Rico Gebhardt
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Patt, allein von Schönreden werden Sie die Probleme in diesem Land nicht lösen und schon gar nicht den Sorgen und Nöten der Kommunen, von Vereinen und Verbänden gerecht werden. Das, was Sie hier hingelegt haben, war echt von gestern. Nachdem das Kabinett am 9. Dezember – Herr Panter hat gerade darüber gesprochen – in einer Videokonferenz den vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführungsplan für das Jahr 2025 nach Artikel 98 der Sächsischen Verfassung in Verbindung mit § 5 der Sächsischen Haushaltsordnung gefasst hat und die dazu erlassene Verwaltungsvorschrift dem Sächsischen Landtag am 12. Dezember zur Kenntnis gegeben worden ist, könnte man meinen, dass die heutige Debatte im Parlament gar nicht mehr nötig wäre. Ende gut, alles gut. Die Ausführungen von Herrn Patt haben mir bewiesen, dass nicht alles gut ist. Schön wäre es – leider ist dem nicht so. Die Linksfraktion bezweifelt, dass die in den Bestimmungen zur vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung 2025 festgelegten prozentualen Mittelfreigaben, die nur ausnahmsweise im Maximum 55 % betragen, ausreichend sind, um bis zur endgültigen Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2025/2026 durch den Landtag – erstens – die Gestaltung und Umsetzung des sozialen Ausgleichs als grundlegendes Haushaltsprinzips insgesamt zu gewährleisten, damit – zweitens – die Aufrechterhaltung der Förderung des Ehrenamtes sowie der Strukturen gemeinnütziger, demokratischer, kultureller, sozialer Bildungs- und Flüchtlingsarbeit in Sachsen mindestens auf dem Niveau des Haushaltsansatzes 2024 verlässlich zu sichern, damit – drittens – die Leistungsfähigkeit und die uneingeschränkte Aufgabenerfüllung der sächsischen Gemeinden, Städte und Landkreise aus Sicht der Linksfraktion sowohl die freiwilligen als auch die Pflichtaufgaben sicherzustellen und – viertens – auch die Investitionstätigkeit des Freistaates Sachsen über den Dezember 2024 hinaus beizubehalten und abzusichern. Gerade in Anbetracht der Folgen und Nachwirkungen der aktuellen Krisen auf die Kommunen, die Gesellschaft sowie die vielfältigen Vereins- und Verbändestrukturen in Sachsen muss nach Auffassung meiner Fraktion das Ziel eine verantwortungsvolle vorläufige Haushaltsführung sein, zumindest die bisherigen Förderungen von Projekten selbst unter der Maßgabe größter Sparsamkeit weiter fortzusetzen und zu finanzieren. Daher sollte der Status quo und das Finanzierungsniveau des Haushaltes 2024 in jedem Falle aufrechterhalten werden. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in der Haushaltsführung besagen auch, dass in einer solchen haushälterischen Sondersituation keine engeren Maßstäbe anzulegen sind. Frau Schubert hat gesagt, dass das nicht als Sparhaushalt zu bezeichnen ist. Die Fraktion der GRÜNEN geht über unseren Antrag hinaus, den wir am 27. November gestellt haben. Sie wollen gemäß Punkt II, 2 und 3, Informationen und Auskünfte von der Staatsregierung. Diese Auskünfte für eine sachgerechte und transparente Debatte sind notwendig; ansonsten bleibt nämlich im Raum stehen, dass die festgelegten prozentualen Mittelfreigaben des Finanzministeriums seinen eigenen Wünschen entsprechen und nicht den Notwendigkeiten in Sachsen Rechnung tragen. Ich vermute, dass wir hier alle Interesse an diesen Zahlen hätten. Deshalb wäre es auch in Anbetracht der neuen Transparenz günstig und gut, dass die Staatsregierung gegenüber dem Parlament nicht nur den Abgeordneten der Koalition – wie wir gerade wieder von Herrn Patt gehört haben; er hat vorgerechnet bekommen, wie die Haushaltssituation ist – Informationen gibt und nicht nur Kleine Anfragen zu stellen sind, sondern dass die Minderheitsregierung von sich aus mit Informationen auf die Abgeordneten zukommt. Das erspart der Staatsregierung vielleicht sehr viel Arbeit. Wir werden im Interesse der Menschen in den Kommunen im Freistaat Sachsen dem Antrag der BÜNDNISGRÜNEN zustimmen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke und BÜNDNISGRÜNE) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Kollege Gebhardt von der Fraktion Die Linke. Als Nächstes könnte der fraktionslose Abgeordnete das Wort erhalten; das kann ich nicht erkennen. Dann frage ich, ob Bedarf für eine zweite Rederunde besteht. – Das sehe ich nicht. Somit erhält die Staatsregierung das Wort, wenn gewünscht. Herr Staatsminister Schuster, bitte schön.
