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Dr. Ingolf Huhn

BSW 18.12.2024 Sitzungen 8/4

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin der Fraktion BÜNDNISGRÜNE dankbar, dass Sie die vorläufige Haushaltsführung thematisiert haben, und Sie haben das ja auch sehr umfassend beschrieben. Ich rede über einen Teilaspekt – nämlich von den Theatern –, von dem ich am meisten verstehe. Was sind wir vor 30, 20, zehn Jahren mit stolz geschwellter Brust herumgelaufen und haben gedacht, dass wir das beste Kulturförderprogramm der Welt haben. Die anderen sollen sich mal von unserem Kulturraumgesetz in Sachsen eine Scheibe abschneiden. Wir haben in anderen Bundesländern Vorträge gehalten, wie schön wir das machen. Das ist eine hoch verdienstvolle Einrichtung gewesen. Die hat auch ihre Ecken, das hören wir gleich. Jetzt haben wir die Aussicht, dass wir mit diesem Kulturraumgesetz im nächsten Jahr alle kommunalen Theater und Orchester in der Fläche geschlossen haben. Fläche heißt, alles außer Leipzig, Dresden und etwas Radebeul. Sie haben das alle in der Zeitung gelesen, dort steht dann immer: Sechs Theater stehen vor der Insolvenz. Das ist aber etwas mehr – nur, dass Sie sich einmal vorstellen können, worum es geht. Das sind die Städte Chemnitz, Zwickau, Plauen, Görlitz, Freiberg, Bautzen, Annaberg-Buchholz, Zittau, Aue, Döbeln, Reichenbach, Bad Lausick und Böhlen. Das sind sechs Theater- und Orchesterbetriebe und drei Orchester. Das ist alles außer den Staatsbetrieben und den von Leipzig und Dresden betriebenen kommunalen Einrichtungen. Selbst Chemnitz ist dann weg, wahrscheinlich ein Jahr später, weil es im Kulturhauptstadtjahr zu peinlich wäre. Das sind alles Betriebe – Sie lesen das in der Zeitung und hören das im Rundfunk –, die vor einer Insolvenz warnen. Es gibt drei Gründe dafür. Der erste Grund ist die Struktur der Kulturraumförderung. Dieses Kulturraumgesetz ist vor circa 30 Jahren in Gang gekommen und alle diese Häuser sind abhängig davon. Es ist mit einer festen Summe gestartet, und das war schon damals Unsinn, weil die Tarife damals schon von Jahr zu Jahr gestiegen sind. Die Summe ist 18 Jahre später zum ersten Mal erhöht worden, das ist ins Gesetz hineingeschrieben worden. Dann gab es – zweite Schiene – den Versuch, mit einem Kulturpakt die Häuser von den Haustarifverträgen zu befreien, die sie unterdessen aus Not abschließen mussten. Des Weiteren, als uns das Wasser schon wieder bis zum Hals stand, gab es voriges Jahr – hochverdienstvoll durch die Frau Ministerin – ein Notprogramm, das die Insolvenzen erst einmal abwenden sollte. Das war aber aus nicht verbrauchten Mitteln, das hat man ja nicht andauernd. Da stehen wir jetzt. Die Kosten steigen weiter, nicht nur die Personalkosten, sondern in der jetzigen Wirtschaftslage auch die Sachkosten, Energie, Material, alles. Der zweite Grund ist die Zeit. Im Gesetz steht, wir müssen es bis 31.12.2025 evaluieren. Das ist vermutlich zu spät. Der dritte Grund, worüber wir jetzt reden, ist die vorläufige Haushaltsführung. Wenn den Häusern gesagt wird – und das war letzte Woche so –, dass es in der vorläufigen Haushaltsführung von den gesetzlich verpflichteten Mitteln der Kulturraumförderung 55 % gibt – okay, damit wären angeblich die Zahlungen an die Kulturräume für das erste Halbjahr gesichert –, dann ist die Insolvenz schon eingepreist. Von dem zweiten Teil, dem Kulturpakt I, sollen nur 30 % kommen, und vom dritten Teil gar nichts. Das reicht aber nicht. 30 % heißt erstes Quartal. Denken Sie denn, dass Sie im ersten Quartal 2025 einen Haushalt fertig haben? Die Theater und Orchester brauchen die volle Sicherheit über die gesamten Mittel, die im Jahr 2024 gezahlt worden sind. Hierzu sagt die vorläufige Haushaltsführung, das würde so nicht kommen. Vielleicht haben Sie das nicht so vor Augen. Die Häuser, von denen wir reden, sind alle eine GmbH. Als GmbH-Geschäftsführer eines sächsischen Theaters und Orchesters – ich war das drei Mal – steht man immer mit einem Bein im Gefängnis. Sie wissen alle, was die Formulierung „drohende Überschuldung“ meint – bei Personalverträgen, die an manchen Häusern noch bis zu 20 Jahre laufen, bei Orchesterabfindungsverträgen zum Beispiel. Das heißt, die Schwelle, angesichts der vorläufigen Haushaltsführung zum Geschäftsführer zu sagen, dass wir das nicht mehr verantworten können, ist niedrig. Ich hatte einen Aufsichtsratsvorsitzenden, der mir mehrfach gesagt hat: Okay, jetzt ziehen wir uns doch mal einen schwarzen Anzug an und gehen zum Gericht; wir können das nicht mehr verantworten, wir sind kurz vor der Überschuldung. Das gilt für all die Häuser, die ich aufgezählt habe, für die gesamte Theater- und Orchesterlandschaft außerhalb von Leipzig und Dresden. Coda: Das, was ich jetzt gesagt habe, betrifft natürlich auch die Freischaffenden, viele freischaffende Sängerinnen und Sänger, Schauspielerinnen und Schauspieler, Choreografen, Regisseure, Ausstatter. Sie alle sind betroffen, weil sie nach einer Insolvenz keine Aufträge mehr haben. Deshalb sage ich konkreter: Die vorläufige Haushaltsführung muss für die Kulturräume bestandssichernd sein. Das heißt, alle Teilbereiche brauchen für das erste Halbjahr 55 % der Summen aus dem Jahr 2024. (Beifall BSW) Herr Patt hat soeben gesagt, dass es so wäre. Das möchten wir dann auch zu Protokoll haben. Wenn es so ist, ist es gut. Das, was den Theatern letzte Woche gesagt worden ist, ist nicht so. Deshalb stimmt die Fraktion BSW dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in allen Teilen zu, und lädt alle anderen dazu ein, das auch zu tun. Glück auf! (Beifall BSW) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Das war Herr Kollege Dr. Huhn von der Fraktion BSW. Wir setzen fort mit der SPD-Fraktion. Herr Panter, bitte schön, Sie haben das Wort.

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