Thomas Löser
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sachsens Großstädte wachsen, aber das Wohnraumangebot wächst zurzeit aufgrund des Einbruchs der Bautätigkeit nicht mit. Anders als in vielen ländlichen Bereichen in Sachsen steigen die Mieten in den Großstädten Leipzig und Dresden auch deshalb unaufhaltsam. Allein in Leipzig – es wurde insgesamt schon gesagt, wie es sich in den letzten zehn Jahren verhalten hat – betrug der durchschnittliche Anstieg der Mieten von 2023 auf 2024, also in nur einem Jahr, 5 %. 5 % in einem Jahr! Wir haben in Sachsen als alte Koalition aus CDU, SPD und GRÜNEN die Mietpreisbremse für den angespannten Wohnungsmarkt, also für Leipzig und Dresden, bis 2025 eingeführt. Ich glaube, das war ein wichtiger und sehr richtiger Schritt; denn ohne die Mietpreisbremse wäre diese Steigerung sehr wahrscheinlich noch deutlicher ausgefallen. Im Jahr 2025 droht mit dem Auslaufen der Mietpreisbremse eine weitere Anhebung der Mieten und die Verdrängung vieler Menschen aus ihren Stadtteilen. Die Mietpreisbremse – noch mal zum Verständnis – begrenzt aktuell den Preisanstieg bei – und nur bei – neu geschlossenen Mietverträgen im Bestand auf maximal 10 %, gemessen an den ortsüblichen Vergleichsmieten. Da kann man schon mal fragen, wenn man die Mietpreisbremse infrage stellt: Was rechtfertigt eigentlich einen Anstieg bei Neuvermietung über 10 %? Warum? Die Wohnung ist doch da. Denn bei Sanierungen gilt das ja nicht. Das heißt, Sie haben eine Wohnung, vermieten diese neu und machen sie einfach über 10 % teurer. Warum eigentlich, in einem angespannten Wohnungsmarkt? Dahinter steckt natürlich der Gedanke, dass man Geld verdienen kann. Doch die Mietpreisbremse wirkt eben nicht nur beim Wohnungswechsel, auch bei Mietanhebungen in laufenden Mietverträgen verlangsamt die Mietpreisbremse den Kostenanstieg; denn der Vergleichswert ist der Mietspiegel, und dieser ergibt sich aus den Neuvertragsmieten der letzten Jahre. Die Mietpreisbremse hilft also über kurz oder lang bei fast allen Mieterinnen und Mietern und hat eine preisdämpfende Wirkung. Sie schützt vor unkalkulierbaren Kostenanstiegen, die weit über denen der Lohnsteigerungen liegen, und erlaubt es Menschen, in ihrem sozialen Umfeld wohnen zu bleiben. Der Mieteranteil, gerade hier in Sachsen mit unserer Vielzahl an Kleinstädten, ist aus historischen Gründen hoch. Zwei Drittel der Sächsinnen und Sachsen wohnen in Mietwohnungen. Das ist ein großer Unterschied zu den alten Bundesländern. Unsere Nachbarn in Brandenburg haben die Mietpreisbremse nicht nur auf Potsdam als Großstadt beschränkt, sondern über ein Dutzend kleinere Gemeinden daran beteiligt. Mit etwas mehr politischem Mut könnte man also auch Bewohnerinnen kleiner Orte in Sachsen wie Markkleeberg oder Radebeul unterstützen. Voraussetzung für eine Verlängerung der Mietpreisbremse in Sachsen ist allerdings eine weitere Verlängerung im Bund, das wurde schon gesagt. Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns zusammen mit der SPD – Kollege Albrecht Pallas hat es erwähnt – für eine Verlängerung der Mietpreisbremse ein. Erst diese Woche ist dieser Beschluss im Bundeskabinett gefasst worden. Es ist jetzt an CDU und CSU, die blockieren und den Mieterschutz lieber auslaufen lassen wollen. Die Begründung ist sehr interessant. Man sagt, man möchte das erst nach der Bundestagswahl entscheiden. Da frage ich mich schon: Wozu gibt es eigentlich Wahlprogramme, in denen politische Parteien ihre Programmatik darstellen? Es kann doch nicht sein, dass die CDU, die den Anspruch erhebt, den zukünftigen Bundeskanzler in Deutschland zu stellen, in dieser Frage den Wählerinnen und Wählern vor der Bundestagswahl keinen reinen Wein einschenkt. Die Leute müssen doch wissen – vor der Bundestagswahl –, ob die Union für oder gegen die Mietpreisbremse ist. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Wir dürfen nicht zulassen, dass Wohnraum zum Spielball automatisierter Marktmechanismen oder von internationalen Rentenfonds wird. Unser Ziel ist es, Mieterinnen und Mieter vor übermäßigen Erhöhungen zu schützen, ohne die Interessen der Vermieterinnen und Vermieter zu ignorieren. Es braucht neben mietpreisdämpfenden, regulatorischen Eingriffen aber auch unbedingt eine Unterstützung des Wohnungsbaus, des Neubaus. Das betrifft den Sozialwohnungsbau auf der einen Seite, aber auch den Bau auf dem freien Wohnungsmarkt. Dazu haben wir einen Antrag vorgelegt, den wir heute noch besprechen werden. Sehr geehrte Damen und Herren, Wohnen ist ein Grundrecht. Wenn wir jungen und alten Menschen, Familien und Menschen mit weniger finanziellen Möglichkeiten weiterhin eine gute Zukunft in Sachsen ermöglichen wollen, darf das Thema Wohnen nicht zum Luxusgut werden. Dafür brauchen wir private Investitionsbereitschaft und öffentliche Förderung. Und dort, wo sonst soziale Verwerfungen drohen, müssen wir dem Markt auch Grenzen setzen; denn wir sind eine soziale Marktwirtschaft. Unterstützen Sie mit uns gemeinsam den Mieter/-innenschutz in Sachsen und nehmen Sie vielen Menschen, die sich bald keinen Umzug oder eine eigene Wohnung mehr leisten können, die Sorgen! Vielen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, Albrecht Pallas, SPD, und Matthias Berger, fraktionslos) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Vielen Dank, Herr Kollege Löser. In der ersten Runde hätte jetzt noch der fraktionslose Abgeordnete die Möglichkeit zu sprechen. – Er möchte das nicht. Wir können somit in eine zweite Runde eintreten. Frau Abg. Nagel für die Fraktion Die Linke; bitte.
