aber mehr als das war, was den Kommunen eigentlich zugestanden hätte. Das Geld hätten wir eigentlich im zukünftigen Finanzausgleichsgesetz gegenrechnen können. Das wird aber nur zum Teil gemacht, um die Kommunen in der aktuellen Situation nicht noch zusätzlich zu belasten. Deshalb sind diese Verhandlungen eine gute Tradition. Viele von uns sind Mitglied im Kreistag. Dort kann man sich das Thema Kreisumlage anschauen. Genauso hart läuft es, wenn der Finanzminister das mit der kommunalen Familie verhandelt. Das gehört einfach dazu. Am Ende muss man irgendwie gleich zufrieden oder unzufrieden sein. Christian Piwarz nickt. Er wird bald seine Erfahrungen in diesem Zusammenhang machen dürfen. Es ist aber gut, dass wir in diesem Zusammenhang im Austausch sind. Wir sind zum Teil Mandatsträger der kommunalen Familie. Alle haben mit den Kostensteigerungen zu kämpfen, auch wir als Land. Wir werden es merken, wenn wir hier den Landeshaushalt beschließen. Die Herausforderungen haben wir selbst. Man kann schnell mehr Geld ausgeben. Aber wenn das Ende kommt, dann kommt das Ende. Aber es gibt ein paar spezielle Dinge. Wir sind in unserem Land vorbildlich und haben uns selbst in unserer Landesverfassung zum Konnexitätsprinzip verpflichtet. Wenn es zusätzliche Aufgaben für die kommunale Familie gibt, dann müssen wir die Finanzierung dazu sicherstellen. Leider gibt es dieses Konnexitätsprinzip nicht zwischen dem Bund und der kommunalen Ebene. Das betrifft insbesondere die Sozialausgaben. Das ist ein Grund, warum die Landkreise und kreisfreien Städte massive Haushaltsprobleme haben. Die Soziallasten steigen massiv ohne eine entsprechende Gegenfinanzierung. Wir als Land haben schon unterstützt und unterstützen auch zukünftig. Es gibt jetzt schon eine Regelung im FAG, die beinhaltet, dass wir über 160 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich an die Landkreise und kreisfreien Städte für Soziallasten ausreichen, aber das wird nicht reichen. Man muss sich aber auch einmal die Standards anschauen, und das ist hart. Es ist zu sehen, dass man mehr Geld ausgibt, als man sich eigentlich leisten kann. Diese Herausforderung werden wir in den nächsten Jahren massiv haben. Der Finanzierungsanspruch der Kommunen gegenüber dem Freistaat, der sich aus der Sächsischen Verfassung ergibt, heißt aber nicht, dass ein Vollfinanzierungsanspruch erwächst, sondern nur eine faire Verteilung bzw. eine angemessene faire Anteilsfinanzierung. Wir sind an der Seite der Kommunen, sehen die Sorgen und sind im Austausch. Wir wollen dort auch zukünftig einen engen Austausch, denn die Finanzierung ist ein dynamischer Prozess, der sich fast täglich ändert. (Jens Hentschel-Thöricht, BSW, meldet sich zu einer Zwischenfrage.) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Kollege, sind Sie bereit, eine Zwischenfrage zu akzeptieren? – Bitte, Herr Kollege Hentschel-Thöricht.
