Valentin Lippmann
Ach, hier!) hat diese Vorschläge gemacht, wie wir die Zeit bis zur Verabschiedung des Haushalts planungssicher überbrücken. Dies ist nach Artikel 98 der Verfassung erfolgt, und ich kann nicht verstehen, warum Sie solche Sorgen haben müssen; denn es ist geübte Praxis im Freistaat, wie wir mit unseren Finanzen sehr ordentlich umgehen. Das möchte ich Ihnen kurz erläutern. Wir haben innerhalb des Verfassungsrechts und der eingeräumten Bewirtschaftung für die Ressorts ausreichend Flexibilität, um fachlich und rechtlich einzuschätzen, welche Schwerpunkte gesetzt werden sollen. Damit haben wir eine Planungssicherheit durch die Regierung hergestellt, um auch für die Träger in den sozialen und kulturellen Bereichen eine ausreichende Grundlage für dieses erste Halbjahr 2025 zu schaffen. Für diejenigen, die nicht ausreichend bewandert sind oder das nachlesen möchten, sei gesagt: Nachdem wir heute den Ministerpräsidenten gewählt haben, wird morgen eine Regierung gebildet, und diese wird einen Haushaltsvorschlag machen. Denn der Souverän – das sind wir; wir vertreten die Bevölkerung – wird darüber zu entscheiden haben, wie und wofür das Geld ausgegeben werden soll oder darf. Eine solche Planung wird einige Zeit benötigen, und das wissen Sie auch, Frau Schubert. Diese Zeit wollen wir uns nehmen. Wir wollen es bestmöglich beschleunigen. Ich bin bereit dazu und meine Fraktion ist es auch, das schnell hinzubekommen. Aber in dieser Zeit Stimmung zu machen – weil Sie vielleicht im Bundestagswahlkampf noch versuchen wollen, ein paar Punkte zu erreichen –, dass dieses Land in Sodom und Gomorrha enden würde, das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. (Beifall Tom Unger, CDU) Denn 50 % der stellenplangebundenen Ausgaben und der Zuschüsse an Staatsbetriebe – die Hochschulen, die medizinischen Fakultäten und all diese Bereiche – funktionieren weiter nach dieser vorläufigen Haushaltsführung. Sogar 55 % der Versorgungsausgaben, der gesetzlichen Leistungen, der kommunale Finanzausgleich, Wohngeld, Schulen in freier Trägerschaft funktionieren weiter. Wir gehen von einem halben Jahr aus, das wir benötigen, um vor den Sommerferien 2025 den Haushalt zu verabschieden. Für diese Zeit – also es ist kein halbes Jahr – sind 50 oder 55 % dieser besonders wichtigen Ausgaben bereits genehmigbar. 40 % der Bundesprogramme und EU-Programme und bis zu 30 % für sonstige Ausgaben sind genehmigbar. Bei den sonstigen Ausgaben – das sind Verwaltungsausgaben, Sachausgaben, Bauausgaben, aber auch freiwillige Zuwendungen an freie Träger, Kommunen und Unternehmen – heißt es ja nicht, dass nur 30 % ausgegeben werden können, sondern innerhalb des 30-%-Budgets können die Ministerien Prioritäten setzen und entsprechend ihrer politischen Entscheidungen und Abstimmungen mit uns eine höhere, auskömmliche Finanzierung erreichen. Es gibt also keine wegbrechenden Strukturen, wie Sie das befürchten. Aber wir müssen uns, Frau Kollegin, sehr wohl gemeinsam und verantwortungsvoll an eine konsequente Haushaltskonsolidierung machen und überlegen, wie wir zukünftig mit geringeren Einnahmen und höheren Ausgaben auskommen wollen. (Franziska Schubert, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Herr Patt, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? – Bitte, Frau Schubert.
