Jan-Oliver Zwerg
Gut, Herr Löser, die konzeptionelle Ausschreibung, die Sie jetzt erwähnt haben, kann ja so lange noch nicht vorhanden sein; denn ich bekomme ja das Feedback von den Bauträgern, die in Dresden aktiv sind, Herr Löser. (Thomas Löser, BÜNDNISGRÜNE: 15 Jahre!) Ich nenne jetzt keine Namen, aber wir können uns ja noch einmal eins zu eins darüber verständigen. So, das ist das eine. Das andere: Natürlich ist es richtig, wenn Sie sagen, dass die Mietpreisbremse nur für dies und das gilt. Aber Sie müssen den gesamten Wohnungsmarkt betrachten und das eine zieht doch das andere hinterher. Wenn wir bauen, bauen, bauen, dann haben wir auch weniger Probleme mit Bestandsgebäuden und generell mit dem Bedarf einer Mietpreisbremse. Die sächsischen Wohnungsgenossenschaften, übrigens selbst in den Großstädten, sagen: Wir haben noch genügend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung. Das ist eine Aussage des Verbandes. (Zuruf Albrecht Pallas, SPD) Also, entschuldigen Sie, auch dort war das ja Thema. Ich glaube, wir hatten zum Jahresende im Sommer schön auf der Terrasse beim Chiaveri diese Runde, bei der alle da waren und wo wir gemeinsam gesessen haben. Nicht wahr? Da hatte ich ja auch das Thema angesprochen, ob wir einen Verdrängungswettbewerb aufgrund von Zuzug von Ausländern haben. Es wurde vehement gesagt: Nein, ist überhaupt kein Problem. Das sei in Sachsen überhaupt kein Problem für die Genossenschaften. Es wäre genügend Wohnraum vorhanden. Es wären auch genügend große Wohnungen für Familien im Bestand der Genossenschaften vorhanden. Da frage ich mich: Wer erzählt hier etwas Falsches? Herr Löser, verstehen Sie mich? Danke. Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank. Wir befinden uns immer noch in der zweiten Runde. Besteht weiterer Redebedarf? – Vom BSW bekomme ich ein Kopfschütteln. – Gleiches überall. Dann schließe ich die zweite Runde. Wir können in eine dritte Runde eintreten. Frau Nagel? – AfD? – Gut. Dann ist die Staatsregierung an der Reihe. Ich bitte Frau Staatsministerin Regina Kraushaar am ersten Tag zur ersten Rede zu mir nach vorn. Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auch für mich gilt der Vergleich mit dem kalten Wasser, den vorhin Kollegin Geiert gezogen hat. Ich darf als neue Ministerin an meinem ersten Arbeitstag zu Ihnen hier im Hohen Hause sprechen, und ich bitte Sie auch: Sehen Sie es mir nach, wenn ich inhaltlich noch ein wenig an meiner Standfestigkeit arbeiten muss. Ich darf einleitend zum Thema Deckelung der Mieten Folgendes noch einmal klarstellen: Eine Deckelung der Mieten auf einem bestimmten Niveau für einen bestimmten Zeitraum ist nicht möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel im Jahr 2021 für verfassungswidrig und damit für nichtig erklärt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aber aufgrund der Kompetenz!) Damit kommt ein solcher Mietendeckel im Freistaat Sachsen nicht in Betracht. Die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung, also die Mietpreisbremse, ist allerdings im Juli 2022 in Kraft getreten. Die Landeshauptstadt Dresden und die Stadt Leipzig sind im Rahmen dieser Verordnung als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt im Sinne des § 556 d BGB festgelegt worden, das heißt, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Wie Sie wissen, tritt die Mietpreisbremse im Freistaat Sachsen mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft. Im Koalitionsvertrag wurde jedoch mit Blick auf die aktuelle Situation auf dem Wohnungsmarkt vereinbart – und ich denke, das ist auch klug –, dass die Mietpreisbremse auch über das Jahr 2025 hinaus verlängert werden soll. Das heißt, und das müssen wir wissen: Sollten die bundesrechtlichen Voraussetzungen für eine Verlängerung der Mietpreisbremse vorliegen, werde ich in meinem Haus die inhaltlichen Voraussetzungen für diese Verlängerung prüfen lassen. Im Ergebnis könnte dann gegebenenfalls eine Verordnung zu einer entsprechenden Verlängerung auf den Weg gebracht werden. Das Bundeskabinett hat letzte Woche einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 beschlossen, der deutlich vom ursprünglichen Referentenentwurf des ehemaligen Bundesjustizministers Marco Buschmann abweicht. Zum Beispiel sah der Referentenentwurf eine Befristung bis Ende 2028 und besondere Voraussetzungen bei der Prüfung vor. Die vom Bundeskabinett jetzt beschlossene Fassung sieht eine längere Frist von vier Jahren vor, und noch wichtiger: Der Entwurf verzichtet auf die besonderen Prüfungsvoraussetzungen bei der Ausweisung im Wiederholungsfall. Die im sächsischen Koalitionsvertrag vorgesehene Verlängerung der Mietpreisbremse ist bezüglich der Dauer der Verlängerung offen und wir müssen beachten: Je länger die Mietpreisbremse gelten soll, desto schwieriger ist die Prüfung der Notwendigkeit. Hier gibt es viele mögliche Einflussfaktoren, die heute schwer eingeschätzt werden können. Denken Sie an die Situation in Syrien, der Ukraine, aber auch an so relevante Einflüsse wie weitere Ansiedlungen im Bereich der Chipindustrie. Diese Unwägbarkeiten wären eigentlich ein Argument dafür, eine eher kurze Laufzeit bei der Verlängerung der Mietpreisbremse anzustreben. Ganz wesentlich bei der Beurteilung einer Neuregelung wird aber die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 zur Mietpreisbremse sein. Das Gericht hat in seiner Entscheidung betont, dass die mit der Mietpreisbremse verbundene Regulierung der Miethöhe mit einem Eingriff in die Eigentumsrechte der Vermieter verbunden ist, die sich mit fortschreitender Geltungsdauer verstärkt. Wir alle wissen, dass das grundgesetzlich geschützte Eigentum vor unverhältnismäßigen Eingriffen geschützt wird. Es sind also für eine Verlängerung tendenziell strengere Maßstäbe anzulegen als bei der Einführung der Mietpreisbremse. Erlauben Sie, dass ich an dieser Stelle – das ist heute bereits vom Hohen Haus besprochen worden – das Wohngeld als wichtige staatliche Leistung hervorhebe. Das Wohngeld ist im Übrigen ja auch für Eigentümer eine Unterstützung bei der Bewältigung der Wohnkosten, und zwar in ganz Sachsen, nicht nur in Dresden und Leipzig. Mit der Dynamisierung wird das Wohngeld regelmäßig an die Entwicklung von Mieten und Einkommen angepasst, das nächste Mal zum 1. Januar 2025. Das heißt, die aktuellen Lebenshaltungskosten werden berücksichtigt. Ich komme zum Schluss: Es ist der Neubau bzw. die Instandsetzung oder Sanierung von Wohnungen, der Wohnraum schafft und den Wohnungsmarkt entspannt. Die Regulierung des Mietmarktes ist jedenfalls ordnungspolitisch nicht der Königsweg. Daher kann und darf auch aus Tagesordnungspunkt Einsetzung der Enquete-Kommission Lehren für den zukünftigen Umgang Drucksache 8/253, Prioritätenantrag Nun können wieder die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, SPD, AfD, BSW, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, fraktionsloser Abgeordneter, danach folgt die Staatsregierung. Wir beginnen in der ersten Runde mit der CDU-Fraktion. Frau Abg. Firmenich, bitte.
