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Armin Schuster

18.12.2024 Sitzungen 8/4

Sehr geehrter Herr Präsident! Der Staatsminister der Finanzen hat mich gebeten, stellvertretend für ihn seine Rede hier zu Vortrag und Gehör zu bringen, und damit starte ich jetzt. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der bündnisgrüne Antrag ist überschrieben mit dem Zusatz „gemeinsam verantwortungsvoll handeln“ und nimmt Bezug auf die Verwaltungsvorschrift über die vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung für das Jahr 2025. Er impliziert mit diesem Zusatz meiner Lesart nach, dass verantwortungsvolles Handeln bisher nicht stattfindet. Das, meine Damen und Herren, verwundert mich. Warum? – Weil wir uns in den vergangenen fünf Jahren mit der einreichenden Fraktion die Regierungsbank geteilt haben. Wenn Sie nun suggerieren, dass verantwortungsvolles Handeln fehlt, dann soll ich Sie im Auftrag von Herrn Vorjohann fragen: Haben Sie nicht verantwortungsvoll in der vergangenen Legislaturperiode gehandelt? (Vereinzelter Beifall CDU) Denn Fakt ist: Die Verwaltungsvorschrift basiert auf dem Ausgaben-Soll des Haushaltsjahres 2024. Sie kann und wird nicht mehr verteilen können, als die Haushaltsmittel und der verfassungsmäßige Rahmen es zulassen. Das führt mich zum zentralen Punkt: die Sächsische Verfassung. Sie sollte uns allen bestens vertraut sein. Artikel 93 und 98 regeln unmissverständlich: Die Gesetzgebung für den Doppelhaushalt 2025/2026 ist das vornehmste Recht des Hohen Hauses. Es ist Ihr Recht, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, nicht das Recht der Staatsregierung. Genau diesem maßgeblichen Gestaltungsrecht kann in einer haushaltslosen Zeit, wie sie nun vor uns liegt, nicht vorgegriffen werden. Die verfassungsmäßigen Leitplanken legen fest, dass bis zur Haushaltsgesetzgebung im Wesentlichen nur nötige, also zeitlich und sachlich unaufschiebbare Ausgaben getätigt werden dürfen. Die Prinzipien der Sächsischen Verfassung muss die Verwaltungsvorschrift über die vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung bewahren. Sie kann nur Ausfluss der Verfassung sein und diese im Vollzug konkretisieren. Es ist nicht Aufgabe der Verwaltungsvorschrift, Schwerpunkte des staatlichen Handelns zu definieren, Bereiche gegeneinander abzuwägen, gesellschaftliche Güter zu priorisieren oder politische Schwerpunkte zu setzen. Die Verantwortung der Aufgabenpriorisierung, meine Damen und Herren, liegt allein bei den zuständigen Ressorts im Rahmen ihrer Budgetverantwortung und fachpolitischen Ausrichtung. Die Verwaltungsvorschrift schafft lediglich den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen gehandelt werden kann. Ist diese Priorisierung einfach? Ist sie populär? Nein, aber sie ist notwendig. Die Verwaltungsvorschrift schafft Planungssicherheit in der schwierigen Zeit, ohne die Rechte des Parlaments zu untergraben. Sie ist ein Kompromiss, ein Abwägen dessen, was wir uns leisten können und was wir uns leisten sollten. Und eines, meine Damen und Herren, macht diese Vorschrift auch klar, ein Weiter-so wie bisher darf es angesichts der finanziellen Lage nicht geben. Die Faktenlage spricht für sich: Erstens. Ein strukturelles Defizit von 2 Milliarden Euro pro Haushaltsjahr zeichnet sich unter anderem ab, weil sich die Steuereinnahmen aufgrund der in Deutschland fehlenden Wachstumsdynamik schwächer als erhofft entwickeln. Zweitens. Die Konjunkturprognosen haben sich gegenüber der Steuerschätzung im Oktober weiter verschlechtert. Drittens. Unsere letzten finanziellen Reserven sind nahezu aufgebraucht. In Verantwortung für die Menschen in diesem Land und für zukünftige Generationen können und dürfen wir die Augen davor nicht verschließen. In dieser Gemengelage muss sich auch die bestehende Verwaltungsvorschrift einbetten lassen. In dieser Situation erfordert verantwortungsvolles Handeln schmerzhafte Kompromisse. Die Erhöhung des Verfügungsrahmens für die sonstigen Ausgaben von ursprünglich 15 auf nunmehr 30 % ist ein solcher Kompromiss, ebenso die Erhöhung auf bis zu 50 % im Einzelfall. Doch dieser Spielraumkompromiss ist nur vertretbar, wenn wir gleichzeitig mit Nachdruck an strukturellen Konsolidierungsmaßnahmen für den nächsten Doppelhaushalt arbeiten. Meine Damen und Herren! Zusammenfassend sehe ich keinen Raum für den hier in Rede stehenden Antrag und empfehle Ihnen, diesem nicht zu folgen. Er ist nichts weiter als der Versuch, die nötige Schwerpunktsetzung der Ressorts und die Debatte um den Doppelhaushalt 2025/2026 vorzuziehen. Beides sind weder richtige noch vertretbare Motivationen für einen solchen Antrag; denn genau diese Debatte wird im Aufstellungsverfahren für den nächsten Haushalt noch zu führen sein. Die im Eingang des Antrags unter 1. formulierte Feststellung ist hinfällig. Insbesondere wurde eine rechtssichere Verwaltungsvorschrift beschlossen, die bewusst keine Staatszieldebatte führt, sondern den Erhalt von Lebens-, Bildungs-, Sozial-, Wirtschafts- und Kulturräumen für die Ressorts planbar macht. Die Formulierung von Schwerpunktbereichen aus 2. ist damit ebenso überflüssig wie die Abforderung von Zahlen, Daten und Fakten. Dieses im Antrag geforderte Zahlenwerk wird Ihnen wie gewohnt im Rahmen der Haushaltsaufstellung zur Verfügung gestellt. Das ist selbstverständlich und geübte Praxis; denn der nächste Doppelhaushalt wird die Antwort auf die Fragen zur Zukunft staatlich finanzierter Strukturen in Sachsen geben. Der Antrag ist verfassungsrechtlich bedenklich. Er fordert indirekt, dass die Verwaltungsvorschrift politische Prioritäten setzt. Das widerspricht der Verfassung, die die Aufgabe allein dem Parlament durch die Ausübung des Budgetrechts zuweist. Es liegt also auf der Hand, dieser Antrag – soll ich Ihnen ausrichten von Herrn Vorjohann – ist überflüssig. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aha!) Er zielt darauf ab, zunächst die notwendige Schwerpunktsetzung der Ressorts und dann die Debatte über den kommenden Doppelhaushalt zu umgehen. Beides sind weder richtige noch vertretbare Ansätze. Die Verwaltungsvorschrift sichert den Ressorts die Handlungsfähigkeit und erhält die staatlichen Kernaufgaben. Sie ist keine Plattform für politische Zielsetzungen, sondern lediglich eine Brücke bis zur Verabschiedung des Haushalts. Ich empfehle Ihnen daher, den Antrag abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall CDU und Staatsregierung) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Staatsminister Armin Schuster für die Staatsregierung. Wir kommen nun zum Schlusswort, und ich erteile Frau Kollegin Schubert erneut das Wort.

Protokoll ↗