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Gerald Eisenblätter

SPD 18.12.2024 Sitzungen 8/4

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In § 1 des Sächsischen Schulgesetzes ist der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule umrissen. Ich möchte kurz Abs. 6 zitieren: „Die Schule ermutigt die Schüler, sich mit Fragen des gesellschaftlichen Zusammenlebens, mit Politik, Wirtschaft, Umwelt und Kultur auseinanderzusetzen, befähigt sie zu zukunftsfähigem Denken und weckt ihre Bereitschaft zu sozialem und nachhaltigem Handeln.“ Da der öffentliche Diskurs seit Monaten durch Themen wie Krieg und Frieden, Migration und Flucht, Terror, Gewalt und Radikalisierung geprägt wird, sind dies auch Themen, die Schülerinnen und Schüler bewegen, und die zweifelsohne Fragen des gesellschaftlichen Zusammenlebens aufwerfen. Sie sind im Abstrakten wie im Konkreten Gegenstand der schulischen und politischen Bildung. Und genau dafür tragen die Lehrerinnen und Lehrer unter Beachtung der Lehrpläne die unmittelbare pädagogische Verantwortung. Zudem gilt, wie hier bereits erwähnt, der Beutelsbacher Konsens. Es wird richtigerweise in Ziffer I.3 des Antrags der Linken festgestellt, dass dieser gilt. Eine Feststellung ist nicht zu beanstanden, da Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot und Schülerorientierung für den Unterricht gelten sollen. Auch die Erweiterung, dass politische Bildung im öffentlichen Auftrag pluralistisch, überparteilich und unabhängig erfolgen soll, ist wohl anerkannt. Genau diese Punkte sind in der Kooperationsvereinbarung zwischen Kultusministerium und Bundeswehr festgeschrieben. Darüber hinaus ist geregelt, dass die Jugendoffiziere nicht als Nachwuchswerber für die Bundeswehr in Bildungseinrichtungen auftreten. Warum sollte man also diese Kooperationsvereinbarung aufkündigen? Ginge es um Kontroversität und Pluralität, käme man schnell zum Schluss, zivilen Friedensorganisationen gleichermaßen den Zugang zu den Schulen einzuräumen, damit sie in die Diskussionen ihre gewaltfreie Position einbringen können. Rein formal können neben einem Jugendoffizier auch Vertreter/-innen der Kirche, von Friedensinitiativen oder anderen Institutionen eingeladen werden und am Unterricht teilnehmen. Jedoch stellt sich die Frage, wie Friedensbildung im engeren Sinne organisiert und finanziert ist. Schaut man zum Musterbeispiel nach Baden-Württemberg, findet man die Servicestelle Friedensbildung. Sie wird von der Berghof Foundation, dem dortigen Kultusministerium sowie der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg getragen und offeriert Angebote wie Materialien zur zivilen Konfliktberatung. Sucht man in Sachsen oder Mitteldeutschland, fällt das Angebot rar aus. Hier gibt es offensichtlich einen Verbesserungsbedarf, und das, obwohl wir Bildung für nachhaltige Entwicklung großschreiben. Schließlich ist das Ziel 16 für nachhaltige Entwicklung mit „Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen“ überschrieben. Für die SPD-Fraktion stellt sich die Welt differenzierter dar als in dem einen oder anderen Redebeitrag soeben in der Debatte. Wir bekennen uns zur Bundeswehr als Parlamentsarmee und als Teil unseres Staates. Sie trägt zur Aufklärung in Fragen zur Sicherheit und Verteidigungspolitik bei. Sie allein kann die im Lehrplan formulierte Friedenserziehung jedoch nicht leisten. Genau deshalb tragen die Lehrkräfte die pädagogische Verantwortung und sind in der Pflicht, unterrichtsergänzende Angebote ausgewogen auszuwählen, auf differenzierte Darstellung zu achten und entsprechend einzuordnen. Eine Kündigung eines Kooperationsvertrages löst kein Problem, sondern verlagert die Debatte. Ich möchte deshalb nach vorn blicken. CDU und SPD wollen die überparteiliche politische Bildung in Sachsen und die unabhängige Arbeit der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung strukturell und inhaltlich stärken. Hierfür soll ein Gesamtkonzept für die politische Bildung erarbeitet werden, das die Herausforderungen einer polarisierten Gesellschaft adressiert und einen möglichst umfassenden Bildungsansatz von der Schule, über die außerschulische Jugendbildungsarbeit bis hin zur Erwachsenenbildung in den Blick nimmt. Die heute aufgeworfenen Fragen sollten aus unserer Sicht bei der Erarbeitung des Konzeptes diskutiert und vertieft werden, wobei Bundeswehr und zivile Akteure gleichermaßen für unterrichtsbegleitende Angebote vorhanden sein sollten. Den Antrag in seiner einseitigen Ausrichtung lehnen wir daher ab. (Beifall SPD, CDU und Staatsminister Christian Piwarz) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Eisenblätter von der SPD-Fraktion. Die erste Runde beschließt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit Frau Kollegin Christin Melcher; bitte schön.

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