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Prof. Constanze Geiert

19.12.2024 Sitzungen 8/5

Vielen Dank. So fühlt sich also ein Sprung ins kalte Wasser an. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin gespannt und aufgeregt, heute gleich zu einem Thema reden zu dürfen, das sehr wichtig ist, bei dem die Vorbereitungszeit für mich sehr kurz war. Aber es gibt fleißige Hände, somit habe ich doch eine Stellungnahme der Staatsregierung vorliegen. Frau Meier als meine Vorgängerin hat schon die wesentlichen Punkte zu diesem Thema benannt. Alle anderen Rednerinnen haben sich zu diesem wichtigen Thema zumindest im Ziel übereinstimmend geäußert. Das Thema, um das es geht, ist ernst und wichtig. Das Thema der geschlechtsbezogenen Gewalt und des Schutzes von Frauen und Mädchen, aber eben auch – wie schon angesprochen wurde – von Männern und Jungen vor häuslicher Gewalt wird in der Gesellschaft zu oft verschwiegen, teilweise sogar lächerlich gemacht. Dabei hatte und hat der Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsbezogener Gewalt, aber auch der Schutz von Männern und Jungen vor häuslicher Gewalt für die Sächsische Staatsregierung einen sehr hohen Stellenwert. Der Staat ist in der Verantwortung, die Rechte der Frauen auf Leben, Freiheit und körperliche Unversehrtheit zu gewährleisten. Der Staat und die Gesellschaft sind in der Verantwortung, vor häuslicher Gewalt zu schützen. Diese Verantwortung nehmen wir wahr. Wir stehen zu unserer Aufgabe, gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt vorzugehen; nicht nur, um die Frauen und Mädchen zu schützen, sondern auch, um so unser gesellschaftliches Miteinander insgesamt zu stärken. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der wir uns alle stellen müssen. Dabei wollen wir insbesondere unsere Familien als Keimzellen der Gesellschaft unterstützen und stärken. Die Notwendigkeit des Handelns ergibt sich unter anderem aus den Ergebnissen des aktuellen Bundeslagebildes 2023 „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“. Die Fallgruppe der häuslichen Gewalt hat hierbei die höchste Zahl an weiblichen Opfern ausgewiesen. Im Jahr 2023 gab es bundesweit 256 276 Opfer häuslicher Gewalt, davon 70,5 % Frauen und Mädchen. Im Freistaat gab es im Jahr 2023 insgesamt 10 546 Fälle häuslicher Gewalt. Davon waren 71,2 % der Opfer weiblich. Hinter diesen Zahlen verbergen sich persönliche Schicksale und Tragödien. Jedes einzelne Opfer ist ein Opfer zu viel. Es ist erschütternd, dass es eine so hohe Anzahl von Opfern gibt. Die Staatsregierung hat bisher in diesen Bereichen wichtige Fortschritte erzielt. So konnte der Freistaat den Gewaltschutz in den vergangenen fünf Jahren ausbauen. Die Finanzierung in diesem Bereich wurde verdreifacht auf mehr als 12 Millionen Euro jährlich. Im Juni dieses Jahres hat die Staatsregierung einen Landesaktionsplan zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt beschlossen. Dieser Landesaktionsplan bündelt rund 200 Maßnahmen, um die Situation von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen im Sinne der Istanbul-Konvention nachhaltig zu verbessern und sie zukünftig hoffentlich besser vor Gewalt schützen zu können. Für diese Legislaturperiode will die Staatsregierung die Istanbul-Konvention auf der Basis des Landesaktionsplanes weiter umsetzen. Es soll einen Fortgang dieser wichtigen Schritte geben. Damit wird deutlich, dass der Schutz von Frauen vor Gewalt ein sehr wichtiges Thema für die Staatsregierung ist und bleibt. Der Gewalt gegen Frauen und Mädchen werden Dritte Aktuelle Mieten wirksam deckeln und Antrag der Für die Antragstellerin ergreift zunächst Frau Kollegin Nagel das Wort.

Protokoll ↗